Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
RR-E-ft:
Weist das EVU die Billigkeit erst im Prozess nachvollziehbar und prüffähg nach, beseht dann noch die Möglichkeit des sofortigen Anerkenntnisses mit der Folge der Kostentragungspflicht des Klägers.
Kann das Gericht nicht feststellen, ob der Preis der Billigkeit entspricht, wird eine Zahlungsklage abgewiesen.
Allenfalls kann das EVU beantragen, einen billigen Preis zu bestimmen.
Die Bestimmung durch das Gericht kann nur erfolgen, wenn es alle zur Bestimmung des billigen Entgelts maßgeblichen Tatsachen kennt.
Dieser neu bestimmte, niedrigere Preis wird jedoch erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils fällig, so dass man sich dann nicht im Verzug befand und deshalb keine Kosten zu tragen hat.
Wenn man die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwendet und die Preise August 2004 fortan unter Vorbehalt zahlt, sollte dies die Unsicherheiten beseitigen.
Mit der Fälligkeit verhält es sich so ähnlich wie mit einer Schwangerschaft:
Eine teilweise Fälligkeit gibt es nicht.
Dem Bestimmungsgegner wird ja gerade auch nicht zugemutet, selbst einen billigen Preis zu bestimmen.
Es ist deshalb vollkommen unsinnig, einen Sicherheitszuschlag zuzugestehen.
Sehen Sie sich mal lieber nach einem Kollegen vor Ort um.
Sie kennen meine Honorarforderungen nicht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Mainburg:
Hallo zusammen,
auch ich habe Einsprüche gegen die Gaspreiserhöhungen seit Juli 2005 eingelegt. Mein Schriftwechsel mit der ESB war dabei identisch wie von vielen hier vorgetragen.
Mitte Juli erhielt ich dann die Jahresabrechnung. Wie zu erwarten rechnete die ESB mit den seit 01.04.2006 gültigen Preisen ab und forderte von mir eine Nachzahlung von ca. 300,--€ zuzüglich eines nochmals gestiegenen Abschlagsbetrages von ca. 90,--€.
Ich legte daraufhin eine selbst erstellte Abrechnung vor. Die Basis bezog sich dabei auf die zwischen 09/04 und 06/05 gültigen Preise (0.039 ct). Eine von mir akzeptierte Erhöhung von 3% rechnete ich mit ein. Außerdem vermerkte ich, daß ich weiterhin nur meine bisherigen (geringeren) Abschlagszahlungen (Preise vor Juli 2005) akzeptiere.
Heute erhielt ich von der ESB ein Schreiben auf meinen Einspruch zur Jahresabrechnung mit folgendem Wortlaut:
...kürzlich erhielten Sie unsere Jahresabrechung 2006. Ungeachtet Ihres Widerspruchs gegen die aufgrund stark gestiegenen Rohstoffkosten erfolgten Preiserhöhungen, müssen wir Sie im Interesse einer gleichen Behandlung aller unserer Kunden hiermit zur Begleichung des offenen Rechnungsbetrages auffordern. Wir möchten darauf hinweisen, dass die außergewöhnlich lange Kältephase in diesem Winter und der damit verbundene Mehrverbrauch einen Teil Ihrer Nachzahlung ausmachen können. Zum Vergleich ist der Vorjahresverbrauch auf der Seite 2 Ihrer Rechnung angegeben (Meine Anmerkung: Dabei geht es bei mir nur um 240 kWh ggü. Vorjahr).
Im Hinblick auf Ihren Widerspruch bestehen wir bis zur rechtlichen Klärung des Gaspreiswiderspruchs auf den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einer Kürzung weisen wir daraufhin, daß entsprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten Sie in Verzug. Die Geltendmachung entsprechender Verzugsschäden behalten wir uns vor.
Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben, können wir Ihnen nur mit der Senkung Ihres Abschlagsbetrages entgegen kommen. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Senkung Ihrer Abschläge bei gleich bleibendem Verbrauch zu höheren Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung führt, da dieses Senkung keine Rücknahme der Preisanpassung bedeutet.
Mit freundlichen Grüssen etc. etc.
Frage:
- Muss ich daraufhin jetzt etwas tun? (Ich hätte das Schreiben momentan
einfach nur zur Kenntnis genommen)
- Wer hat ebenfalls schon ähnliche Schreiben bekommen?
- Sind vielleicht auch \"Einsprüchler\" aus dem Kreis Kelheim etc. hier
vorhanden?
Cremer:
@Mainburg
--- Zitat ---Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben
--- Ende Zitat ---
Da in diesem Satz der Versorger auf seinem Preisbesteht und damit zunächst faktisch \"das letzte Wort\" hat, empfehle ich den Widerspruch zu bekräftigen \"gebetsmühlenhaft alles wiederholen\"
Schöfthaler:
@Mainburg:
Die Schreiben der Versorger sind doch immer gleich formuliert (ziemlich wortgleiche Schreiben haben wir von ERNA - http://www.e-r-n-a.de/ - ebenfalls von unserem Versorger erhalten):
\"Im Interesse der Gleichbehandlung aller Kunden ...\"
\"Bei einer Kürzung weisen wir daraufhin, daß entsprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten Sie in Verzug.\"
Stimmt halt bloß nicht ... Nach Einwand der Unbilligkeit ist erst mal der strittige Betrag nicht geschuldet und man gerät genau deshalb nicht in Verzug. Natürlich kann er vom Versorger geltend gemacht werden. Wird er aber dann in letzter Konsequenz eben doch nicht (bisher jedenfalls - ist eben gerade für die Versorger ein hohes Risiko und dabei höchst öffentlichkeitswirksam ...), siehe:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3059
Würde - wie Herr Cremer schon rät - ebenfalls nochmal meine Rechte bekräftigen. Aber das kann jeder halten, wie er will - verpflichtet sind Sie dazu nicht. Ich jedenfalls habe meinen Spaß mit weiteren Nadelstichen und freue mich jedesmal riesig über die unbeholfenen Antworten :lol:
noedl:
Habe das gemacht:
- Jahresabrechnung erneut widersprochen
- Preis lt. unwidersprochenen Tarifen (EUR 0,037Ct kwh) bezahlt
- ASZ leicht angepasst (+3% da erhöhter Verbrauch)
- Aufrechnungsverbot erteilt für alte Forderungen
- ESB wollte: > EUR 600 / ESB hat bekommen: < EUR 200
Habe gestern folgendes Schreiben bekommen:
- im Interesse der Gleichbehandlung besteht ESB auf den offenen Betrag
- ...bis zur rechtlichen Klärung will ESB den gesamten Rechnungsbetrag
- ...angeblich gerate ich in \"Verzug\" (was aber bei Widerspruch nicht geht)
- ...ESB kommt mir mit der Senkung der ASZ entgegen (lach! - ...habe ich ja selbst bestimmt...)
...und jetzt mache ich mal gar nichts und warte was passiert
Gruss vom noedl
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