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ESB (Erdgas Südbayern)

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MisterNP:
Hallo liebe Leute,
ich bin auch ein ESB-Kunde und hab den letzten beiden Erhöhungen widersprochen. Nun ist sie da, die Jahresabrechnung. Was meint ihr, wie soll agiert werden
1. korrigierten Rechnungsbetrag überweisen, ohne schriftlichen Hinweis
oder
2. korrigierten Rechnungsbetrag überweisen, mit schriftlichen Hinweis und Darstellung meiner Berechnung

Vielen Dank für Eure Antworten sagt

Robert

Cremer:
@MisterNP


Fall Nr. 2

Eigene Jahresrechnung erstellen auf der Preisbasis Sept. 2004.
Die Differenz von der Summe der Abschläge zu diesem Betrag dann überweisen

Alex S.:
Hallo liebe Mitstreiter,

auch ich bin ESB-Kunde und muss jetzt meine "eigene" Jahresrechnung erstellen.

In meinem ersten Widerspruch hatte ich allerdings die Preise vom 01.09.2004 auch als unbillig gerügt und angekündigt, zukünftige Zahlungen nur noch nach den Preisen vor der Erhöhung vom 01.09.2004 zu leisten.

Nun gab es aber seit September 2004 dermaßen drastische Preissteigerungen auf den internationalen Rohstoffmärkten, dass ich das Gefühl habe, dass die Empfehlung "Preisbasis September 2004" doch die bessere Wahl wäre. Schließlich will ich keine Beträge zurückbehalten, die ich auch nach einer etwaigen Offenlegung der Preise nachzahlen müsste, dann würde ich nämlich der ESB im Klagefall teilweise unterliegen und muesste einen Teil ihrer Prozesskosten tragen.

Aber wenn ich entgegen meines Widerspruchs gegen die Preise vom 01.09.2004 genau diese Preisbasis jetzt in meiner Jahresrechnung verwende, kommt das nicht einer Anerkenntnis dieser Preisbasis gleich? Mit welcher Begründung der ESB gegenüber sollte ich denn plötzlich die Preise ab 01.09.2004 für akzeptabel halten?

Vielen Dank für Eure Antwort!
Alex

Lutz:
@Alex S

die Preisbasis Sept. 2004 gibt es bei der ESB nicht, da diese bereits zum 1.9. die Preise erhöht hat. Die anderen EVUs offensichtlich erst zum 1.10. Daher der Begriff "Preisbasis Sept.".

Glaubst du denn wirklich im Falle einer Gerichtsverhandlung besser wegzukommen wenn du nur einen Teil der Preiserhöhungen zurück hältst? Im Falle eines negativen Urteils wirst du den dann fälligen Restbetrag begleichen müssen. Deshalb sollte man den "gesparten" Betrag auch sicher parken.

Lutz

Alex S.:
@Lutz

Mit "Preisbasis Sept. 2004" war doch genau der Preis ab 01.09.2004 gemeint! Der Preis also, den ich in meinem allerersten Widerspruch bereits als unbillig gerügt hatte.

Es ging mir nur darum, herauszufinden, ob man diesen einmal abgelehnten Preis aufgrund der Marktentwicklung jetzt plötzlich zahlen soll, und wenn, dann mit welcher Begründung der ESB gegenüber? Schließlich soll eine Zahlung nach den Preisen ab 01.09.2004 nicht als stillschweigendes Anerkenntnis dieses eigentlich abgelehnten Preises ausgelegt werden können.

Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, ist im Falle der ESB eher der Preis bis zum 01.09.2004 für die Erstellung der eigenen Rechnung zu verwenden, da die ESB die erste Erhöhung bereits zum 01.09.2004 und nicht, wie viele andere Versorger, erst zum 01.10.2004 oder 01.11.2004 vorgenommen hatte. Habe ich dich da richtig verstanden?

Meine Bedenken, was das teilweise Unterliegen in einem Rechtsstreit mit der ESB anbetrifft, waren folgende: Wenn im Falle eines Gerichtsprozesses herauskommt, dass ich zu wenig bezahlt habe, heißt das doch noch lange nicht, dass ich die aktuell vorliegende Jahresrechnung in voller Höhe begleichen muss. Wenn z.B. ein Betrag vom Gericht bestimmt wird, der im Extremfall nur hauchzart über der von mir geleisteten Zahlung liegt, muss ich auch nur ein paar Cent oder vielleicht ein paar Euro nachzahlen. Zusätzlich muss ich aber einen Teil der Prozesskosten tragen. Und das war es, was ich verhindern wollte. Solange nämlich der vom Gericht bestimmte Preis unter der von mir geleisteten Zahlung liegt, können mir die Prozesskosten herzlich egal sein.

Daher also die Überlegung, einen der früheren, wenn auch ursprünglich abgelehnten Preise als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Nur mit welcher Begründung, ohne Gefahr zu laufen, z.B. eine Anerkenntnis des Preises ab 01.09.2004 unterstellt zu bekommen?

Viele Grüße
Alex

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