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EWE

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jroettges:
Sehr geehrter Herr Fricke,

es gibt noch eine anderes Sprichwort : Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter!

Warum geht der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherverbände denn nicht gegen diese Praktiken vor?

Wir, die halbwegs durchblickenden Gasrebellen nehmen ja die Verträge nicht an und haben daher auch keinen Grund zur Klage.

RR-E-ft:
@jroettges

Richtig: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber wer sollte denn wogegen erfolgreich klagen?

Soll etwa dagegen geklagt werden, dass EWE tonnenweise sinnlos Papier an die Kunden verschickt und dafür Porti aufwendet?

Es ist nicht ersichtlich, woraus sich gegen diese Praxis ein Unterlassungsanspruch ergeben könnte.


Hohes Gericht, die EWE verschickt tonnnenweise sinnlos Papier an die Kunden, das darf nicht sein, so kann es nicht weitergehen. Es wird beantragt, diese Praxis zu untersagen. :roll:

Man kann nur immer wieder darauf hinweisen:

Resourcenverschwendung gehört an den Pranger.

Wird sinnlos tonnenweise Papier verschwendet, stirbt der Regenwald schneller.

Schuld hat dann EWE. :wink:

Womöglich ein Fall für Greenpeace.

Im Übrigen:

Würden Dr. Brinker und seine Mannen unter Inkaufnahme einer bösen Sehnenscheidenentzündung, die bis Ostern nicht ausheilt, zigtausendfach formwirksame ( Schriftform gem. § 32 Abs. 7 AVBGasV) Änderungskündigungen an alle Erdgaskunden verschicken, würde es auch heißen, die Verbraucherverbände sollten dagegen vorgehen, siehe Bremen, Rostock und andernorts.

Liebe Freunde,

Was wollt Ihr eigentlich?

Mit dem derzeitigen Zustand lässt sich doch bei genauer Betrachtung gut leben. Schließlich ist die aktuelle Vertragslage angesichts § 307 BGB so schlecht nicht.

Die Verbraucher darüber zu informieren, ist Sache der Leute vor Ort.



It´s YOUR Turn.

So wie ein Wettbewerb Wettbewerber braucht, benötigt eine Mission Missionare....

Frohe Botschaften leben davon, dass sie verkündet werden.

RR-E-ft:
Dass es nicht auf ein Wünsch-Dir-was des Versorgers ankommt, sondern darauf, ob ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis überhaupt wirksam beendet wurde, wird der Bundesgerichtshof womöglich in einem für den 28.03.2007 erwarteten Urteil klarstellen. Demnach ist es mit einer entsprechenden Mitteilung eines Energieversorgers, wie er sich die weitere Belieferung ab einem bestimmten Zeitpunkt vorstellt, gerade nicht getan:

http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=42455225


Nun gibt es womöglich erneut tonnenweise Papier an die Kunden zu verschicken, zu Lasten des Regenwaldes.

jroettges:
Zeit dass unsere gute EWE mal wieder on top erscheint!

Ein ganz anderes Thema.
Nicht nur, dass die EWE flugs ihren Sondervertragskunden die Kündigungstermine auf 2 pro Jahr zusammenstreichen will, sie sorgt auch offenbar durch andere Maßnahmen dafür, dass ihr die Wettbewerber vom Halse bleiben.

Man sagt, die EWE Netz GmbH habe den Grenzübergangspunkt Bunde (bei Leer, Grenze zu NL) geschlossen. So müsse  beispielsweise die Energiegenossenschaft Delmenhorst zu beziehendes Gas über sehr viel südlicher liegende Grenzübergangspunkte zu deutlich höheren Kosten einführen.

Ist da etwas dran? Wer schaut den Leuten eigentlich auf die Finger?

RR-E-ft:
Verbraucherzentrale mahnt Klauseln der EWE ab:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=18631

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