Energiepreis-Protest > EWE

EWE

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RR-E-ft:
@GeorgeWerner

Die Richter haben das sehrwohl verstanden, nämlich die vom Landgericht Mannheim und vom Oberlandesgericht Karlsruhe.

Die Urteile sind doch hier im Forum zu finden.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Heizer:
Nach etwa einem halben Jahr Protest gegen die Preise und mehreren Mahnungen und deren sofortiger Widersprüche (es existiert keine Forderung - somit kann nichts gemahnt werden) kam heute mal wieder Post von Energieversorger unseres Vertrauens:

***************************
Sehr geehrter Herr XYZ,
wir sind auch weiterhin überzeugt, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalb weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und fordern Sie erneut auf, den fälligen Betrag an uns zu zahlen. Sollten Sie den fälligen Betrag nicht begleichen, so werden Sie weiterhin das Mahnverfahren durchlaufen. Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren, und von Ihnen zu tragen sind.
Beide Seiten haben ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Übereinstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

....
****************************************

Einfach nur der Verzicht einer weiteren schriftlichen Mahnspirale - also Waffenstillstand?
Oder die die Androhung (... weiterhin Mahnverfahren durchlaufen...) jetzt kommt mehr, der gerichtliche Mahnbescheid dauert nicht mehr lang?

Gab es schon Fälle, wo EWE Mahnbescheide (denen man ja widersprechen kann) verschickt hat oder andere "Druckmittel"?

Na bingespannt, wie es weiter geht ....

Viele Grüße an alle EWE-Kunden

Heizer

RR-E-ft:
@Heizer

Nochmals Offenelgung der Preiskalkulation verlangen und auf die Rechtsprechung verweisen:

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,3962556,00.html

Solaria:
Hallo,

ich habe von EWE ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten:

___________

a)
... Ihr Einwand, die Erhöhung sei unbillig und nicht gerechtfertigt ist von einem neutralen Gutachten widerlegt worden.
Dieses Gutachten eines international anerkannten Wirtschaftsprüfers beendet alle Spekulationen darüber, ob die Preismaßnahmen von EWE für Erdgas berechtigt waren oder nicht .
\"Die zum 1. August 2005 vorgenommene Preiserhöhung für Gaslieferungen an Haushaltskunden im Versorgungsgebiet der Gesellschaft ist nicht größer als die Bezugskostensteigerung im Zeitraum 1.8.2005 bis 31.10.2005 verglichen mit dem Zeitraum 1.9.2004 bis 31.7.2005, so das Ergebnis des Gutachtens im Wortlaut. Hierbei wurde nochmals bestätigt, daß EWE die Bezugskostensteigerung nicht voll an seine Kunden weitergegeben hat.

b)

Des weiteren möchten wie Ihnen mitteilen, daß das AG Leer in einem Urteil vom 6.2.2006 die EWE-Gaspreise \"weil nicht unangemessen, als billig\" erklärt hat. Das Urteil wurde Mitte April als rechtskräftig bescheinigt. Eine EWE Kunde hatte gerichtlich die Unbilligkeit der EWE Gaspreiserhöhungen vom 1.9.2004 und 1.8.2005 feststellen lassen wollen. Außerdem wollte er die Offenlegung der Gaspreiskalkulation erwirken. Auch diese Forderung wies das Gericht zurück.

Es begründet seine Entscheidung damit, daß EWE im bundesweiten Vergleich einer der günstigsten Anbieter sei und dies durch verschiedene Unterlagen nachgewiesen habe. So belegten Schreiben der Vorlieferanten, daß die Bezugskosten gestiegen seien und die Weitergabe dieser Kosten aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig gewesen sei . Das AG wies in seiner Urteilsbegründung zudem darauf hin, daß Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young belegten, daß EWE aus den Erhöhungen keine Gewinne erzielt habe.

c)

Im Dezember 2005 und Januar 2006 hatte das AG Oldenburg bereits in zwei Fällen die Klagen zweier EWE Kunden gegen die Gaspreiserhöhungen zurückgewiesen. Mit jüngstem Urteil wurde somit erneut eine Klage zu den Erdgaspreisanhebungen für EWE positiv entschieden.

Unseres Erachtens folgt aus den Gerichtsurteilen, daß die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keinesfalls zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. ...
___________

Ich habe hier nur das Wichtigste widergegeben!

Zu a)
Leider gibt EWE nicht an welcher Wirtschaftsprüfer das ist und was für ein Gutachten das eigentlich sein soll.

Zu b) und c)
EWE gibt nicht die jeweiligen Aktenzeichen an. Weshalb ich nicht so genau weiß, welche Urteile sie eigentlich meinen und ob diese überhaupt existieren. Wo kann ich Näheres dazu finden?

Was kann ich darauf antworten? Welche Urteile kann ich anführen?

Ich habe schon gesucht, ob jemand diesen Text hier schon ins Forum gestellt hat, habe aber nichts finden können.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen


Solaria

RR-E-ft:
@Solaria

Man sollte zunächst auf die Urteile der LG Bremen, Berlin und Dresden verweisen, wonach keine wirksame Preisanpassungsklausel besteht.


Man sollte zudem hilfsweise auf die Urteile des OLG Karlsruhe und des LG Mannheim verweisen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3660


Zudem sollte man daruf verweisen, dass entsprechende Nachweise darüber, dass die jeweils erhöhten Preise insgesamt  der Billigkeit entsprechen, bisher trotz entsprechender, wiederholter Aufforderungen immer noch nicht nachvollziehbar und prüffähig erbracht wurden.

Auch die Landgerichte Hamburg, Mönchengladbach, Düsseldorf, Hannover und Bonn fordern eine Offenlegung der Bezugsverträge und der Preiskalkulationen, ohne die die Billigkeit der Gaspreise gem. § 315 BGB  nun einmal nicht beurteilt werden kann.

Weiter sollte man darauf verweisen, dass an den Landgerichten Aurich, Oldenburg und Frankfurt/ Oder Sammelklagen gegen die EWE- Preiserhöhungen anhängig sind, über die noch nicht entschieden ist.

Zudem kann man auf die Pressemitteilung des LG Oldenburg verweisen:

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2

Daran hat sich nichts geändert.

Das LG Oldenburg hat nicht etwa eine neue Pressemitteilung herausgegegeben, aller Streit habe sich aufgrund einer bestechend überzeugenden Entscheidung des Amtsgerichts Leer oder einer (inhaltlich nicht nachvollziehbaren) WP- Bescheinigung ein für allemal erledigt.

Wenn es nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe geht, sind die Gaspreisrebellen auf der sicheren Seite, weil EWE die Kalkulation nun einmal partout nicht offen legen will, wie immer weider zu hören und zu lesen ist:

http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/rebellen.html

http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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