Energiepreis-Protest > EWE
EWE
jroettges:
Moin Herr RA Fricke
--- Zitat ---Die Frage ist wohl bereits am 16.10.2006 hier beantwortet worden.
--- Ende Zitat ---
Ich schätze Ihren juristischen Sachverstand sehr und habe viel aus Ihren Beiträgen lernen dürfen. Danke.
Meine Frage richtete sich aber an andere EWE-Kunden in ähnlicher Lage.
Meine Überlegung war die : Irgendeiner der Kunden muss doch in den letzten Jahren einen neuen Vertrag geschlossen und dabei Bedingungen erhalten haben, auf deren Grundlage dieser Vertragabschluss erfolgte.
Da sich jedoch keiner hier äußert und auch die EWE außer einer neuen Mahnung nichts von sich gibt, dämmert es mir so langsam, dass die EWE überhaupt keine Lieferbedingungen als Grundlage für Sonderverträge vorzuweisen hatte und hat (neue sind in Arbeit) ... außer der AVBGasV, die aber keine bzw. keine gerichtsfesten Preisänderungsklauseln hergibt.
Also hatte die EWE, in unserem Falle seit 1995, überhaupt kein Recht. die Preise ohne unser Einverständnis zu erhöhen ?!?!
RR-E-ft:
@jroettges
Moin, moin.
Ich schätze Sie auch als aufmerksamen Forumsleser, der selbst interessante Beiträge beisteuert. Danke. :wink:
Die Antwort findet sich wirklich schon hier im Thread.
--- Zitat ---Verfasst am: 16.10.2006 19:28 Titel:
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@Gas-Harmonie
Wahrscheinlich fehlt Ihnen die Erleuchtung, weil Sie die Urteile bzw. die Beiträge zu diesen im Forum gar nicht gelesen haben.
S I ist ausdrücklich kein Allgemeiner Tarif.
Es gibt demnach keine wirksame Preisänderungsklausel.
Demnach wäre EWE nicht berechtigt, die Preise überhaupt einseitig zu erhöhen.
Dabei stellt sich die Frage nicht, wann oder um wieviel die Preise erhöht werden durften.
Sie durften überhaupt gar nicht erhöht werden.
So die Rechtsprechung der genannten Gerichte.
Lesen Sie doch bitte alles noch einmal ganz in Ruhe nach....
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Verfasst am: Mo Okt 16, 2006 17:33 pm Titel:
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@Gas-Harmonie
Zu der Frage, ob im eigenen Vertrag entsprechende Klauseln enthalten sind, muss man schon in den eigenen Vertrag schauen.
Zu der Frage, ob diese Klauseln wirksam sind, muss man sodann die entsprechenden Passagen im eigenen Vertrag mit den genannten Gerichtsurteilen und den Begründungen der selben vergleichen.
Mehr lässt sich dazu nicht sagen.
Ggf. lesen Sie noch einmal den gesamten Thread sehr aufmerksam.
Nehmen Sie sich dafür viel Zeit.
Aus der Tatsache, dass die Gaspreise ständig erhöht werden, lässt sich gerade nicht der Schluss ziehen, dass in den Verträgen wirksame Preisänderungsklauseln enthalten sind.
--- Ende Zitat ---
Im Beitrag vom 16.10.2006 ist das Ergebnis nur noch einmal zusammengefasst.
Wenn Sie einen schriftlichen Vertrag mit EWE abgeschlossen haben, so müssen Sie in diesen Vertrag schauen.
Es kommt auf Ihren eigenen Vertrag an und gerade nicht auf die Verträge, die andere EWE- Kunden abgeschlossen haben.
Für Laien: Das Ding, wo man damals selbst unterschrieben hatte.
Die schriftlichen Verträge können, abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses inhaltlich leicht variieren. Im Grundsatz gilt für alle das Gleiche. Formulierungen variieren.
Es kommt also auf Ihren eigenen, ganz konkreten Vertrag an.
Deshalb sind Sie auf der falschen Spur. Sie könnten allenfalls nach EWE- Kunden fragen, die im gleichen Versorgungsgebiet zur selben Zeit unter Verwendung des gleichen Vertragsformulars einen Vertrag abgeschlossen hatten.
Wer es sich leicht machen will, fordert Sie vom Versorger einfach eine Abschrift des eigenen Vertrages, wie er abgeschlossen wurde, an - weil man sich beim besten Willen nicht mehr an eine vereinbarte Preisänderungsklausel erinnern könne und das Unternehmen sich ja ständig auf ein solches Recht berufe.
Dann muss das Unternehmen auch nachweisen, was beim Vertragsabschluss seinerzeit konkret vereinbart worden und durch die eigene Unterschrift bestätigt worden ist.
So schwer ist es also gar nicht.
Sollte EWE die Vertragsurkunde verlegt haben, kann das Unternehmen eben das entsprechende Recht schon nicht nachweisen, so dass dann die Preiserhöhungen auch nicht geschuldet sein können.
Also auf zum Versorger und nachfragen, wie das eigentlich damals war, als man in glücklicheren Zeiten den "Bund fürs Leben" geschlossen hatte, als man sich das Gas anlegen ließ.
Das kann auch schon weit, weit zurück liegen.
Mal sehen, wer noch über welche Unterlagen verfügt. :D
jroettges:
Moin Herr RA Fricke,
vielen Dank für Ihre Bemühen es einem Begriffsstutzigen doch noch endlich beizubringen. :o
Ich habe unseren Vertrag von 1995 und eine lückenlose Buchführung seither (als Buchführer einer Eigentümergemeinschaft muss man die haben).
Ich finde weder ein Papier noch einen Hinweis in unserem Vertrag, der auf Vertragsbedingungen außerhalb der AVBGasV verweist.
Die EWE lässt sich nicht herab, mir auf entsprechende Fragen zu antworten sondern schickt sinnige Mahnungen .... sicherlich ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ....
Obwohl die EWE sicherlich einen gut bezahlten Angestellten tagtäglich auch diese Forum mitlesen lässt, erfolgt hierzu keine Aufklärung und Antwort. Da sind andere EVU einfach offener und kundenfreundlicher.
Nun wird aber, auch in Ihren Beiträgen, häufig vom "Gleichbehandlungsgebot" gesprochen.
Müsste ich mir als Kunde also nicht vorhalten lassen, dass unter Gleichbehandlung aller anderen Kunden im Rahmen fortgeschriebener Geschäftsbedingungen - veröffentlicht da und da - eine entsprechende Festlegung neuer Preise erfolgt ist, die auch für unseren Vertrag gelten?
Muss das EVU wirklich mit jedem Kunden einzeln solche Bedingungen für Preisänderungen bzw. die Preise selbst aushandeln und jeden Vertrag einvernehmlich ändern?
RR-E-ft:
@jroettges
Nö doch.
Das Gleichbehandlungsgebot schützt doch nur den Kunden, nicht aber den Versorger.
Hat der damals bei Vertragsabschluss keine wirksame Klausel vereinbart, dann fehlt eine solche eben. Sie brauchen nicht lange suchen, sondern lediglich die Zahlung einstellen, bis zumindest eine entsprechende vertragliche Abrede durch den Versorger nachgeweisen wird.
So einfach ist das.
Gibt es Ihrem Vertrag kein wirksames Preisänderungsrecht und kann man Ihnen gegenüber deshalb von Anfang an die Preise nicht einseitig erhöhen, könnten sich allenfalls andere vergleichbare Kunden auf das Gleichbehandlungsgebot berufen.
Darauf hatte mein Kollege uwes wohl immer wieder hingewiesen (BGH NJW 2006, 1667, [1670] Tz. 28 ff.).
Und nun versetzen Sie sich einmal in die Lage der EWE, von der Sie erwarten möchten, dass diese Ihnen bestätigt, noch nie zu einseitigen Preiserhöhungen berechtigt gewesen zu sein.
Meines Erachtens etwas zu viel erwartet. Ein entsprechendes Schreiben würden Sie doch sofort im Internet veröffentlichen und alle würden nach Gleichbehandlung rufen.
Und bitte hören Sie sich noch einmal die einzelnen Sequenzen der Radiosendung ganz genau an:
http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html
http://www.radiobremen.de/stream/ondemand.php?file=/nordwestradio/unterwegs/gaspreise2.rm&media=rm
Da wurde doch schon alles gesagt.
Natürlich gilt immer nur das, was man selbst in einem Vertrag vereinbart hat. Sonst bräuchte man ja schon keinen. Verträge sind einzuhalten.
Wenn Sie ein Haus kaufen und haben den Vertrag unter Dach und Fach, würde es Sie wohl nicht stutzig machen, wenn der Verkäufer mit der Behauptung käme, der Preis sei plötzlich viel höher, er habe gerade zwei gleiche Objekte zu einem weit höheren Preis losgeschlagen ?!!!
Ein Energielieferungsvertrag ist auch so ein Kaufvertrag, nicht über ein Haus, sondern über gelieferte Energiemengen.
Vertrag kommt von vertragen, also einig sein über etwas. Worüber man sich einig ist, schreibt man auf und setzt sodann die Unterschriften drunter. Das ist dann der Vertrag und der gilt. Was nicht im Vertrag steht, steht eben nicht drin.
Soll etwas anderes gelten, muss man sich wieder neu auf etwas einigen und wieder unterschreiben zum Zeichen der neuen Einigung.
Anders ist das nur bei den Tarifkunden. Deshalb brauchen tarifkunden auch keinen schriftlichen Vertrag.
Aber nun sind die Sondervertragskunden (SI) nun einmal sogar ausdrücklich keine Tarifkunden.....
Merke:
Es ist immer gut, einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen zu haben.
jroettges:
Vielen Dank! Nun sind auch die letzten Unklarheiten beseitigt.
Wir kürzen schon lange unter Verweis auf §315 auf die Preisbasis Mai 2004, liefern genaue und transparente Abrechnungen und überweisen pünktlich.
Die EWE mahnt, beantwortet aber unsere Schreiben seit Ende August nicht mehr.
Wir können das lange durchhalten und auf Preiserhöhungen wie die jüngste pfeiffen!
Mich wundert nur, dass so viele Leute einfach nur knurren aber trotzdem weiter zahlen!
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