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EWE

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RR-E-ft:
@jroettges

Ich bin heilfroh, dass sich die Mühen gelohnt haben.

Nun wissen Sie, warum der Versorger in Deckung gegangen ist und nichts mehr schreiben mag.:D

Deshalb sollte man immer zunächst ein Recht auf einseitige Preiserhöhungen bestreiten und sich für den Fall, dass es noch darauf ankäme, auf § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB berufen.

Viel Erfolg und Spaß beim Sparen zu billigen Preisen. :D

Eigentlich dürften nur ganz wenige Kunden Grund zum Murren haben.

Über die tatsächlich geschuldeten Preise lässt sich oft wenig meckern, wenn man die mit anderen vergleicht. :D

RuRo:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---

Viel Erfolg und Spaß beim Sparen zu billigen Preisen. :D


--- Ende Zitat ---


Ja wie jetzt "billig" - angemessen oder nicht teuer  :wink: oder beides  :D

RR-E-ft:
Hier gibt es eine vage Vorstellung, wie eine Klausel aussehen müsste:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo89382.htm

RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4770

biene:
@ all

in der Zeitung war eine Riesenanzeige der EWE - über "ergänzende Bedingungen ab 2007

www.ewe.de/download/pdf/Erg_Bedingungen.pdf  ( hier ein wichtiger Teil!)

diejenigen, die aber Widerspruch gemacht haben, müssen ja keine Mahngebühren usw. bezahlen -

Was machen solche Betroffenen, wenn plötzlich bei denen von der EWE einer "auftaucht" und lt. Bedingungen dann 15 € abkassieren würde?

Ich hab das Gefühl, dass die Leute damit wieder unsicherer werden - oder?

Biene

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