Energiepreis-Protest > MITGAS

MITGAS, Sachsen-Anhalt

<< < (11/18) > >>

Gare:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Die Reihen fest geschlossen:

http://www.hallanzeiger.de/verbrauchertipps/news_id061142/gaspreiserhoehung.htm
--- Ende Zitat ---


 :D da hab ich mir schon entsprechende Gedanken gemacht.  :idea:  
schon klar was auch gemeint war, bitte hierzu  :arrow: pn beachten :!:

Monaco:
Nachdem es lange Zeit ziemlich still war um MITGAS (die Ruhe vor dem großen Strum?) unterbreitet das Unternehmen nun ein Festpreisangebot und eröffnet den Wettbewerb in Köthen (und Umgebung):

http://www.mitgas.de/presseservice/pressemeldungen.php?id=94

Selbst wenn wir die §§ 307 und 315 einmal außen vor lassen, wer wäre denn so töricht, sich für den höchsten Preis für 1 Jahr zu binden?

Auch wenn niemand wissen kann, ob die derzeitige Entspannung der Energiepreise von langer Dauer ist, bleibt doch die Hoffnung, dass die Preise (auch für die Nichtverweigerer) einmal wieder sinken werden.

Dabei ist MITGAS hier gar kein Vorwurf zu machen. Anbieten kann man vieles. Zu einem Vertragsabschluss gehören jedoch immer mindestens 2.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Marc:
In den Sturm scheint die MITGAS nun aber zu geraten. Die von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt koordinierte Sammelklage schreitet voran. Mein "Mitgliedsbeitrag" beispielsweise ist längst überwiesen und die Vollmachten sind erteilt. Sehr erfreulich, dass ein doch sehr umfassend informierter und "rühriger" Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt wurde. :D

Als Antwort (?) kam nun "endlich" der gerichtliche Mahnbescheid.

Vielleicht von allgemeinem Interesse: Viele Gaspreisrebellen haben doch ein bisschen "Angst", sobald etwas vom Gericht oder Inkassobüro im Briefkasten liegt. Ob Sie sich durch Beteiligung an einer Sammelklage (es laufen ja in immer mehr Gegenden welche an) etwas mehr Sicherheit und Beruhigung "erkaufen" können?

Viele Grüße!

RR-E-ft:
@Marc

Zur Sammelklage und deren Stand hier bitte nichts weiter ins Forum einstellen.

Wer sich an der Sammelklage der VZ beteiligt und nun einen gerichtlichen MB zugestellt bekommen hat, der wende sich damit bitte umgehend an die VZ in Halle. Dieser ist eine Kopie des MB zu übersenden.

Nicht vergessen, fristgemäß Widerspruch einzulegen !


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Monaco:
@Marc

Da hat MITGAS die "Mahnbescheid-Aktion" ja ziemlich gestreckt. Wir haben unseren bereits am 22.07.2006 erhalten - also vor mehr als 2 Monaten. Immerhin scheint man die Sache bei MITGAS wohl bis zum (vielleicht bitteren) Ende durchzuziehen.

Seit unserem Widerspruch herrscht jedoch eine gewisse Funkstille, einmal abgesehen von den regelmäßigen zweiwöchentlichen 2. Mahnungen. Dafür kann man bei MITGAS jedoch bestimmt selbst nichts, das macht der Computer von ganz allein ... Möglicherweise kann oder will man diese unsinnige Mahnerei auch nicht stoppen. Mahnen ist ja auch nicht verboten. Jedoch:

Kennen Sie vielleicht jemand, der nach 10 ignorierten Mahnungen plötzlich die 11. bezahlt?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

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