Hallo Zusammen,
als neues Mitglied im Forum möchte ich mich vorab bei den bisherigen Usern für die interessanten Beiträge bedanken, die ich als \"stiller Mitleser\" bisher beobachen konnte.
Über die Suchfunktion habe ich bereits nachgeschaut, aber leider keine Antwort auf folgende Frage gefunden:
\"Kann ich dem vertraglichen/ordentlichen Kündigungsrecht eines Gasversorgers widersprechen?\"
Folgender Hintergrund: Ich mache mich bei meinem Gasversorger seit längerem unbeliebt, da ich (Sondervertragskunde) über § 315 (dessen Anwendbarkeit von meinem Versorger bestritten wird) Ärger bereite. Den gesamten Vorgang in aller Ausführlichkeit darzustellen würde hier den Rahmen sprengen. Um es kurz zu machen:
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die es beiden Vertragsparteien und Einhaltung einer bestimmten Frist erlaubt den Vertrag zum jeweiligen Jahresende zu kündigen. Dies ist im Prinzip je auch so in Ordnung.
Wenn mein Versorger von diesem Recht Gebrauch machen würde, wäre ich aber ganz schön angeschmiert. Habe vor ca. 3 Jahren meine komplette Heizung und Warmwasserbereitung auf Zentralheizung mit Gas umgestellt (weit über 20.000 € investiert). Ein Wechsel auf Öl ist aus baulichen Gründen nicht möglich. Sollte ich besser kleine Brötchen im Streit mit meinem Versorger backen, oder kann ich mich weiterhin \"aufblasen\". Denn wenn der Versorger ganz einfach \"ordentlich\" gemäß Vertrag kündigen würde, würde ich im Kalten sitzen und wüsste keine Lösung für mein Problem.
Welche Möglichkeiten habe ich (und unter welcher Argumentation) dem vertraglichen \"ordentlichen\" Kündigungsrecht meines Versorgers zu widersprechen.
Für eine (oder mehrere Antworten) bedanke ich mich im voraus!
Grüsse
Dickbauch