@Fidel
Genauso praktiziere ich das schon seit meinem ersten Unwilligkeitseinwand. Der Versorger (bei mir übrigens auch e.on avacon)muß es zwangsläufig akzeptieren. Höherer Verwaltungsaufwand entsteht allerhöchstens dadurch, weil es dort anscheinend nur unfähige Admins gibt, die die Verwaltungssoftware nicht entsprechend anpassen können (wollen?). Warum sonst wird eine Einzugsermächtigung automatisch gelöscht, wenn man sie nur begrenzen will?
Der Versorger erhält von mir nur monatlich das, was ich wirklich verbraucht habe, natürlich zu den Preisen vor September 2004, und belohnt mich dafür mit regelmäßigen Mahnungen :mrgreen:
Sie können das also genauso praktizieren, dem Versorger dürfte es ja inzwischen bekannt sein :wink: