Energiepreis-Protest > MITGAS

MITGAS, Sachsen-Anhalt

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Gare:
.........so ist es mit mitgas, wo auch gern papier verschwendet wird.
da vor dem gerichtl. mahnbescheid die 2ten mahnungen bei mir noch etwas häufiger eintrafen, hab ich mich mit dem schreiben an mitgas etwas zurückgehalten. es hat nicht viel gebracht. :D
naja, nun ist es bei der ersten und dritten woche im monat geblieben, wo mg mich postalisch auf dem \"aktuellen\" stand hält.
merkwürdig nur, dass die forderungshöhe sich widerholt, wie eine achterbahnfahrt verhält und plötzlich nur noch 60% gefordert werden ........nein, die schenken mir nix........kommt alles im folgemonat wieder drauf und das bei stets gleichen abschlagszahlungen......das spielchen geht so jahr für jahr.
allerdings wird nach jeder auf 2004 beruhenden jahresabrechnung wieder von vorne begonnen.......von verjährung kann man aber da noch nicht sprechen...8)

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und noch etwas ganz anderes
da ich lange nicht mehr hier war....eigentlich seit dieser zeit....möchte ich an jemanden in stillem gedenken, der sich hier nie wieder zu wort melden wird.
m****o du fehlst, nicht nur hier.

gastrom:
Hallo Ihr Mitstreiter,

damit keiner denkt, es sei Ruhe an der \"Front\" eingekehrt:

MITGAS hat mir dieser Tage die neuen „Geschäftsbedingungen ... zur Lieferung von Erdgas nach MITGAS Sondervertrag (Classic-Paket)“ zwecks „Anpassung der Vertragsbedingungen an die neue Rechtslage“ zugeschickt.  Soweit -  sogut.
Was muss ich aber von folgender Formulierung unter 4.3 halten:

„Im Fall einer Entgeltanpassung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.“

Mit dieser Formulierung wird ein Widerspruch gegen die Entgeltanpassung wegen Unbilligkeit garnicht in Erwägung gezogen. Sollte ich also meinen Sondervertrag wegen Entgeltanpassung kündigen, müsste mich doch MITGAS in die Grund- und Ersatzversorgung zum „Allgemeinen Tarif“ aufnehmen. Oder? (In dem Fall könnte ich ja dann den Gesamtpreis wegen Unbilligkeit rügen.)

Aber auf der Internetseite von MITGAS steht  u.a.:

 „Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden sowie Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 10.000 kWh.“

Mein Verbrauch beläuft sich jedoch auf ca. 30.000 kWh/a. Ich bezweifle, dass die Grenze von 10.000 kWh bezüglich Grundversorgung überhaupt rechtens ist.

Weiterhin schreibt MITGAS:

„In unseren ... Geschäftsbedingungen sind die neuen, verbraucherfreundlichen Regelungen der GasGVV eingeflossen.“

Eine der im Gegensatz zur alten AVBGasV verbraucherfreundlichen Regelungen ist meiner Ansicht nach in der GasGVV unter § 17 (Zahlung, Verzug) Abs. 1 Satz 3 formuliert:

„§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt von Satz 2 unberührt.“

Und diese Regelung ist nicht Bestandteil der jetzt vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Grüße zur Nacht
gastrom

Gare:
hier ist aber irgendwie ruhe eingekehrt.......hm......dachte man kann nach
fast 4 jahren mal was feiern :evil:
naja, die zeit arbeitet nicht nur für mitgas und das ist doch auch was wert. 8)

Gare:

--- Zitat ---Hallo Ihr Mitstreiter,

damit keiner denkt, es sei Ruhe an der \"Front\" eingekehrt:
--- Ende Zitat ---

das denkt man aber schon, bin ja auch mit schuld.
vielleicht wird es im herbst interessanter, wenn der thermin hält   :evil:

hantschmann:
... was soll man auch nach der 41. zweiten Mahnung noch groß sagen? Es ist anscheinend ein gegenseitiges Belauern angesagt: Alles wiederholt sich jedes Jahr - das Korrigieren der Jahresrechnung, das Kürzen der Abschläge, die Mahnungen. Irgendwie wartet jeder auf den großen Knall, der mal klare Fronten schafft.

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