Energiepreis-Protest > EVSE - Energieversorgung Schwarze Elster

Ein neuer Zahlungsverweigerer braucht nun Euren Rat

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userD0010:
harlekinmaus:
Dem Ihnen zugegangenen Mahnbescheid war doch vermutlich eine Anlage beigefügt, auf der Sie in Zeile 2 dem Anspruch insgesamt widersprechen konnten/können. Das dann mit Ihrer Unterschrift in Zeile 12 versehen, ist innerhalb von 12 Tagen dem ausstellenden Amtsgericht (hier das für Ihr Bundesland zuständige Mahngericht Aschersleben) zurückzuschicken.
Um sicherzugehen, dass Ihnen keine Nachteile entstehen, sollten Sie die Post-Mehrgebühren für Einwurf/Einschreiben investieren.
Auch den gelben Briefumschlag mit der Postzustellung sollten Sie für den Ernstfall aufbewahren, da aus diesem der Zugang des Mahnbescheides ersichtlich ist.

ben100:
Die Zusage hätte ich mir aber schon länger geholt.

Ab zum Fachanwalt und los geht´s!

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