Energiepreis-Protest > EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster

Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat

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harlekinmaus:
Hallo alle Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Wäre schön, wenn sich noch mehr Leute gegen diesen Wucher wehren würden. Das mit der Rechnung ist eine gute Idee, hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht.

Meinen Nachzahlungsbetrag habe ich wiefolgt berechnet:

Gaspreis bis 30.11.2004 0,032 plus 2%

01.01.2005 - 30.06.2005 0,3260 dann würde ich wieder 2% Erhöhung billigen oder nicht.
01.07.2005 - 30.11.2005 0,333 und noch mal 2 % ab 01.12.2005 dazu
macht neu ,0340 pro kWh plus Mwst natürlich.

oder wird das gesamte Jahr nun mit dem Betrag von 0,3260 wie am 01.01.05 berechnet????

Dann wäre mein Nachzahlungsbetrag natürlich geringer als 52,25.
Und da wären auch noch die neuen Abschläge ab 01/06, den alten Abschlag weiterzahlen? Würde der Gasversorger aufgrund des gestiegenen Verbrauches dann nicht zu wenig erhalten.

Bin vielleicht doch etwas ängstlich, obwohl ich ja gelesen habe, das mir nicht sehr viel passieren kann.

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, die für laufende Beiträge aufkommt, müßte ich natürlich erst mal nachfragen, ob die im Zweifelsfall auch die Kosten übernehmen . Und dann wäre ja da noch die Sache mit dem Rechtanwalt, ich kenne zwar einen, der uns schon einmal bei einen Abwasserbescheid der Stadt Wittichenau gut vertreten hat, aber ob der bei diesem Streitwert 122,16 auch wieder zusagt ???

hollmoor:
@harlekinmaus

Nur o,32 ansetzen.Sie haben ja ihre Abrechnung bekommen und den von Ihnen angebotenen Sicherheitsaufschlag hat ihr Versorger ja nicht angenommen.
Also keine Sicherheitsaufschläge berücksichtigen!
Dann den Verbrauch der letzten Rechnung mit dem alten Preis (o,32 ) ermitteln und durch 11 o.12 teilen,je nachdem wieviel Abschläge bei ihnen im Versorgungsgebiet gezahlt werden,ergibt den monatlichen Abschlag.

hollmoor:
PS   Rechtsanwalt ist im Moment nicht erforderlich.Wenn die Geld sehen wollen und es ernst machen,dann bekommen sie erst mal einen Mahnbescheid.Und dann können sie handeln bzw.einen Anwalt aufsuchen.
Auch hier im Forum gibt es Anwaltslisten  für die einzelnen Bundesländer

Cremer:
@harlekinmaus,

nicxht einschüchtern lassen.

hollmoor hat Ihnen den richtigen Weg aufgezeigt.

Keine Akzeptanz der Zuschläge von 2 oder 3%. Ist nicht notwendig

harlekinmaus:
hallo hollmoor,

gut, dann muss ich alles noch mal durchrechnen und werde sicher auf einen geringeren Nachzahlungsbetrag kommen.

Werde dann für das neue Jahr den Verbrauch vom letzten mal 0,32 durch 12 Abschlagszahlungen für 2006 leisten.

Jetzt ist mir in meiner Rechnung auch noch aufgefallen, das sich jeweils mit der Preiserhöhung der Multiplikator erhöht hat. Ich nehme an 10.67, 10,81 und 10,90 ist der Brennwert, aber wie geht das denn.

Wie kann sich der Brennwert ändern?

Liebe Grüße aus Wittichenau
harlekinmaus

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