Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
noedl:
@Cremer
Lieber Herr Cremer,
Die Gaspreise der neuen "Sonderverträge" (wie ESB das nennt) entsprechen in etwa dem alten Preissystem der ESB. Die neuen "Grundversorgungstarife" hingegen, in die man ja lt. ESB automatisch eingestuft wird, falls man den neuen Vertrag (und damit die genannten Preise) nicht akzeptiert liegen wiederum um ein gutes Stück höher, als die "Sonderverträge". Im Grunde genommen ist es also wieder eine Preiserhöhung, der ich -wenn ich Ihrer bisherigen Argumentation folge- abermals widersprechen sollte (wie bei jeder Änderung). Der letzte Preis, den ich akzeptiert hatte lag bei 3,70 Cent/kwh, der neue "Sondervertrag" liegt bei 4,54 Cent/kwh und der Grundversorgungspreis bei 5,20 Cent/kwh (alle Preise netto). Ich will mich aber nicht von ESB zu etwas drängen lassen (v.a. nicht in der vorgegebenen Zeitspanne), was ich später vermutlich bereue...
- Soll ich jetzt widersprechen oder nicht?
- Soll ich ESB überhaupt antworten?
Es kann ja nicht sein, dass ohne meine Reaktion eine Umstellung zu meinem Nachteil stattfindet, nur weil ich innerhalb von 14 Tagen nicht antworte, oder?
Danke vorab und Gruss - Noedl
Cremer:
@noedl,
es wurde berits hier mehrfach dargelegt, dass ein passives Verhalten nicht als Zustimmung gilt.
Ich vertrete diue Ansicht - entgegen Herrn Fricke - dass man schriftlich Widerspruch gegen die Trifänderung einlegen sollte.
So habe ich es bereits bei uns mit den SW KH im September 2006 getan.
dobe:
ESB Preissystem ab 1.05.2007
Hallo zusammen, Hallo manni12,
bin durch Zufall leider erst jetzt auf dieses Forum gestoßen!
Was sich hier im Internet und Forum abspielt, ist ja gigantisch, Tausende Endverbraucher kämpfen gegen 730 Energievertreiber (!) - letztlich gegen 4 Konzerne !!
Habe auch dieses ESB-Schreiben am 23.3.2007 erhalten ! Dieses Schreiben ist ein Hohn !
1) Der Zweck des Schreibens:
Möglichst viele Verweigerer mit einer sog. Preissenkung !! in den Sondervertrag zu locken bei 12 monatiger Laufzeit und weiteren negativen Auswirkungen!!
2) Der Zeitdruck: 8 Tage Entscheidung bis 31.3.2007, einseitige Kündigung eines Vertrages!
3) Allein schon diese Aufmachung:
Oben dieser bunte verlockende „Vario“ „Sondervertrag“ mit „ kleinen Änderungen“ der Preisgruppen, Umwelttarif, Grundpreis, Arbeitspreis, Fußnoten usw.
Unten dagegen der kleine schwarze Hinweis mit unkorrekten Angaben, geradezu lachhafter Staffelung der Preisgruppen, Preise (Ohne Einheiten), die teuerste Preisgruppe ab 6001 kWh (!) (welcher Spezialist hat dies alles berechnet !)
4) Die Wortwahl „neue gesetzliche Verordnung“ „ neue gesetzliche Vorgabe“ „neues Vertragsangebot“ !! (mit Preiserhöhung) d.h. nur Druck ausüben
5) Die Bonus“Programme(?)“ gelten sogar rückwirkend (!) wie soll das funktionieren im alten Vertrag mit Preiserhöhung, Preissenkung, Verweigerern usw. neuen Vertrag neuen Preisen Verbrauchsmengen usw. – viel Spaß und Arbeit der ESB, den Gerichten usw.
6) Sehr interessant für uns Verbraucher die 4-seitigen ergänzenden Bedingungen der Erdgassüdbayern der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) siehe auch Ersatzversorgung 4)!
Direkt lustig wirkt dazu das Berechnungsbeispiel in Preisgruppe zB. Eco Plus.
Alter Vario-Vertrag bis 1.5. neuer Vario-Vertrag (?!)
Weigert man sich den „Sondervertrag“ zu unterschreiben, wird man in den Basis-Vertrag gezwungen und mit einer über 2 %igen Preiserhöhung bestraft – ist das die Ersatzversorgung !
Mit diesem Schreiben werden die Anwälte noch viel Arbeit bekommen!
Dies alles nach der riesigen Preissenkung zum 1.2.2007
Ob die einzelnen Passagen überhaupt juristisch haltbar sind, wagt man zu bezweifeln !!
Wir Verbraucher benötigen von der ESB keinen Vario, Sondervertrag, Bonus multistar Eco Basis plus Fahr und spar, Partner usw. usw. (wer zahlt denn all dies?) sondern nur Erdgas mit einem korrekten realistischen Preis.
Fazit: Nichts unterschreibern – weiter verweigern !
Oder lt. RuRo: Leid hoids zam, sonst geht’s Recht nimmer lang.
flupo:
Hat jemand einen Entwurf eines Antwortschreibens zum Widerspruch
auf die neuen Vertragsgestaltungen bei der ESB?
(das Standard Musterschreiben dient dazu ja nicht ganz, oder)
Cremer:
@flupo,
eigentlich genügt das Musterschreiben voll und ganz.
Wichtig ist dabei, das man gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteigerungen Widerspruch einlegt.
Sie können ja, wenn Sie wollen, noch auf ESB spezifische Dinge widersprüchlich mit aufnehmen.
Informieren Sie sich bitte hier im Forum und auf www.energiepreise-runter.de
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