Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern
ESB (Erdgas Südbayern)
Helge:
Hallo,
Habe den gleichen Text auf meinen Widerspruch erhalten.
Leichte Variation:
--- Zitat ---\"... Da Sie mit Ihrem Abschlagsbetrag nicht einverstanden sind, unsere Preise jedoch wie angekündigt Ihre Gültigkeit haben, können wir Ihnen nur mit der Senkung Ihres Abschlagsbetrages auf 75,00 € entgegen kommen. ...\"
--- Ende Zitat ---
Anmerkungen: Die 75€ haben ich der ESB vorgerechnet (gemäß meiner Rechnung ist das mein Limit für den Abschlag seit Juli 2005).
Also folgt nun gemäß dem Rat von Herrn Cremer ein erneuter Widerspruch...
Wird langsam eintönig. :wink:
Gruss an alle Mitstreiter
o_team:
Auch ich habe das Standardschreiben der ESB erhalten, allerdings mit folgender Variation:
Ich hatte im letzten Abrechnungszeitraum einen Minderverbrauch von ca. 7 % und habe mit meinem Widerspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 bei der ESB daher die Kürzung meiner (bisherigen) Abschlagszahlung von 96,-- € auf 91,-- € beantragt.
Die ESB hat dem nicht entsprochen und besteht weiter auf einen mtl. Abschlag von 96,-- €.
Ich habe - wie empfohlen - erneut Widerspruch eingelegt, auf § 25 AVBV verwiesen und mitgeteilt, dass ich ab sofort nur noch 91,-- € überweisen werde.
Ich hoffe, dies ist so o.k. und warte gespannt auf die Reaktion der ESB.
Gruß
o_team
noedl:
Hallo,
ich habe heute die erste Mahnung für den "Differenzbetrag" erhalten, der sich aus meiner Gasabrechnung und der von ESB ergibt. Was soll ich jetzt tun? Der Mahnung widersprechen? Die Mahnung ignorieren? Danke vorab für eine Hilfestellung und Gruss - noedl
catweezle2000:
Hallo Mitstreiter,
auch ich habe heute meine 1. Mahnung :evil: von ESB erhalten. Bisheriger Werdegang:
- Widersprüche wegen Unbilligkeit seit Juli 2005
- jedesmal standartisierter Schriftverkehr seitens ESB
- Jahresabrechnung durch ESB ohne Rücksicht auf Widersprüche
- eigene Jahresabrechnung auf Basis Juli 2005 + 2% Sicherheitsaufschlag
Anschließend wurde von mir der Fehlbetrag unter Vorbehalt überwiesen. Gleichzeitig habe ich mit einer gesonderten Überweisung den Abschlag für Juli 06 überwiesen. ESB verrechnet nun den Abschlag auf die Forderung für den Abrechnungszeitraum 2005/2006, obwohl in meinem Schreiben und auch auf der Überweisung auf die Zuordnung der Zahlungen verwiesen wurde.
Hab ich da was falschgemacht und was nicht mitbekommen?
Weiter habe ich die Höhe der Abschläge gegenüber dem vorherigen Abrechnungszeitraum eigenmächtig gekürzt mit dem Hinweis, dass eine alternative Heizquelle eingebaut wurde (Holzofen) - stimmt natürlich auch. Darf ich das?
Bisher habe ich außer der Mahnung von ESB noch kein Schreiben bekommen. Werde wohl missachtet.
Bleibt standhaft und stark!
Gruß
Catweezle
manni12:
Hallo,
mir geht es genau so, wie Euch allen. Habe auch das ganze Verfahren mit ESB Erdgas Südbayern durch. Mein Einspruch läuft seit der Gaspreiserhöhung zum 01.01.06 (Leider viel zu spät!!).
Habe die Jahresabrechung zum 30.06.06 entsprechend gekürzt (alten Preis berücksichtigt, Einzugsermächtigung widersprochen, überweise jetzt weiter den alten Abschlag)
Reaktion von ESB: Viel bla-bla und Versuch die Erhöhungen nochmal zu rechtfertigen;
Zusätzlich die Bemerkung: "Im Hinblick auf Ihren Widerspruch bestehen wir bis zur rechtlichen Klärung des Gaspreiswiderspruchs auf den gesamten Rechnungsbetrag. Bei einer Kürzung weisen wir darauf hin, dass ensprechend der bisher bereits ergangenen Rechtsprechung auch weiterhin ein Restbetrag geschuldet ist und von uns geltend gemacht werden wird. Aufgrund der Nichtleistung des vollständigen Betrages geraten sie in Verzug. Die Geltendmachung entsprechender Verzugsschäden behalten wir uns vor."
Heute habe ich von ESB die 1. Mahung über den Differenzbetrag erhalten.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten soll? Der Mahnung widersprechen? Mahnung ignorieren?
Wäre toll, wenn mir jemand Hilfestellung gegen könnte.
Vorab schon man herzlichen Dank und Gruß, manni
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