Energiepreis-Protest > ESB - Erdgas Südbayern

ESB (Erdgas Südbayern)

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noedl:
Hallo zusammen,

ich bin auch ein ESB-Verweigerer (die letzten 3 Erhöhungen) im LKr. Starnberg und habe quasi den identischen Schriftverkehr hinter mir. Jetzt lese ich heute in der SZ, daß die Stadtwerke Ihre Preiserhöhungen (ähnlich wie ESB) rechtswirksam gegen eine Kundin geltend gemacht haben. Es gibt hierfür auch ein Aktenzeichen des Landgerichts München in dem auch argumetiert wird, daß das Schreiben eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens die höheren Kosten legitimiert. Jetzt frage ich mich, wie das bei ESB weitergehen soll. Ich habe -wie jeder- auch einen Wisch eines "Wirtschaftsprüfers" von ESB erhalten, der für mich aber das Papier nicht wert ist, auf dem das gedruck ist. Bei meinem Jahresverbrauch liegen meine Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr vermutlich um 500 Euro höher als in 2005 und ich habe wirklich keine Lust, ESB das Geld hinterherzuwerfen und deren Gewinn zu maximieren. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich mir gerne mit anderen Mitstreitern organisieren. Wer Interesse hat schickt mir bitte eine Mail an: agentmagic@web.de / noedl

RR-E-ft:
Von Herrn Cremer möchten Sie bitte keine Rechtsberatung im Einzelfall erwarten.

Es ist zudem alles unter Fragen und Antworten hinlänglich erklärt.

Also bitte erst lesen!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

noedl:
Nun liegt sie also vor mir, meine neue Jahresabrechnung: Gesamtkosten: EUR 2.101 abzgl. Abschläge EUR 1.680 ergibt eine Nachzahlung von EUR 421. Die "neuen" Abschlagszahlungen sollen nun statt EUR 140 pro Monat EUR 188 betragen...und nun ???
Ich hatte ja schon den letzten drei Erhöhungen widersprochen - soll ich jetzt auch nochmal dieser Jahresabrechnung gesondert widersprechen ? Ich hatte ESB angekündigt, dass ihr "Wirtschaftsprüferbescheid" für mich nichts wert ist und angekündigt, nur den "alten" Tarif zzgl. 2% zu zahlen (warum  k e i n  Zuschlag?-das war der Tip von der Verbraucherzentrale).
Ich bin gerne bereit, mich ggf. mit anderen vor Gericht gegen ESB zu wehren...Gruss Noedl

Cremer:
@noedl,

bitte informieren Sie sich im forum als auch auf den Seiten von energienetz.de

Dort finden sie viele antworten auf Ihre Fragen.

Nur kurz:
- es ist empfehlenswert jeder Erhöhung zu widersprechen
- Finger weg von Klage

man läßt sich höchstens verklagen.

noedl:
@cremer

...ja, danke - ich habe mir gerade die 19 Seiten der SWM-Geschichte durchgelesen - es läuft bei ESB wohl auf das selbe hinaus. Nur die "Schutzschrift" (als Vorlage) habe ich noch nicht im Forum gefunden.

...dann lasse ich mich halt verklagen...

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