Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
noedl:
Hallo zusammen,
habe heute eine "Erinnerung" für das tolle ESB-Angebot bekommen - wieder mit neuer Frist bis 11. Mai. Werde mal wieder gar nichts machen. Ich gehe davon aus, dass mir ESB dann irgendwann eine Mitteilung zur Umstellung in den Grundversorgungsvertrag schickt - dann werde ich widersprechen...
MisterNP:
Was haltet Ihr davon?
http//www.e-wie-einfach.de/privatkunden/gas/
Lutz:
Nichts!
RR-E-ft:
Erdgas Südbayern erkennt an, dass einseitig neu festgelegte für den Kunden nur dann verbindlich sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen (so auch Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff. [ unter II. 2 b; insbesondere Fn. 44 und 46]), Gaskunden unter Berufung auf die Unverbindlichkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB Abschlagsforderungen und Rechnungsbeträge legitim kürzen können. 3.000 Kunden des Unternehmens gingen bisher so vor.
Die Geschäftsführer des Unternehmens äußerten sich demgemäß gegenüber dem "Merkur".
http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/aktuell/art279,787939.html?fCMS=1fdacd8ba25e36329d4c24a6e5c7eafe
Douny:
Hi,
ich denke, jeder der bei ESB bisher widersprochen hat, hat auch einen solchen Brief erhalten, wie ich ihn am letzte Woche erhalten hatte. In dem Brief wird mir erstmalig offiziell mitgeteilt, dass ESB Verständnis dafür zeigt, dass aus meiner Sicht erstmal ein endgültiges Urteil abgewartet wird und ich deshalb meine Beiträge in eigener Verantwortung anpassen kann. Das ist ja schon mal nicht schlecht.
Allerdings geht ESB in dem Brief wiederum darauf ein, dass es gezwungenermaßen die Verträge wegen §23 GasGVV i.V.m. §115 Energiewirtschaftsgesetz anpassen muss. Und infolgedessen hat ESB eine Änderungskündigung ausgesprochen und beruft sich dabei auf §32 Abs.1 AVBGasV.
Damit hat es ESB jetzt doch wieder geschafft, mich zu verunsichern. Bisher bin ich entsprechend den Forumsbeiträgen so vorgegangen, dass ich den ersten Brief bzgl. der Umstellung auf neue Verträge vernachlässigt habe, da mein bisheriger Vertrag weiterläuft, wenn ich dem neuen Vertragsangebot nicht zustimme.
Nach Kombination der oben beschriebenen von ESB angeführten Paragraphen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, ob mein bisheriger Vertrag (Abschluß 05/2005) nicht doch einseitig gekündigt bzw. neu gestaltet werden kann. Wie im ersten brief wird darauf hingewiesen, dass ich bei Nichtantwort bis 11.5. nach dem höheren Grundversorgungstarif bezahlen muss. Gut, dies ist mir ja egal, solang meine Widersprüche alle korrekt waren und ich sowieso den Beitrag bezahle, den ich seit Mitte 2005 bezahle. Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich einen Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen sollte.
Darum abschließend meine Frage: Wie geht ihr mit dem Schreiben um ? Ignorieren wie bisher oder Widerspruch gegen die Änderungskündigung einreichen, wobei ich mir da garnicht sicher bin, ob dieser überhaupt gerechtfertigt wäre.
Gruß,
Douny
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln