Energiepreis-Protest > MITGAS
MITGAS, Sachsen-Anhalt
Cremer:
@Monacao
§ 226 BGB Schikaneverbot :wink:
Da würde ich an Ihrer Stelle auch mal nachfragen
RR-E-ft:
http://www.mitgas.de/presseservice/pressemeldungen.php?id=108
gastrom:
Hallo Ihr Mitstreiter,
wir haben lange nichts von uns und auch nichts von unserm MITGAS gehört.
Zum Pfingstfest sollten wir alle mal schmunzeln:
MITGAS teilte mir letztens u.a. folgendes mit:
""Wir liefern Ihnen gemäß unserer Vertragsbeziehung Erdgas nach der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetzkunden" (GasGVV)""
Nun frage ich mich schon die ganze Zeit, welcher Niederdrucknetzkunde mich da wohl beliefert. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ein Frohes Pfingstfest wünscht
gastrom
hantschmann:
Neuer Forumnutzer meldet sich:
Hallo, alle zusammen und speziell MITGAS-Betroffene,
mit Datum vom 30.03.2007 habe ich auch ein Schreiben mit der gleichen unverständlichen Mitteilung, daß ich Gas aus \"dem Niederdrucknetzkunden\" erhalte, bekommen. Aber das nur nebenbei.
Im gleichen Schreiben teilt mir MITGAS als Reaktion auf meine Korrektur der Jahresabrechnung 2006 und Kürzung der künftigen Abschläge aufgrund meines Widerspruchs gegen Preiserhöhungen zum 01.10.2004, 01.01.2005, 15.10.2005, 01.01.2006 sowie mein Verlangen nach Offenlegung der Preiskalkulation mit: \"Ein Anspruch auf Offenlegung der Preiskalkulation steht Ihnen nicht zu.\" Darauf folgen dann Zahlungserinnerung vom 24.04.07, Mahnung vom 15.05.07 und 2. Mahnung vom 29.05.07 mit Androhung der Erwirkung eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht. Ganz wohl ist mir nun nicht mit dieser Drohung. Aber bange machen gilt nicht! Wenn ich richtig im Bilde bin, muß ich nun abwarten und einem eventuellen Mahnbescheid fristgerecht widersprechen. Vielleicht könnte nochmal jemand die aktuelle Begründung (BGB, Urteile etc.) nennen, die ich dann anführen müßte?
Und kann jemand einen Hinweis geben, wo man sich über den Stand der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen MITGAS informieren kann?
gastrom:
@hantschmann,
nachdem ich die Jahresrechnung 2005 auf das Preisniveau 12/04 gekürzt habe, erhielt ich Zahlungserinnerung, Mahnung und diverse 2. Mahnungen (8 an der Zahl). Dann kam der gerichtl. Mahnbescheid. Ich widersprach dem Anspruch insgesamt, indem ich ein Kreuzchen an der entsprechenden Stelle gemacht habe. Eine gesonderte Begründung habe ich nicht gegeben, ist wohl auch nicht zwingend notwendig. Seitdem sind 8 (!) Monate verstrichen. In der Zwischenzeit habe ich auch die Jahresrechnung 2006 auf die gleiche Weise \"bereinigt\". Daraufhin kam in dieser Woche die 14.(!) 2.Mahnung mit dem bekannten Text. Aber damit kann ich leben. :)
Grüße von Gastrom
PS: Die Reihenfolge der Versorger in alphabethischer Reihenfolge find ich gut. Vorher musste ich immer so lange suchen.
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