Energiepreis-Protest > EWE
EWE
Cremer:
@dvv,
wie icvh Ihr Posting verstanden habe, waren es zwei Preiserhöhungen gewesen. Ich hatte verstanden, dass jetzt zum 1.1.07 ebenfalls eine Preiserhöhung und zusätzlich eine Vertragsänderung war, dieser wäre zu widersprechen.
Ich in meinem Fall hatte im August der Anpassung der Vertragsänderung der SWK widersprochen. In 3 Textpassagen waren Änderungen vorgenomen worden, welche laut Vertragsbedingungen, wörtlich "Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich ...." schriftlich von beiden Parteien anzuerkennen ist.
Deshalb nochmals die Bedingungen kontrollieren, ob ein solcher Passus auch bei Ihnen drinsteht.
Solaris:
@dvv
Es gab keine Preiserhöhung von 4,9 % für EWE-Gas zum Jahreswechsel, sondern es wurde nur die erhöhte Mehrwertsteuer weitergegeben.
EWE-Gastarife:
vom 01.11.06-31.12.2006 EWE Erdgas Tarif S 1 netto 4,51 cent, brutto 5,23 cent (MWSt 16%)
ab 01.01.2007 EWE Erdgas Classic netto 4,51 cent, brutto 5,37 cent (MWSt 19 %)
@Cremer
leider sind Deine Aussagen kontraproduktiv, wenig hilfreich und führen zur Verunsicherung. :evil:
Es gilt das von RR-E-ft gesagte:
Überhaupt nicht reagieren, weil der bisherige Vertrag ungekündigt wie unverändert fortbesteht, Schweigen gilt nicht als Zustimmung / Annahme. Keinen *gebetsmühlenhaften Widerspruch*, wie von @Cremer geraten, einlegen :D
dvv:
@Solaris: Vielen Dank für den Hinweis, auch in Richtung Preis - d.h. dass wir offenbar die letzte Runde zum 1.11.06 nicht mitbekommen haben - die EWE hält es ja nicht für nötig, den Kunden zu informieren.
Was steht denn an Reaktion zu erwarten, wenn das Schreiben wie empfohlen, \'ausgesessen\' wird ? Die EWE wird dann (wie angekündigt davon ausgehen, dass wir weiterhin Sondervertragskunde sind (gut) und ansonsten die neuen Bedingungen/Preise anwenden wollen (nicht gut).
Irgendwie habe ich das Bedürfnis, denen mal wieder einen knalligen Brief zu schreiben...
Gruß
dvv
Solaris:
Der Unterschied zwischen dem alten Gas-Tarif S I und dem neuen Gas-Tarif Classic ist die Kündigungsfrist von 6 Monaten bei Classic.
Aus dem EWE-Prospekt:
EWE Erdgas classic.
Preisstand: 01. Januar 2007
Vertragslaufzeit zunächst 6 Monate, anschließend jeweils Verlängerung um weitere 6 Monate.
EWE Erdgas Grundversorgung
Preisstand: 01. Januar 2007
Ohne Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats
Nehmen wir mal an, der Gasmarkt öffnet sich zum Frühjahr/Sommer 2007, dann kann man vom Classic-Tarif aus nicht sofort zu einem günstigeren Anbieter (z.B. Energiegenossenschaft Delmenhorst) wechseln, weil die EWE auf eine Kündigungsfrist von 6 Monaten besteht. Wer sich dann aber auf den alten Sondertarif I beruft, kann sofort wechseln.
Gruss Solaris
RR-E-ft:
@Solaris
Für die alten Sonderverträge S I gelten die kurezen Kündigungsfristen des § 32 AVBGasV.
EWE ist nicht berechtigt, die Kündigungsfrist in diesen ungekündigten Verträgen zu Lasten einseitig auf sechs Monate zu verlängern.
So etwas wurde nie vertraglich vereinbart und ist im Übrigen unzulässig.
Ein Vertragspartner eines wirksam begründeten Dauerschuldverhältnisses ist nicht berechtigt, die Kündigungsfrist einseitig neu zu bestimmen.
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