Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
pommes24:
Hallo Zusammen,
hier mal die meine Historie zur Erdgaspreiserhöhung der ESB (Erdgas Südbayern):
:arrow: *** Erhöhung Teil 1 ***
Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.07.05 um 0,64 Ct/kWh
-> Widerspruch eingelegt (Musterbrief)
Daraufhin wurde Eingang bestätgt und Einzugsermächtigung von ESB storniert.
-> Überweise jetzt Abschlagszahlung selbst gemäß der Jahresabrechnung vom 30.06.05.
Am 25.11.05 Brief von ESB mit Anpassung der Abschlagszahlung auf meine tatsächlich Zahlungen (vom 30.06.05) (Die höheren Abschlagsrechnungen hatte ich ja ignoriert).
Am 22.12.05 Brief von ESB mit der Bitte den Einspruch zurückzunehmen.
Im Anhang ist eine Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, in der der Zeitraum 01.10.04 bis 30.06.05 mit dem Zeitraum 01.01.04 bis 31.08.04 vergleichen wird. Hier haben sich die Gasbeschaffungskosten um rund 0,32 ct/kWh erhöht.
:arrow: *** Erhöhung Teil 2 ***
Am 27.12.05 Breif von ESB Erhöhung der Erdgaspreise zum 01.01.06 um 0,5Ct/kWh.
Im Anhang ist wieder eine Bescheinigung von PriceWaterhouseCoopers, dass sich die Gasbeschaffungskosten nach deren Berechnung vom 01.01.2006 bis 31.05.2006 gegenüber den Zeitraum 01.10.2005 bis 31.12.2005 um rund 0,44 ct/kWh erhöhen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen wurden von der ESB auf die neuen Gaspreise angepasst.
-> Nochmal Widerspruch eingelegt (Musterbrief).
Am 12.01.06 Brief von ESB mit wiederholter Anpassung der Abschlagszahlungen auf den ganz alten Wert (tatsächliche Zahlung vom 30.06.05).
Bin gespannt wie\'s weitergeht...
Gruß
pommes24
HPMO:
Hallo,
bei mir ging es heute weiter. Die Vorgeschichte ist die gleiche. Heute erhielt ich einen Brief in dem darauf hingewiesen wurde dass sich ESB im Recht befindet und ich nicht berechtigt bin die Abschlagszahlungen zu kürzen. Der Brief war sehr höflich aber bestimmt. Nochmals wurde darauf hingewiesen dass PWC nachgewiesen hat dass die Erhöhungen rechtens sind, dies unter der Adresse www.esb.de/transparenz dokumentiert ist und deshalb kein Grund für die Rückhaltung von Zahlungen nach § 315 BGB mehr besteht.
Ich wurde darauf hingewiesen dass ich etwaige Einwände nur im Rahmen eines Rückforderungsprozesses gelten machen kann.
Weiterhin heißt es:
Kürzlich hat das LG Berlin mit rechtskräftigem Urteil vom 14.06.2005 (20 O 405/04) unsere diesbezügliche Rechtsauffassung geteilt und festgestellt, dass der Kunde gegenüber der Zahlungsklage des Versorgungsunternehmes mit seinen Einwendungen gemäß § 30 AVBGasV ausgeschlossen ist.
Begründet wurde dies dahingehend, dass letztlich die Liquiditätsinteressen des Versorgungsunternehmens und die damit einhergehende Versorgungssicherheit höher zu bewerten seien und der Kunde mit seinen Einwendungen auf den Rückforderungsprozess verwiesen wäre.
Anschliessend schreibt ESB dass die Preiserhöhung zum 01.01.06 gültig ist. Gleichzeitig wird mir jedoch bezüglich des Abschlagsbetrags entgegengekommen unter Hinweis auf erhöhte Nachtragszahlungen.
Weiterhin wird der Nachweis der Billigkeit verweigert:
Sie fordern einen entsprechenden Nachweis, dass die Erhöhung der Billigkeit entspricht. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es aus unserer Sicht jedoch keine rechtliche Verpflichtung gibt, einen solchen Nachweis zu rühren. § 315 BGB gibt hierfür keine Rechtsgrundlage, da dadurch keine individuellen Auskunftsansprüche für einzelne Kunden begründet werden. $315 Abs. 3 BGB bestimmt lediglich, dass bei Vorliegen einer unbilligen Preisbestimmung diese Preisbestimmung durch Urteil erfolgt. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann also das Gericht zur Beurteilung der Frage, ob die Preisbestimmung der Billigkeit entspricht, allenfalls eine Offenlegung der Preiskalkulation fordern. Weitergehende Offenlegungsansprüche werden durch §315 BGB nicht begründet. Wir bitten um Ihr Verständnis , dass wir ohne entsprechende Verpflichtung solch wettbewerbssensible und deshalb vertrauliche Informationen nicht offen legen können. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auch auf ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 16.06.1982 (2 U 9/82) hinweisen. Darin hat das Gericht festgestellt, dass im Rahmen eines bestehenden Gasversorgungsvertrages das Versorgungsunternehmen bei Vornahme von Tariferhöhungen nicht verpflichtet ist, dem Abnehmer über die Kalkulationsgrundlagen Auskunft zu erteilen.
Gedroht wurde in diesem Schreiben nicht.
Ich werde vorerst den alten Betrag weiter zahlen ohne auf diese Schreiben einzugehen und warte mal auf die Jahresabrechnung. Dann wird es sicherlich sehr heiss werden.
Für den Fall eines Prozesses brauche ich dann wohl rechlichen Beistand. Wenn jemand einen guten Rechtsanwalt im Raum München kennt wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.
Lutz:
Hallo,
der Schriftverkehr geht weiter:
ESB erhöht zum 1.4. die Preise um 0,26 Cent/kwh.
Gruß
Lutz
Lutz:
Die Preiserhöhung zum 1.4. hatte ich der Tagespresse entnommen, das Schreiben der ESB kam auch einige Tage später. Habe ebenfalls erneut widersprochen.
Das \"Spielchen\" mit der Jahresabrechnung habe ich schon einmal hinter mich gebracht. Habe meine Gegenrechnung erstellt und natürlich auch der ESB mitgeteilt und nur die alten Preise gezahlt und die Abschläge für das laufende Jahr entsprechend eingekürzt. Sehe da kein Problem für die nächste JA.
Gruß
Lutz
waldkraiburg:
Hallo alle zusammen,
ich habe auf meine Verweigerung dieselbe Antwort bekommen.
Wie Cremer schon sagt, ein Standardschreiben.
Ich habe mir auch den den Spass gemacht und per Email nachgefragt, wie das mit dem Wechseln zu einen anderen Versorger funktioniert.
Zu meinem Erstaunen wurde ich angerufen und eine freundliche weibliche Stimme erklärte mir, dass ab 1.04.06 ein Wechsel möglich sei und die ESB mir hier keine Steine in den Weg legen würde.
Allerdings wollte mir die Dame keinen Mitbewerber nennen, zu dem ich wechseln könne. Wie auch, es gibt ja keine.
Wie alle anderen Gasverbraucher habe ich das Schreiben zur Selbstablesung bekommen. Ich hatte die ESB - Seite schon offen und wollte die Daten eingeben, aber jetzt stellt sich mir die Frage
Muss ich den Zählerstand ablesen oder ist die ESB verpflichtet sich den Zählerstand selbst zu besorgen ?
Vielleicht weiss jemand darüber Bescheid und teilt mir das mit.
Die ist mein erstes Schreiben in einem Forum, sollte ich Fehler gemacht haben, bitte ich um Nachsehen
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