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EWE

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RR-E-ft:
@Biene

Ich hatte bereits gestern auf einen Beitrag von EWE- Kunde geantwortet und darin meine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass man überhaupt nicht reagieren muss und danach der bisherige Vertrag ungekündigt wie unverändert fortbesteht, weil Schweigen nun einmal nicht als Zustimmung/ Annahme gilt.

Man kann und sollte den Inhalt des dicken Umschlages also beiseite tun/ abheften.

Auf einen Widerspruch kommt es nicht an, weil es auf eine ausdrückliche Zustimmung zur Vertragsänderung ankäme.

Wer deshalb (unnütz) widerspricht, schafft nur einen Anlass für die Kündigung des bisherigen Vertrages. Einen solchen Anlass sollte man nicht geben. Dann bleibt alles beim alten.

biene:
@ RR-e-FT


Danke für die Meldung - ich geh immer lieber auf Nr. Sicher....

Dann kann man dieses "beruhigt "an die  Seiten legen -  :wink:

Stürmische Grüße aus dem Oldenburger Land

Biene

dvv:
Hi,
wir haben ebenfalls das Schreiben der EWE AG aus Januar zur Anpassung der Vertragsbedingungen vorliegen. Ist es wirklich so, dass gar nicht reagieren das Mittel der Wahl ist ?

Wir haben den beiden letzten Erhöhungen widersprochen und warten derzeit ab. Gefordert hatte die EWE im Tarif S1 zuletzt 4,26 cent/KWh. Im besagten Schreiben werden nun für die neue Regelung für \'Großabnehmer\' ab 1. April 4,51 cent/KWh gefordert (wir haben zuletzt 57.000 KWh abgenommen) - das entspricht einer neuerlichen Preiserhöhung von knapp 4,9%.

Derzeit zahlen wir Abschläge auf der Basis von 3,47 cent/KWh (entspr. 2% zugestandener Erhöhung seit 1.8.2005), die strittige Differenz erreicht langsam unangenehme Höhen. Außerdem haben wir derzeit keine Wahl - die Preisvergleichs-Maschinen im Web geben für unseren PLZ-Bereich (Gnarrenburg) nur EWE an - also wohl ein \'lokales Monopol\'...

Was also tun ? Nicht reagieren und alten Preis weiterzahlen ? Wie sollen wir uns verhalten, wenn die EWE uns wie angekündigt ab 1.4.2007 als Tarifkunde einstuft - dann wäre ja nicht nur die Höhe des Preises strittig sondern auch die Art des Vertrages) ?

Gruß
dvv

Cremer:
@dvv,

gebetsmühlenhaft den Widerspruch  wiederholen und alten Preis und alte Abschläge weiter zahlen.

dvv:
RR-E-ft hatte ausgeführt, dass ein Widerspruch anläßlich dieses Schreibens nicht angezeigt wäre, weil damit sozusagen ein Teilanerkenntnis der Sachausführung des Schreibens verbunden wäre ... und dieses zur Kündigung mißbraucht werden könnte.

@Cremer: Sie raten nun zum Widerspruch (was bei einer offenen Preiserhöhung sicherlich richtig wäre).

Was ist nun der richtige Weg ? Reagieren und das Schreiben an sich als gegenstandslos ablehnen, weil das nur ein weiterer Versuch ist, neue Fakten schaffen zu wollen ? Damit gleichzeitig einen Widerspruch gegen die (verdeckte) Preiserhöhung verbinden, der möglicherweise als Widerspruch im Sinne des Schreibens gewertet werden könnte (und sicherlich wird) ?

Unsere Verunsicherung ist sicherlich verständlich...

Gruß
dvv

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