Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
Cremer:
@manni12,
@MisterNP,
wie H. Fricke in mehreren Threads bereits ausführte.
Keine Antwort auf die Vorlage von neuen Verträgen ist keine Zustimmung.
Also daher eine Ablehnung/Nichtanerkenntnis der Neuen Verträge
Sie können -müssen nicht- Widerspruch gegen den neuen Vertragsentwurf einlegen.
Bei der Jahresrechnung erstellen Sie einfach Ihre Jahresrechnung als Gegenrechnung mit dem alten Tarif und den alten Preisen.
Douny:
Hallo Hr. Cremer,
auch ich habe dieses Schreiben erhalten. Was mich ein wenig irritiert: Es steht dort der Satz \'Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe versorgen wir sie in diesem Fall (Anmerkung von mir: Man bestätigt nicht das neue Vertragsangebot) im Rahmen der Grundversorgung im Basistarif\'. Dieser ist der oben genannte höhere Tarif.
Mich verunsichert hier \'gesetzliche Vorgabe\'. Der satz hört sich für mich so an, als wenn es ein Gesetz geben würde, nach dem ich in einen Grundversorgungstarif gehen müßte, wenn ich das neue Vertragsangebot nicht annehme.
Und bei Gesetz versteh ich immer: Das gilt !
Interpretier ich den Satz falsch ?
Gruß,
Douny
Cremer:
@Douny,
bitte lesen Sie die Threads der vergangenen Wochen und informieren sich hier.
Nutzen Sie die Suchfunktion
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697
Douny:
Hm, bin ja mit der Suchfunktion genau auf diesen Thread gekommen, da es um die Umstellung bei ESB geht.
Cremer:
@Douny,
man schreibt gerne "gesetzliche Vorgabe"
Es gibt drei Stufen
- Gestz
- Verordnung
- Regelungen/Regeln
Verordnungen sind nachrangig zu Gesetzen, da Gesetze durch den Bundestag/Bunderat gehen.
Regelungen sind nachrangig zu Verordnungen.
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