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Stadtwerke Emsdetten

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Willy:
Hallo,

(30.01.2006 / 14:30 Uhr)


Radio RST (Lokalradio Kreis Steinfurt) meldet soeben:

Ab Morgen haben die Gaspreisgegner in Emsdetten genau 14 Tage
Zeit ihre Rechnung zu bezahlen. Die Jahresabrechnungen für Strom und Gas gehen heute raus,
sagte uns Erich Krake von den Stadtwerken Emsdetten.

Sollten die Gaspreisgegner bei ihrer bisherigen Entscheidung bleiben,
einen Teil der Gasrechnung nicht zu bezahlen, bekommen sie in 14 Tagen eine Mahnung.

Was dann geschieht, können die Stadtwerke frühestens Ende Februar klären.
Die Stadtwerke fühlen sich bestärkt in einem Urteil des Landgerichtes Heilbronn.
Dies hatte die Klage eines Kunden gegen eine Gaspreiserhöhung abgewiesen.
Uwe Denke RST-Nachrichtenredaktion.

Ich glaube: Eine Fortsetzung der Drohungen aus 2005 siehe:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2011

Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

RR-E-ft:
@Willy

Was soll schon eine \"Drohung\" mit einer Mahnung wegen einer Forderung, die bisher gar nicht fällig ist.

Das ist nicht nur albern, sondern lächerlich.

Soweit die Stadtwerke auf das Urteil des LG Heilbronn verweisen, sollten diese auf Seite 9 des Urteils genau lesen, wo es heißt:

\"Dem Kläger steht somit die von ihm gewählte Möglichkeit rechtlich zu, eine verlangte Erhöhung seines Gaspreises zunächst zurückzuhalten, nur den bisher geschuldeten Betrag weiter zu entrichten und - wie geschehen - die Angemessenheit der Erhöhung durch Erhebung einer Feststellungsklage der gerichtlichen Kontrolle zuzuführen.\"

Man kann indes auch kürzen, ohne zugleich eine Feststellungsklage zu erheben, um den Versorger klagen zu lassen. So haben es die Landgerichte Bonn und Düsseldorf bereits ausgeführt, ganz zu schweigen vom Landgericht Mannheim und dem Gaspreisurteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Nach letzterem war nach Unbilligkeitseinwand für die gesamten Gaslieferungen des Versorgers ohne Offenlegung der Preiskalkulation nicht ein einziger Cent zur Zahlung fällig.....




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:
Hallo,
ein neuer Einschüchterungsversuch der Stadtwerke? Es soll ca. 130 Verweigerer in Emsdetten geben.

Dieser Zeitungsbericht wird morgen bei uns erscheinen:

Jetzt geht es vor Gericht

Emsdetten - Der Ton wird schärfer. Die Stadtwerke drohen mit Klage und Zwangsvollzug. Es geht um den Gaspreis und die Abschlagszahlungen, die etliche Kunden von sich aus gekürzt haben, weil sie die Preispolitik des Versorgers anzweifeln.

Gestern teilte Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Lehmann mit, dass man nach den deutlichen Preisanhebungen bei Gas und Öl ebenfalls keine andere Möglichkeit gehabt habe, als die gestiegenen Beschaffungskosten an die Gaskunden weiterzugeben. \"Diese notwendigen Preisanpassungen wurden heftig diskutiert, zum Teil auch sehr unsachlich. Einige Kunden kürzten ihre Abschlagszahlungen\", blickte Lehmann zurück. Er erinnerte daran, dass die Stadtwerke schon früh erklärt hätten, die Kürzungen nur bis zur Jahresabrechnung zu dulden, um die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Anhebungen erlaubt

\"Mittlerweile sind einige verfahren in der zweiten Instanz entschieden worden. Tenor war hier, dass die Versorger die gestiegenen Bezugskosten weitergeben durften. Eine völlige Offenlegung der Gesamtkalkulation wurde von den Berufungsinstanzen ausdrücklich nicht gefordert\", erklärt Lehmann.

Vier Anpassungen

Die Berufungsgerichte ließen aber den Gang zum Bundesgerichtshof zu, damit letztlich höchstrichterlich entschieden werden kann. Diese Entscheidung ist erst nach längerer Zeit zu erwarten\", vermutet der Geschäftsführer.

Mit ihren insgesamt vier Preisanpassungsschritten seit Oktober 2004 habe man \"lediglich die gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergegeben\". Das sei von einer fachkundigen großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht und bestätigt worden.

Vor diesem Hintergrund, so war weiter von Helmut Lehmann zu erfahren, \"werden die Stadtwerke nun die ausstehenden Beträge gegen Kunden, die ihre Abschlagszahlungen gekürzt haben, gerichtlich geltend machen und gegen weitere Kürzungen von Abschlagszahlungen vor- gehen\".

Gruß Willy Sellin
http://www.st-sn.de/gaskunden

RR-E-ft:
@Willy

Die Stadtwerke können sich lediglich auf zwei Urteile beziehen, zu denen Revision zum BGH zugelassen ist:

Im Urteil des LG Heilbronn ging es allein wegen der Antragstellung der Feststellungsklage des Kunden vor dem Amtsgericht nach Ansicht des Gerichts nur um den Erhöhungsbetrag.

Anders ist es, wo der Kunde den Gesamtpreis als unbillig rügt und auch die alten Preise nur noch unter Vorbehalt zahlt.

Das Urteil des LG Karlsruhe, wonach die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB durch die kartellrechtlichen Vorschriften gem. § 19 GWB verdrängt werde, ist nach der in dieser Frage vollkommen eindeutigen BGH- Rechtsprechung nicht haltbar, so auch schon LG Heilbronn.

Ohne diesen offensichtlichen Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung verbleibt es bei der Rechtsprechung des AG karlsruhe, wonach die Gesamtkalkulation offen gelegt werden muss, so auch schon LG Mannheim.

Viele langfristige Bezugsverträge von Stadtwerken mit hoher Bedarfsdeckung sind nach der Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes und nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf längst kartellrechtswidrig und damit verboten und nichtig.

Auf solche nichtigen Verträge können Vorlieferanten keine Preiserhöhungsbegehren stützen. In diesem Sinne besteht sehrwohl eine Möglichkeit, steigende Bezugskosten abzuwehren.

Dann hat man auch keine Not, gestiegene Bezugskosten an die Kunden weiterzugeben.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Willy:
Hallo,
Erstmals müssen Gasversorger auf Druck des Kartellamts ihre Preise senken.
Die IG-Gaskunden Emsdetten fragte die Politik:
Warum nicht In NRW? Warum nicht Emsdetten?
In Emsdetten liegt - lt. Markt Gaspreisdatenbank - der Gaspreis um 18%
höher als am günstgsten Standort in NRW.

Darauf haben wir heute die
\"Kartellrechtliche Beurteilung der Entwicklung der Gas- und Strompreise seit dem Jahr 2000\"
der
Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Christa Thoben
erhalten:

.... Die Ermittlungen der Landeskartellbehörde ergaben, dass in allen
Fällen von den Endversorgern lediglich die Bezugskostenerhöhung
weitergewälzt wurde. ...

http://www.st-sn.de/gaskunden/info/mwme.pdf

Gruß Willy

http://www.st-sn.de/gaskunden

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