Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB (Erdgas Südbayern)

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Cremer:
@Alex,

Sie zahlen doch nur den Preis auf der Basis Sept. 2004

wenn der Versorger ein Gericht bemüht und unterliegt, d.h. das Gericht setzt den Preis fest und sagt, dass die Pereiserhöhugnen unwirksam sind, sihe Urteil LG Dresden, dann werden die Kosten dem Kläger auferlegt werden.

Lutz:
@Alex

der hier immer verwendete Begriff der Preisbasis September muss bei der ESB eigentlich Preisbasis August (2004) heißen, da die ESB bereits zum 1.9.04 die Erhöhungsrunde einläutete. Wenn Herr Cremer und Andere immer von der Preisbasis Sept. sprechen meinen Sie die Erhöhung ihrer EVUs zum 1.10.04. Der Preis August 04 (netto 0,034€) für die Erstellung der eigenen Jahresrechnung ist also in unserem Fall richtig. Habe ich gerade gestern gemacht.

kWh aus der Jahresrechnung * Preis vom August(!) + Grundgebühr (auch vom August!) + Mwst = Gesamtbetrag - geleistete Abschlagszahlungen.

Falls du bereits letztes Jahr eine eigene Jahresrechnung erstellt hast darauf achten, dass die ESB die Abschlagszahlungen mit der Differenz des Vorjahres verrechnet. Also nicht die Abschlagszahlungen laut ESB-Rechnung ansetzten sondern die tatsächlich geleisteten.

Den neuen Abschlag so berechnen, dass im kommenden Jahr eine (kleine) Nachzahlung herauskommt.

Lutz

RR-E-ft:
@Lutz

Vollkommen richtig.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen.

Vielleicht sollte man generell von August 2004 sprechen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Alex S.:
@ Cremer:

Sie schreiben:
"Sie zahlen doch nur den Preis auf der Basis Sept. 2004" (Das "doch nur" habe ich übrigens nicht ganz verstanden.)

Nach dem, was Lutz und RA Thomas Fricke inzwischen geschrieben haben, werde ich wohl den Preis auf der Basis Aug. 2004 zahlen.

Sie schreiben weiter:
"Wenn der Versorger ein Gericht bemüht und unterliegt, d.h. das Gericht setzt den Preis fest und sagt, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind ..., dann werden die Kosten dem Kläger auferlegt werden."

Richtig. Aber wenn das Gericht den Preis festsetzt und dabei herauskommt, dass ich auch nur ein paar Cent zuviel einbehalten habe, trage ich als Beklagter auch einen Teil der Prozesskosten, wieviel, hängt dabei vom Grad des Unterliegens ab.

Deshalb stellt sich mir die Frage: Gesetzt den Fall, dass es erst 2008 zu so einem Prozess kommt, und die Rohstoffpreise dann ein Niveau erreicht haben, welches im Jahr 2008 sehr wohl die ESB-Preise
vom 01.09.2004 rechtfertigt, dann habe ich einen Fehler gemacht, wenn ich dann immer noch die Preise vom August 2004 zahle. Aber wann soll man seinen gezahlten Preis erhöhen und um wieviel Prozent? Daher auch die Meinung vieler, man sollte wenigstens 2-3 Prozent Sicherheitsreserve pro Jahr auf die alten Preise draufschlagen.

Viele Grüße
Alex

Cremer:
@Alex,

haben wir hier im Forum alles schon mal besprochen: Keine 2% "Sicherheitszuschlag" sind zu empfehlen.

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