Energiepreis-Protest > EWE
EWE
jroettges:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EWE ab.
--- Ende Zitat ---
In dem Artikel sind u.a. nicht erwähnt:
- das selbst eingeräumte Recht, Änderungen der Vertragsbedingungen einseitig und einfach durch öffentliche Bekanntgabe durchzuziehen und
- die auf zwei Termine pro Jahr beschnittenen Kündigungsmöglichkeiten.
Man sollte hoffen, dass auch diese Punkte in der Abmahnung angegangen werden.
Wann kommen eigentlich die Niedersächsischen Verbraucherschützer in die Puschen :?:
Christian Guhl:
@jroettges
Die Niedersächsischen Verbraucherschützer halten sich hübsch raus.
Als ich sie auf die intransparenten Änderungsklauseln in den Sonderverträgen von Avacon aufmerksam machte, hieß es nur : Für Abmahnungen haben wir kein Geld und kein Personal. Ich dachte immer, für Abmahnungen bekäme man Geld ?
komputer:
Hallo,
ich habe mich bisher mit Fragen in diesem Forum sehr zurückgehalten, jetzt habe ich aber doch mal wieder eine (mehrere).
In den vergangenen Wochen und Monaten ging es hier im Forum mehrfach darum, wie man sich bei den Änderungen zum 01. April beim Erdgas (Sondertarif S1) am besten verhalten sollte. Da beim Strom der Tarif regio ja zum 31. März gekündigt wurde (für mich als Leinen auch in der formal richtigen Art und Weise), stellt sich für mich die Frage, wie man hier am besten weiter verfährt. Anders als beim Erdgas gibt es beim Strom ja auch noch weitere Versorger. Macht der Billigkeitseinwand hier überhaupt noch Sinn? Und wenn ja, habe ich den mit dem Musterschreiben bereits getätigt? In der von mir verwendeten Version hieß es allgemein “Erhöhung Ihrer Energiepreise“. Welchen Preis gesteht man zu, weiterhin nach dem Tarif regio oder den allgemeinen Tarif zum Zeitpunkt des Billigkeitseinwands?
Wäre schön wenn jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.
Gruß
komputer
jroettges:
@komputer
Die gestellten Fragen sind hier im Forum eingehend diskutiert und meist auch erschöpfend beantwortet worden.
Da wird man um ein intensives Lesestudium nicht herum kommen.
In Sachen Edgas tut sich was.Die Brandenburger Verbracherzentrale hat die EWE mit Termin 26. März abgemahnt und droht mit Klage
Die Regionalgruppe Oldenburg des Bundes der Enegierverbraucher hat bei der EWE Widerspruch gegen die Anpassung der Vertragsbedingungen eingelegt
Die Niedersächsiche Verbraucherzentrale prüft die Sachverhalte zur Zeit - immerhin![/list:u]Jeder Betroffene sollte sein Recht zum Widerspruch wahrnehmen. Das tun nur leider zu wenige!
dieter potthoff:
@jroettges
schrieb:
Jeder Betroffene sollte sein Recht zu Widerspruch wahrnehmen.
Frage: wo gegen sollte hier Widerspruch eingelegt werden?
Mfg
dieter
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