Energiepreis-Protest > EWE
EWE
biene:
Hallo zusammen,
soeben halt ich meine Jahresendabrechnung in den Händen :?
Bei uns haben die sogar noch einen "Zusatzkostenbetrag" draufgehlaten - ( wg. der Mahngebühren - weil wir ja schon länger Widerspruch gemacht haben -.
Obwohl das schon mehrfach von uns kritisiert wurde - es wird gar nicht drauf eingegangen!
Jetzt können wir wieder von vorne anfangen.
Habt ihr noch einen Tipp?
Gruß Biene
Cremer:
@biene,
Echaufiere dich doch nicht bei diesen heißen Temperaturen, bleib 8)
Eigene Jahresrechnung erstellen und danach abrechnen. :wink:
GeorgeWerner:
@Thomas Fricke: Danke für den Rat, aber ich verstehe schon was Abschlagszahlungen sind. Was mir komisch vorkommt ist folgendes.
Ich habe, laut Musterbrief, die EWE gebeten mir meinen geschätzten Verbrauch mitzuteilen, sonst würde ich davon ausgehen, daß der geschätzte Verbrauch den der letzten Abrechnung entspricht. Ich habe weiter darauf hingewiesen, daß meine derzeitigen Abschlagszahlungen den Verbrauch für letztes Jahr gedeckt hatten zu den Preisen von Juni 2005 (aber nicht zu den geforderten Preisen). Genauer gesagt, zu den alten Preisen habe ich ein Guthaben von 12 Euro. Ich habe sie gebeten mir diesen zu überweisen, und gesagt ich würde den alten Abschlag, der den Jahresverbrauch zu den Preisen von Juni 2005 deckt, bei unveränderten Verbrauch weiterzahlen.
Darauf hin bekam ich einen Brief mit den Wortlaut:
"die Änderung Ihrer Vertragsdaten bestätigen wir wie folgt: Aufgrund der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung bzw. der erforderlichen Anpassung an den tatsächlichen Energieverbrauch berechnen wir Ihnen für die Zeit bis zur nächsten Abrechnung monatlich folgende Abschlagsbeträge..."
Die Abschläge die in diesem Brief angegeben sind, sind genau die, die ich jetzt zahle, die aber nur die Kosten des Jahresverbrauches zu den Preisen von Juni 2005 decken, nicht den jetzigen Preisen. Das sollte der EWE doch klar sein, oder? Diese Abschläge liegen nämlich um 25% unter den Neuen die sie in ihrer Jahresabrechnung forderten. Der Wortlaut des Briefes, besonders das Wort "Vereinbarung" deutet daher darauf hin, daß die EWE bereit ist mir zu erlauben nur den Gaspreis von Juni 2005 zu zahlen. Oder mißverstehe ich da etwas? Es wäre schon interessant wie ein Gericht diesen Brief interpretieren würde.
RR-E-ft:
@George Werner
Auslegung durch ein Gericht lässt immer einigen Raum.
Man muss also ggf. abwarten, bis es soweit ist - wenn es überhaupt dazu kommt und dabei auch noch überhaupt darauf ankommen sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
GeorgeWerner:
Heute trafen zwei weitere Briefe der EWE ein. Der erste war eine maschinell erstellte Mahnung für die Nachzahlung vom letzten Abrechnungsjahr. Im zweiten widersprechen sie die "von Ihnen vorgenommenen Änderung bzw. Kürzung unserer Rechnung." Sie beriefen sich auch auf die Urteile der Amtsgereichte Oldenburg in Dez. 2005 und Leer in Februar 2006.
Erstens scheinen mir diese Schreiben im Widerspruch zu ihrem früheren, das ich oben zitierte, zu sein. Ich werde auf Grund dieses Widerspruchs den Widerspruch der EWE nicht anerkennen. Er sei meines Achtens ungültig.
Zweitens es ist Unsinn die Billigkeit eines Preises festzustellen in dem man den Preis eines Monopolunternehmens mit den von anderen Monopolunternehmen vergleicht. Man könnte nur die Billigkeit feststellen in dem man den Monopolpreis der EWE mit Gaspreisen von Unternehmen die im freien Wettbewerb mit einander konkurrieren vergleicht. So ein Gassektor gibt es in Deutschland einfach nicht. Dieses scheinen die Richter nicht zu verstehen.
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