Energiepreis-Protest > EWE
EWE
jroettges:
@dieter potthoff
--- Zitat ---Frage: wo gegen sollte hier Widerspruch eingelegt werden?
--- Ende Zitat ---
Gegen die neuen Vertragsbedingungen, die die EWE zur Zeit ihren Kunden zugesandt hat und von denen sie glaubt, dass sie rechtens sind und auf diesem Wege legal zur Grundlage bestehender Verträge werden können.
Dagegen und gegen bestimmte Klauseln in den Bedingungen ist die Verbraucherzentrale Brandenburg mit einer Abmahnung vorgegangen.
komputer:
--- Zitat von: \"jroettges\" ---@komputer
Die gestellten Fragen sind hier im Forum eingehend diskutiert und meist auch erschöpfend beantwortet worden.
Da wird man um ein intensives Lesestudium nicht herum kommen.
...
--- Ende Zitat ---
OK, dann habe ich Zeit, die ich mit dem Lesen der Beiträge in diesem Forum verbracht habe wohl umsonst oder besser gesagt vergebens investiert.
Gruß
komputer
jroettges:
@komputer
Bitte nicht so empfindlich sein. Auch nach mehrfacher Lektüre ist mir aus Deinem Beitrag heraus nicht klar geworden, ob es Dir nun um Strom oder Erdgas geht.
Beim Strom ist es wohl so, dass man sich nur als Grundversorgter gegenüber dem örtlichen Grundversorger mit dem Unbilligkeitseinwand nach §315 wehren kann. Ansonsten hat man hier ja die freie Auswahl der Anbieter.
Beim Erdgas sieht die Sache anders aus. Da gibt es bisher ja nur in wenigen Gebieten überhaupt die Möglichkeit, sich von einem anderen GVU versorgen zu lassen. Möglicherweise klärt sich da die Rechtslage abschließend im Juni durch ein Urteil des BGH.
Aktuell haben wir aber hier im EWE-Land das Problem, dass uns die EWE neue Vertragsbedingungen aufdrücken will.
Die Gaspreiskürzer müssen wohl dagegen Widerspruch einlegen oder hinterher klagen, wenn sich die EWE auf den Standpunkt stellt, man hätte ja die neuen Bedingungen durch Nichtstun akzeptiert.
Alle anderen sollten widersprechen, weil sich ihre Situation als Kunde der EWE erheblich verschlechtert.
Die Brandenburger Verbraucherschützer haben abgemahnt und will event. klagen, die Niedersächsischen Verbraucherschützer prüfen noch und die Oldenburger Regionalgruppe de BdEnV hat ebenfalls Widerspruch eingelegt.
Ich habe widersprochen, mir wurde unwirksam gekündigt, auf die wirksame Kündigung warte ich nun.
Cremer:
@komputer,
Man sollte gegen Strom und Gs, wenn man bereit ist, Widerspruch einlegen.
Es mag zwar sein, dass andere (Strom)-Anbieter günstiger erscheinen oder auch sind.
Problembehaftet sind Stromanbieter mit Vorauszahlungen oder Einzugsermächtigung.
Davon ist abzuraten.
Darüber wurde schon mehrfach hier im Forum Stellung genommen.
Jedoch sollte man bedenken, dass in einem Jahr die Strompreise weil nach Widerspruch "eingefroren" günstiger sein werden als alle anderfen Anbieter.
Desgleichen auch bei Erdgas.
Musterschreiben ist immer ein Widerspruch :wink:
AnJo:
Hallo,
ich beziehe mich auf den folgenden Thread, den ich wohl im falschen Bereich eröffnet und leider auch fortgeführt habe.
Entschuldigung dafür.
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5446
Danke für Deine Antwort jroettges !
Die Lage beim Erdgas ist mir klar hier läuft mein Widerspruch seit 2005.
Bei Strom ist das anders.
Netzbetreiber ist hier die RWE.
Die EWE tritt nur als Stromlieferant auf. Den Strompreisen widersprochen
habe ich noch nicht.
Auf die von der EWE ausgesprochenen Kündigung habe ich, wie hier auch angeraten, nicht reagiert.
Gestern wurde mir eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.
Dieser habe ich jetzt per Fax widersprochen.
Auf Nachfrage bei der EWE bzgl dieser Kündigungsbestätigung wurde mir mitgeteilt, dass die EWE zur Kündigung per Gesetz aufgrund der "Änderungen in Bezug auf die neuen allgemeinen Bedingungen zur
Stromlieferung" verplichtet ist.
Eine Zustimmung meinerseits sei dafür nicht erfoderlich.
Auch mein Widerspruch zur Kündigung sei vollkommen unerheblich.
Für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007.
Sollte ich bis dahin keinen neuen Vertrag bei irgendeinem Anbieter abgeschlossen haben, übernimmt automatisch der Netzbetreiber (RWE) die Stromversorgung mit "Notstrom" solange, bis ich einen neuen Vertrag
wo auch immer abgeschlossen habe.
Die Versorgung mit "Notstrom" habe ich schon einmal mitgemacht, als mein damaliger Versorger ares pleite gegangen ist.
Die KWh ist dann noch ein bischen teurer als der RWE Standardtarif.
Daher will ich einen neuen Vertrag mit der EWE schließen.
Meine Frage ist, ob ich nach diesem Vertragsabschluß, wenn die EWE das
nächste Mal die Strompreise erhöht dieser Erhöhung nach §315 widersprechen kann, ohne das die EWE von Ihren einseitigen Kündigungsrecht gebrauch machen kann ?
Gibt es andere Möglichkeiten ?
Wie gesagt für die EWE endet das Vertragsverhältnis zum 30.04.2007 !
Gruß
AnJo
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