Energiepreis-Protest > MITGAS

MITGAS, Sachsen-Anhalt

<< < (10/18) > >>

Cremer:
@Monaco,

dann ist es ein Geschäftsanschluss?

Gare:

--- Zitat von: \"Monaco\" ---@cremer
-----------
Vermutlich bin ich dann auch nur allein Vertragspartner, auch wenn meine Frau sicher mehr Gas (Wärme) verbraucht ... :P


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
--- Ende Zitat ---


das haben die frauen ja so ansich, sollen auch eher frieren.
 :D
Auch wenn Du der eigentliche Vertragspartner bist, mach den Widersruch
für Deine Frau auch mit. Das macht Dir doch nichts aus und dem Gericht
ist es nicht prüfwürdig, wer von euch im Vertrag steht.
Das sind zwei Vorgänge, und erst bei zugestellter Vollstrechung bei Deiner Frau zu reagieren,  muß doch nicht sein.
Ob Du die Sachlage nur in Deinem Widerspruch zweckdienlich anbringen kannst, mag ich nicht beurteilen. Geh auf Nummer sicher.

RR-E-ft:
Wenn man bei dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages für das traute Heim bereits verheitet war, so werden aus einem solchen Vertrag gem. § 1357 BGB beide Ehegatten zugleich berechtigt und verpflichtet. Dies gilt nicht bei Lebensgemeinschaften (vgl. etwa das Urteil des LG Verden).

RR-E-ft:
Die Reihen fest geschlossen:

http://www.hallanzeiger.de/verbrauchertipps/news_id061142/gaspreiserhoehung.htm

Monaco:
Aktuelles von der MITGAS-Homepage:

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Soviel zur Gleichbehandlung aller Kunden. Soviel auch zur Trennung von Netz und Vertrieb.

Was ist außerdem ein Standartnetzanschluss. Kann und darf es einen solchen überhaupt geben?


Mit freundlichen Grüßen


Monaco

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