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EWE

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RR-E-ft:
Richtigstellung der EWE:

http://www.ewe.de/363_5819.php?navpoint=1.1

Dieser Vortrag der EWE ist angesichts der Urteile des BGH vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 untauglich.

Die EWE müsste schon darlegen und beweisen, dass sie aufgrund unberechtigter Zahlungsverweigerungen konkret irreperablen Schaden erleidet.

Dazu ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, selbst vorübergehende finanzielle Engpässe über die Inanspruchnahme bestehender  Kreditlinien auszugleichen. Im Falle berechtigter Forderungen kann ggf. später erweiterter Schadensersatz wegen aufgewandter Zinsen geltend gemacht werden.


Es ist überhaupt nicht ersichtlich, warum alle EWE- Kunden so verfahren sollten, wenn man den Angaben des Unternehmens Glauben schenkt.

Schließlich soll ja die überwiegende Anzahl der Kunden wohl zufrieden mit dem Unternehmen sein. Dass eine überwiegende Zahl der Kunden bereits die Rechnungen kürzt ist nicht ersichtlich, ebenso, dass das Unternehmen allein dadurch tatsächlich in seinem wirtschaftlichen Bestand akut bedroht wäre. Die entsprechende Sorge muss deshalb geheuchelt erscheinen.

Nach einer aktuellen Meldung will sich das Unternehmen gemeinsam mit Vattenfall und E.ON an Offshore- Windkraftanlagen beteiligen. Das Projekt soll 400 Mio. EUR kosten.

http://www.welt.de/data/2005/09/15/775123.html

Bevor das Unternehmen also eine Insolvenz zu besorgen hätte, könnte es wohl noch entsprechende Projekte einstweilen  zurückstellen.

An der gesicherten Liquidität des Unternehmens können keine ernstlichen Zweifel bestehen, auch dann nicht, wenn eine einzelne Kundin die Gaspreiserhöhung verweigert. Soviel machen die Gaspreiserhöhungen am EWE- Gesamtumsatz auch wieder nicht aus, als dass erntshaft eine Gefahr zu besorgen stünde:

http://www.ewe.de/download/pdf/EWE_HJB_2005_deutsch_9_9_05.pdf

Ebensogut könnte EWE wohl behaupten, im eigenen wirtschaftlichen Bestand gefährdet zu sein, wenn alle Kunden von der zugelassenen Möglichkeit Gebrauch machen, zum 01.04.2006 den Gasversorger zu wechseln.

Dann hätte sich sowieso die Sorge des Unternehmens wegen der Zahlungsverweigerungen erledigt.

Dabei wäre es ebenso vorstellbar, dass sogar alle EWE- Kunden zu einem teureren Gas- Anbieter wechseln, nur um EWE zu ärgern. Was dann?

RenateP:
Guten Abend @all,

ich bekam Post von der EWE auf meinen Widerspruch zur Jahresabrechnung. Es ist schon bemerkenswert, wie die Gerichtsentscheidungen von der EWE eingesetzt werden. Zur allgemeinen Information stell ich das Schreiben hier mal rein. (Es sieht optisch nicht gut aus, weil ich die Jpeg-Datei hier nicht einfügen konnte. Für Tipps bin ich dankbar.) Die Daten des Sachbearbeiters nahm ich raus, damit er sich nicht aufregen muss.

Herzliche Grüße

RenateP


--- Zitat ---
EWE Aktiengesellschaft . Geschäflsregion Oldenburg^/arel
Postfach 12 40 26302 Varel
EWE
XXXXXXXXXXXX
EwE
EWE Aktiengesellschaft
Geschäftsregion Oldenburg Varel
ServicePunkt Varel
Neue Str. 19
26316 Varel
Telefon: (0 44 51) 18-XXX
Telefax: (0 44 5\'1) 18-1xx
E-Mail: kxxxxxx.xxxxxn@ewe.de
lnternet www.ewe.de
E-Mail: ewe.varel@ewe.de
Vertragsnummer
Kundennummer
Datum 6.März2006
Widerspruch: Ihre Anderung / Kürzung der Rechnung

Sehr geehrte Frau P...
Sie teilen uns mit Schreiben vom 28.02.2006 mit, dass Sie, Ihre aktuelle Jahresabrechaung betreffend, lediglich den Preis,
der bei Vertragsabschluss 2004 gegolten hat. akzeptieren.
Bezug nehmend auf unser Infoschreiben an alle Kunden vom Februar 2006, in dem wir Ihren bereits die Gründe für die
Erdgaspreisanpassung detailliert dargelegt haben, widersprechen wir der von Ihnen vorgenomrnenen Änderung bzw.
Kürzung unserer Rechnung.

In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie auf eine Ende Dezember 2005 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg
aufmerksam machen: Das Gericht hat die Klage eines EWE-Kunden, der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen
lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 1. September 2004 unangemessen hoch war, kostenpflichtig abgewiesen.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist, sondem
EWE auch zu den günstigsten Erdgasversorgem in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE
nicht dazu verpflichtet ist - wie häufig gefordert wird - seine Preiskalkulation offen zu legen.
Im Januar 2006 hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Klage eines EWE-Kunden gegen die Gaspreiserhöhung aus
dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht
durch gestiegene Ölpreise und die Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers
nicht bestätigen und gab der EWE AG Recht, die die Ölpeisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. September
2004 angegeben hatte.

Unseres Erachtens folgt aus den beiden Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls
zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalb
weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und bitten Sie, von einer Kürzung Ihrer Rechnungsbeträge
abzusehen. Sie ersparen sich damit ein aufwändiges Mahnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen
EWE Aktiengesellschaft
Geschäft sregion Oldenburg/Varel
3J*/,.--
Xxxxxxx Xxxxxx

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Günther Boekhoff
Vorstand: Dr. Wemer Brinker (Vorsitzender) . Heiko Hams Dr. Klaus-Ewald Holst Michael Wagener
Handelsregister Amtsgericht Oldenburg, HRB 33
Bankverbindungen: Postban k Hannover (BLZ 250 100 30) Klo. 1245-309 Oldenburgische LandesbankAG (812280200 50) Klo.14221121OA
--- Ende Zitat ---

Cremer:
@RenateP,

es ist nichts außergewöhnliches. So ähnliche Schreiben haben andere Widersprüchler auch erhalten.

Man sucht für sich immer die besten Argumente aus.

hollmoor:
@Cremer

Weißt,auf welche Urteile die sich beziehen?
Sorry habe gefunden!
Allerdings hat sich das vom Januar inzwischen geändert,darauf wurde scheinbar noch nicht verwiesen,sondern einfach nur ignoriert!

RenateP:
@hollmoor
@Cremer

aber so gut waren die Argumente wohl doch nicht, denn sonst hätte die EWE ja die Aktenzeichen des AG Oldenburg mit angegeben. In meiner Antwort war ich präziser und gab z. B. das Zeichen des LG Oldenburg ebenso an, wie die entsprechenden Entscheidungen des BGH. :)

@all aus der Umgebung (FRI, WTM, WHV)
Am 21.03.2006 um 19.30 Uhr findet im Bürgerhaus Schortens eine Informationsveranstaltung statt. Schaut bitte mal in den Treat Veranstaltungsankündigungen. :!:

Herzliche Grüße aus Friesland

RenateP

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