Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
MisterNP:
Hallo Zusammen,
habe nun per 26.10.2006 die 2. Mahnung erhalten.
"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an.
...
Hochachtungsvoll
Ergas Südbayern GmbH"
Und natürlich wieder die Möglichkeit zum Einzugsermächtigungsverfahren.
So, wohl wieder ein Standardschreiben, nachdem ich bereits auch das Schreiben erhalten habe mit der "höchstrichterlichen Einigung". Die versuchen es wohl auf zwei Wegen. Einerseits den gerichtlichen Weg und andererseits den einschüchternden.
Wie kann ich hierauf am besten reagieren. Es gibt ja das "Musterschreibenmahngebühren.doc", womit ich bereits auf die Erste Mahnung reagiert habe. Vor allem bezüglich der Einstellung der Zulieferung benötige ich Eure Hilfe. Worauf kann ich mich hier beziehen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung
Viele Grüße
Robert
MisterNP
superhaase:
Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!
Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.
ciao,
sh
Lutz:
Hallo,
scheint ja Methode mit den Mahnungen zu sein.
Am 20.10. erhielt ich die Bestätigung gegen meinen Einspruch der letzten Erhöhung zum 1.10. Text war hier schon zu lesen.
Mit Schreiben vom 26.10. dann die 1. Mahnung über den Differenzbetrag zwischen meiner und der Abrechnung der ESB.
Werde vorerst nicht reagieren.
Einspruch gegen Gesamtpreis und jeweilige Erhöhungen wurde gemacht. Ebenfalls Hinweis auf Aufrechnungsverbot und unrechtmäßige Mahnungen.
Das muss reichen!
Gruß
Lutz
ESG-Rebell:
--- Zitat von: \"MisterNP\" ---"...Wir bitten Sie letztmals den fälligen Betrag bis spätestens 11.11.2006 mit beiliegendem Zahlschein zu überweisen.
Sofern Sie den aufgeführten Betrag bis zu dem genannten Termin nicht überwiesen haben, sehen wir uns veranlasst, die Energielieferung einzustellen. Für diese Maßnahme fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 50,00 EUR an. ...
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: \"superhaase\" ---Hoffentlich hast Du die Unbilligkeit des Gesamtpreises eingewendet!
Wenn ja, dann kannst Du den Brief ignorieren.
Erst bei konkreter Sperrankündigung mit Termin musst Du aktiv werden, sollte sich der Versorger aber eigentlich nicht mehr trauen.
--- Ende Zitat ---
Bitte schick dem Kartellamt eine kurze Beschwerde über die Sperrandrohung.
Nachdem Herr Böge so glasklar festgestellt hat, dass Sperrandrohungen nach Billigkeitseinwand unzulässig sind und die AVBGasV in ihrer neuen Fassung in Kraft getreten ist, sollte jeder Gasversorger für jeden einzelnen Verstoß eins mit dem "Knüppel" übergezogen bekommen!
Gruss,
ESG-Rebell
RuRo:
@ESG-Rebell
Rhetorische Frage:
Was meinst du mit "die AVBGasV in ihrer neuen Fassung"?
etwas das hier :roll:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4687
Da geht es aber nicht um Tarifkunden, sondern um Kunden in der Grund- bzw. Ersatzversorgung
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