Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB (Erdgas Südbayern)

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Mainburg:
Hallo zusammen,

habe diese Woche ein Infoschreiben der ESB bekommen.
Darin heißt es

1. Hinweis auf die neue Gesetzgebung GasGVV und NDAV

2. Anpassung der Verträge wegen der neuen Gasversorgungs-
    verordnung.

Zu 2. wird insbesondere angekündigt, daß bis Ende März per Post die Vertragsänderung per Antwortpostkarte bestätigt werden müssen.
Wer das nicht tut, würde automatisch in eine neu eingeführte Preisgruppe ESB-Basis eingestuft und nach dieser abgerechnet werden.

Diese neue Preisgruppe "ESB-Basis" hat dann einen höheren Erdgaspreis, als die anderen nach Verbrauch gestaffelten Preisgruppen im ESB-Preis- system. Außerdem wären in diesem Preissystem keine Wahlleistungen wie ESB-Partner (Bonussystem für langjährige Kunden) oder ESB-Fix (Fixpreis) möglich.

Frage  :?:
- Zu was stimme ich eigentlich damit zu? Ist das über die Hintertür ein
  ausheben, um künftig keine Einsprüche mit Verweis auf die Unbilligkeit
  mehr einlegen zu können?
- Was sollte ich tun? Bestätigen oder nichtbestätigen und weiter Einspruch
  einlegen?

Ist das jetzt die höchstrichterliche Entscheidung, auf die seit letztem Jahr von ESB hinewiesen wird?

RuRo:
@Mainburg

Eine Unterschrift ist überhaupt nicht erforderlich, da die neuen Verordnungen spätestens im Mai 2007 zur Anwendung kommen, sofern der Versorger nicht schon früher eine entsprechende Bekanntgabe vornimmt.

http://www.mkvdp.de/de/aktuell/StromGVV-GasGVV-in-Kraft-getreten.html

Cremer:
@Mainburg,

unterschreiben Sie nichts und stimmen für nichts zu.

Auch eine vom Versorger angekündigte automatiche Rückstufung bei nicht Unterschreibe  in einen höheren Tarif ist damit unbillig.

MisterNP:
Hallo Herr Cremer,
wenn ich mir den §§ 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV ansehe, steht da
(1) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Anschlussnehmer durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet über die Möglichkeit einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zu informieren. Die Anpassung ist in Textform zu verlangen. Der Netzbetreiber kann die Anpassung gegenüber allen Anschlussnehmern auch in der in Satz 1 genannten Weise verlangen. Im Falle des Satzes 3 erfolgt die Anpassung mit Wirkung vom auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1.

Wenn ich also Ihrer Empfehlung folge und mein Netzbetreiber auf sein Recht pocht, dann bin ich in dem teureren Tarif. Das ist nicht mein Wunsch. Könnten Sie bitte Ihre EMpfehlung weiter Ausführen, damit ich Ihre Empfehlung besser verstehen kann.

Vielen Dank im voraus

MisterNP

manni12:
Hallo zusammmen,
Habe auch Schreiben von ESB mit Sondervertrag ab 01.05.07 mit neuem VARIO-Preissystem bekommen. Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1) Soll dieser Vertrag überhaupt unterschrieben werden?
2) Wie wirkt sich der NICHT-Abschluss auf mich aus? Gaspreis ab 01.05.07
3) Welche Auswirkungen hat dieser Vertrag auf mein laufendes Widerspruchsverfahren gegen Gaspreiserhöhungen seit dem 01.01.06?
Für die Unterstützung im voraus herzlichen Dank.
:wink:  :wink:

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