Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB (Erdgas Südbayern)

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jpo312:
Ging mir genauso.
Erst kam das Schreiben, das die ESB das Verfahren im Dezember abwartet und dann kam die 2. Mahnung, daß ich bis zum 11.11.2006 Zahlen soll, sonst wird das Gas gegen Zahlung eines Obulus von Euro 50,- abgestellt.

Die Hotline hat mich sehr schnell zu ihrer Vorgesetzten weitervermittelt, da ich gleich das Ultimatum gesetzt habe, sollte ich nicht innerhalb 3 Tagen die Rüchnahme der Sperrandrohung haben würde ich eine Einstweilige Verfügung erwirken, eine Strafanzeige wegen Nötigung stellen und sämtliche Kosten welche mir durch Hotel etc entstehen in Rechnung stellen.

Die Vorgesetzte war schon vorsichtiger und versprach mir einen RR bis Montag. Dies war Donnerstag abend 18:10.

Am Freitag um 10:00 rief ein anderer Herr von ESB an und entschuldigte sich mehrmals, daß die Mahnung ein Fehler war und nahm alles zurück.

Ich habe es auch per mail bekommen.

Naja wer das mit dem Versehen glaubt, die versuchen es halt.  :lol:

MisterNP:
Vielen Dank für die Tipps.

- Habe als Erstes das Landeskartellamt angerufen und die Sachlage geklärt. Die baten um das Schreiben von ESB. Hab ich ihnen zugeschickt. Noch kein Feedback

- dann hab ich gesehen, dass jpo312 angerufen hat, gute Idee. Ich bekomm jetzt auch, wie jeder andere auch, wenn er nicht doch schon überwiesen hat, ein Widerrufsschreiben.

Kein Wunder, dass die Preise steigern, bei der Verwaltungsstruktur!!

Danke für Eure Hilfe und Unterstützung.

lg
MisterNP

Helge:
Hallo,

habe im wesentlichen den identischen Ablauf wie Lutz (siehe unten).


--- Zitat von: \"Lutz\" ---
Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.

--- Ende Zitat ---


Allerdings will man noch 2,50 € Mahngebühren.
Wobei ich schon einmal eine Mahnung erhalten hatte, die nach meinem Widerspruch wieder zurückgezogen wurde. Deshalb jetzt wohl wieder Mahnung Nr. 1

Ich denke, die haben in ihrem Computer solche Fälle nicht vorgesehen, so dass die Mahnungen quasi (jedes Quartal??) automatisch herausfallen.
Ich werde aber aus Prinzip wieder Widerspruch einlegen.

Gruss an an alle
Helge

MisterNP:
Guten Morgen,

habe auch, nach meinem Infoschreiben an die Kartellbehörde, mal die ESB angerufen, die haben mir eine Email geschickt, in dem sie die 2. Mahnung widerrufen. Ebenso kam paar Tage später der schriftliche Widerruf. Und die Kartellbehörde hat sich auch gemeldet, die haben von der ESB die Nachricht erhalten, dass dies ein Versehen war und kein Gashahn zugedreht werden soll.

Alles im grünen Bereich......bis zur 3. Mahnung (die noch nicht da ist).

bis bald

MisterNP

noedl:
Hallo Mitstreiter,

habe das ESB-Schreiben auch an das Kartellamt weitergeleitet. Von dort bekam ich relativ schnell ein Antwortschreiben mit dem Hinweis, dass was ESB betrifft nicht das Bundeskartellamt zuständig ist (weil es nur Bayern betrifft) sondern folgende Instanz, an die man mein Schreiben zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat:
Bay. Staatsministerium f. Wirtschaft
-Landeskartellbehörde-
Prinzregentenstr. 28
80538 München
...und jetzt warte ich mal ab, was passiert...

Heute (30.11.06) die Antwort von ESB in Kurzform:

"Versehen" "irrtümlicherweise Mahnung" "keine Sperrung" "Entschuldigung"

Gruss Noedl

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