Energiepreis-Protest > EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster

Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat

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Pelikan:
moin moin,
harlekinmaus

Verbrauch mal Brennwert = Preis.
Also den Versorger auffordern die Brennwerte nachzuweisen, bis dahin mit dem nidrigsten Wert rechenen.

Mit Gruß vom
Pelikan

harlekinmaus:
hallo pelikan,

da hab ich doch jetzt gleich mal beim versorger angerufen und nach- gefragt warum sich der brennwert erhöht.

erst wars wohl das gas aus russland, jetzt aus norwegen
das ist mir alles zu hoch.

ich werde das jetzt schriftlich abfordern.

lg. harlekinmaus

harlekinmaus:
Hallo,

ich habe jetzt nach einiger Zeit eine Antwort auf meine Anfragen beim Gasversorger bekommen und möchte diese natürlich dem Forum nicht vorenthalten.

Der Gasversorger hat meine Rechtsposition zu seiner Rechnung bzw. zur Anpassung des Gaspreises ab 01.12.2004 zur Kenntnis genommen, ist aber davon überzeugt, dass seine Rechnungen korrekt sind.

Der Meinungsunterschied der Rechnungsstellung bzw. bei der Gaspreisanpassung wäre daher rechtlich zu prüfen.

Da momentan diese Rechtsfragen in mehreren Gerichtsverfahren verhandelt werden, wird er sich dieses Themas annehmen, wenn sich eine Tendenz der gerichtlichen Entscheidungen abzeichnet.

Er verweisst in diesem Zusammenhang aber auf das aktuelle Urteil des Landgerichtes
Heilbronn ( AZ: 15 C 4394/ 04) 19.01.2006

Desweiteren begründet er die Änderungen des Brennwertes damit das nun nicht mehr ausschließlich russisches Gas  von seinem Vorlieferanten der Verbundnetz Gas AG zur Verfügung gestellt wird. Es gibt nun neue Verträge mit norwegischen Gasanbietern und speziell in den Wintermonaten  Lieferungen aus dem Nordverbund mit einem deutlich höheren Brennwert und somit höherem Faktor weiter verteilt.
Der Abschluss dieser Verträge mit Norwegen erhöhe erheblich die Versorgungssicherheit und mache wirtschaftlich und politisch von Russland unabhängig.

Nun bin ich ja sehr gespannt, wie die ganze Sache sich weiterentwickelt.
Wie lange hat der Gasversorger jetzt Zeit den Nachzahlungsbetrag von 2005 einzuklagen? Und muss ich auf das letzte Schreiben noch mal reagieren?

Für 2006 leiste ich wie bereits erwähnt noch Abschläge auf der Grundlage des Gaspreises von 2004 und schreibe natürlich auf jede Überweisung gekürzt gem. § 315 BGB.

Im übrigen gibt es schon wieder eine Preiserhöhung zum 01.02.2006 von der ich aber nur übers Internet erfahren habe.

lg. harlekinmaus

Cremer:
@harlekinmaus,

Anspruch wird er solange haben wie er diesen Betrag immerwieder anmahnt.

Deshalb erscheinen diese Beträge gebetsmühlenhaft aufaddiert, bei den SW KH rechtswidrigerweise inkl. Mahnkosten immer in den neusten Mahnungen.

Deshalb ist es wichtig, auf die Überweisungsformulare der Abschläge draufzuschreiben, für welchen Monat und Energie dieser Abschlag geleistet wird.

harlekinmaus:
Hallo,
habe bis jetzt durchgehalten, gekürzten Abschlag, immer schön weiter gezahlt. Neuen Vertrag, der im April diesen Jahres ins Haus flatterte nicht unterschrieben, bin bis jetzt hart geblieben. Vor ca. vier Wochen erhielt ich ein Schreiben meines Gasversorgers mit Bezug auf das BGH-Urteil vom 13.06.2007, ich antwortete mit dem bekannten Musterschreiben in etwas entschärfter Fassung. Nun die Antwort der EVSE Schwarze Elster



Ich werde nunmehr letztmalig (bereits das 3 letzte mal)gebeten die einbehaltenen Rückstände auszugleichen.

Bin nicht bereit zu zahlen und habe meinen Standpunkt auch mehrfach schriftlich dargelegt, soll ich nun noch mal Antworten und schreiben \" BITTE VERKLAGE MICH !!! oder einfach nicht mehr reagieren?

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