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EWE

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taxman:

--- Zitat von: \"Stefano\" ---Hallo,
habe meine Jahresabrechnung Gas bekommen. Die (EWE) besitzen doch echt die Frechheit, sie Summe meiner Vorausabschlagzahlungen um genau den Betrag zu kürzen, welchen sie letztes Jahr als Nachzahlung forderten.
In meinen Augen ist das Unterschlagung/Betrug/Diebstahl, denn in der Abrechnung steht nun unter  dem Punkt "abzüglich Ihrer bis zum 12.02.2007 geleisteten Abschlagszahlungen ein falscher Betrag.

Dürfen die das so machen?  :evil:
--- Ende Zitat ---


NEIN, stellen Sie Ihre Gegenrechnung auf und beharren auf deren Richtigkeit!

taxman

RR-E-ft:
http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5692

RR-E-ft:
Wer die Sache mit Herrn Baumann bisher nicht gelesen hatte:

http://www.ostfriesen-zeitung.de/index.php?pageId=5&org_ressort=GE&edat=2007-02-15&article=341851

taxman:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---Wer die Sache mit Herrn Baumann bisher nicht gelesen hatte:

http://www.ostfriesen-zeitung.de/index.php?pageId=5&org_ressort=GE&edat=2007-02-15&article=341851
--- Ende Zitat ---


Aus dem obigen Beitrag zitiert:
Schultz verwies darauf, dass es bei Verbandsmitgliedern Interessenkonflikte geben könne: Auf der einen Seite stehe das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf der anderen Seite seien die Interessen der EWE und ihrer Eigentümer zu wahren. „Wir müssen ausloten, was man öffentlich sagen kann.

Welche Interessen gibt es denn noch für Politiker wie sich um das Gemeinwohl zu sorgen und zu kümmern bzw. zu fördern?

In meinen Augen können die Politiker kein anderes Interesse haben! Alle anderen Interessen gehen dramatisch an der Realität vorbei!

Ich glaube wir sind doch eine Bananenrepublik!  :oops:

Trotz allem rebellische Grüße
taxman

RR-E-ft:
@taxman

Das hat ja nichts mit der Republik zu tun, sondern mit dem Aktiengesetz, wonach Aufsichtsräte usw. der Aktiengesellschaft und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

http://bundesrecht.juris.de/aktg/__116.html
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__93.html

Daraus erwächst regelmäßig ein Interessenkonflikt politisch gewählter, kommunaler Vertreter.

Auch das Aktiengesetz gehört zur geltenden Rechtsordnung.
Diese ist nun einmal unteilbar.

Eine Aktiengesellsellschaft als solche ist nicht mit der caritas zu verwechseln. :wink:

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