Energiepreis-Protest > EWE
EWE
RR-E-ft:
@jroettges
Ich bin heilfroh, dass sich die Mühen gelohnt haben.
Nun wissen Sie, warum der Versorger in Deckung gegangen ist und nichts mehr schreiben mag.:D
Deshalb sollte man immer zunächst ein Recht auf einseitige Preiserhöhungen bestreiten und sich für den Fall, dass es noch darauf ankäme, auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen.
Viel Erfolg und Spaß beim Sparen zu billigen Preisen. :D
Eigentlich dürften nur ganz wenige Kunden Grund zum Murren haben.
Über die tatsächlich geschuldeten Preise lässt sich oft wenig meckern, wenn man die mit anderen vergleicht. :D
RuRo:
--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---
Viel Erfolg und Spaß beim Sparen zu billigen Preisen. :D
--- Ende Zitat ---
Ja wie jetzt "billig" - angemessen oder nicht teuer :wink: oder beides :D
RR-E-ft:
Hier gibt es eine vage Vorstellung, wie eine Klausel aussehen müsste:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo89382.htm
RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4770
biene:
@ all
in der Zeitung war eine Riesenanzeige der EWE - über "ergänzende Bedingungen ab 2007
www.ewe.de/download/pdf/Erg_Bedingungen.pdf ( hier ein wichtiger Teil!)
diejenigen, die aber Widerspruch gemacht haben, müssen ja keine Mahngebühren usw. bezahlen -
Was machen solche Betroffenen, wenn plötzlich bei denen von der EWE einer "auftaucht" und lt. Bedingungen dann 15 € abkassieren würde?
Ich hab das Gefühl, dass die Leute damit wieder unsicherer werden - oder?
Biene
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