Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
Mainburg:
Hallo zusammen,
ich habe bisher keine Sperrandrohungen von der ESB erhalten.
Dafür durfte ich mit Schreiben vom 14.12.2006 eine Senkung der
Gaspreise zum 01.02.2007 sowie eine neue Zusammensetzung der
monatlichen Abschlagsbeträge entnehmen. Dabei bleiben meine
Vorauszahlungsbeträge, die ich auf die Gaspreise vor der Erhöhung
zum Juni 2005 angewandt und "eingefroren" habe trotz der MWST-
Erhöhung auf 19% unverändert.
Der Nettogaspreis ist trotz der angepriesenen Senkung um netto
0,27 Cent/kWh ggü den Preisen von vor Juni 2005 um 23% höher
(mein akzeptierter Preis lag bei netto 3,90).
Frage :?: : Soll ich wie gehabt auch diesen gesenkten Preisen nochmal neu widersprechen?
Weiterhin schöne Feiertage,
Grüsse aus Mainburg
Cremer:
@Mainburg,
ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch, obwohl dieser mal eine Senkung ist.
Wichtig:
Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteiegerung[/b
]
Lutz:
Aufgrund des milden Winters und durchgeführter Energiesparmassnahmen hat sich mein Gasverbrauch erheblich reduziert.
Eine kurze überschlagsmäßige Rechnung ergab, dass ich meine ohnehin schon reduzierte Abschläge weiter senken musste, um eine Überzahlung zu vermeiden.
Ich habe dies der ESB mitgeteilt und erhalte als Antwort, dass man die Reduzierung der Abschläge und meine Gegenrechnung zur Jahresabrechnung 2006 "bis auf weiteres akzeptiert".
Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".
Gruß
Lutz
pommes24:
Hallo Lutz,
ich hatte Widerspruch auch gegen die Preissenkung wie von Cremer vorgeschlagen eingelegt:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---
..ich empfehle eigentlich auf jede Preisänderung einen Widerspruch...
--- Ende Zitat ---
Darauf bekam ich von der ESB eine Bestätigung des Widerspruchs.
In dem Schreiben der ESB wurde mir eine Senkung der Abschlagszahlungen mit angeboten.
:?: Ich weiß zwar nicht warum die ESB die Abschlagszahlungen von sich aus senken will, ich werden aber das Angebot annehmen :wink:
Vielleicht wegen des milden Winters ???
Natürlich war auch der gleiche Hinweis dabei:
--- Zitat von: \"Lutz\" ---...
Es folgt der Hinweis auf ein "in absehbarer Zeit durch ein letztinstandliches Gerichtsurteil Klarheit zur Anwendbarkeit des § 315 BGB auf die Gasversorgung geschaffen wird".
--- Ende Zitat ---
Gruß
pommes24
Lutz:
Hallo pommes24,
habe mir nochmal den Schriftverkehr mit der ESB angeschaut.
Bei der Senkung des Abschlages bezieht sich die ESB auf dein (letztes?) Schreiben, wo du mit Sicherheit ja auch den von dir errechneten Abschlagsbetrag genannt hast.
Zitat
"erklären wir uns entgegenkommenderweise bereit, bis auf weiteres ... sowie Ihres Abschlages auf € xxx zu akzeptieren.
Zitat Ende
Deswegen schrieb ich ja "moderate Antwort des Versorgers"
Dann hoffen wir mal auf das letztinstandliche Urteil zur Anwendbarkeit des § 315 auf die Gasversorgung.
Gruß
Lutz
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