Energiepreis-Protest > EWE
EWE
advocat:
Als kurze Zwischeninfo für alle, die Interesse an den Verfahren gegen die EWE vor den LGs OL und AUR haben:
Die EWE hat es bisher noch nicht geschafft, eine Klageerwiderung zu verfassen. Man hat jetzt - jedenfalls in dem von hier vertretenen Verfahren vor dem Landgericht OL - 9 O 656/06 - um Verlängerung der Erwiderungsfrist bis zum 5. Mai 2006 gebeten, die auch gewährt wurde.
Aus dem Schriftsatz der EWE-Anwälte aus Oldenburg ist zu entnehmen, daß dies auch für die beiden anderen anhängigen Verfahren (1 x LG AUR, 1 x LG OL) gilt.
Neues dann ggfs. demnächst.
Schöne Grüße aus Harpstedt
Götz Rohde
-Rechtsanwalt-
K T A G
Kälberer, Tittel, Ahrens, Gieschen
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Junkernkamp 4
27243 Harpstedt
Fon: 04244/92770
Fax: 04244/8860
RR-E-ft:
@advocat
Auch in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder wurde Fristverlängerung bis 13.04.2006 beantragt und gewährt.
Prozessbevollmächtigt dort sind die Kollegen Dr. Kunth und Tüngler (Freshfields/ Düsseldorf).
Man sollte sich ggf. einen Überblick verschaffen, ob durch das Unternehmen etwa vor den verschiedenen Gerichten in tatsächlicher/ rechtlicher Hinsicht verschieden vorgetragen wird.
Immerhin müssen die einseitig bestimmten Preiserhöhungen gegenüber allen Kunden wohl auf den selben tatsächlichen Grundlagen beruhen.
Die Verteidigung gegen vier zeitgleiche Klagen an verschiedenen Gerichten inhaltlich zu koordiniern, erfordert natürlich einen entsprechenden Aufwand.
Bei den bisher vier Verfahren muss es ja nicht bleiben.
Es wird sich ggf. zum ersten Mal das spannende Problem divergierender Entscheidungen der Gerichte stellen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@fricke,
gute Idee, die Verfahren auf der Kundenseite zu koordinieren.
Nur wer soll dies übernehmen?
Oder reicht es ähnlich wie hier eine Plattform mit geschlossener benutzergruppe einzustellen?
RR-E-ft:
@Cremer
???
Entsprechende Sammelklagen der Verbraucher werden doch längst von Verbraucherverbänden koordiniert:
http://www.vzs.de/UNIQ114442498505931/link201528A.html
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/26/wirtschaft/794565.html
Bundesweit ist bekanntlich eine Vielzahl solcher Verfahren an den Landgerichten anhängig:
Hamburg, Bremen, Leipzig, Chemnitz, Dresden, Frankfurt/Oder, Potsdam, Cottbus, Berlin,....
Weitere folgen noch, sind aktuell in Vorbereitung.
Es wird jedoch keiner erwarten, dass deshalb irgendwo ein öffentliches oder halböffentliches Palaver abgehalten wird.
Alle anderen Verbraucher sollten - ebenso wie auch die Gasversorger - den Ausgang dieser beiderseits koordinierten Verfahren abwarten.
Es ist gerade der Sinn der Veranstaltung, für die Verbraucher Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb werde ich ja auch nicht müde, von Einzelkämpfer- Klagen abzuraten.
Andererseits schadet es ja nicht, wenn andere Verbraucher des selben Versorgers hier und da erfahren, welche Termine in solchen Verfahren anstehen und wie diese in groben Zügen vorangehen. So sieht es wohl auch das Landgericht Oldenburg, wie folgende Pressemitteilung zeigt:
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2
Allein bei der 9. Kammer des LG Oldenburg sollen zwei Verfahren wegen der Billigkeit der Gaspreiserhöhungen der EWE anhängig sein. Diese Kammer hält § 315 BGB ersichtlich für anwendbar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
RR-E-ft:
@Uwes
Es gibt ja schon einzelne Sammelklagen.
Siehe auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3095
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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