Energiepreis-Protest > EWE
EWE
RR-E-ft:
EWE investiert weiter in Finanzinvestitionen:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14545
RR-E-ft:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=14592
RR-E-ft:
Gaspreisrebellen in Vechta:
http://www.3nach9.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/rebellen.html
RR-E-ft:
EWE holt wohl angesichts der Entscheidung des Landgerichts Bremen vom 24.05.2006 alte Kamellen aus dem Hut:
http://www.ewe.de/363_5907.php?navpoint=1.1
http://www.fuldainfo.de/page/include.php?path=content/articles.php&contentid=7800&PHPKITSID=b8dfecfd7468159f56e2b90440f6eccb
Wohl heute soll Dr. Brinker angeblich das Urteil des Amtsgerichts Leer vom 06.02.2006 "begrüßt" haben. Guten Tag.
Warum eine Begrüßung erst fast vier Monate später erfolgt, bleibt fraglich. Womöglich hat da jemand eine "lange Leitung" oder "entscheidende" Urteile werden dem Chef über Monate vorenthalten.
Dieses Urteil erwächst nur zwischen dem dortigen einzelnen Kläger und der EWe in Rechtskraft und ist im Übrigen vollkommen belanglos für Kunden, welche die Unbilligkeit eingewandt haben und deshalb Zahlungen kürzen.
Es sind - soweit ersichtlich - zwei Sammelklagen gegen EWE am LG Oldenburg, eine am LG Aurich und eine am Landgericht Frankfurt/ Oder anhängig, in denen es um die Wirksamkeit und Billigkeit der verschiedensten Preiserhöhungen des Unternehmens geht.
Das LG Oldenburg hatte bereits entschieden, dass EWE- Kunden die Rechnungen und Abschlagszahlungen kürzen dürfen. Diese Entscheidung stammt erst vom 15.02.2006 und wurde in der WuM 2006, 162 veröffentlicht.
Die Pressemitteilung des LG Oldenburg:
http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=405&aktion=anzeigen&bid=2
Hätte das AG Leer nur die selben Fragen aufgeworfen wie das Landgericht Bremen, hätte es womöglich zu einer ganz anderen Entscheidung kommen müssen.
Nun gilt es womöglich ca. vier Monate abzuwarten, bis Herr Dr. Brinker zu dem heutigen Urteil des Landgerichts Bremen eine Stellungnahme abgibt.
Immerhin war davon die Rede, dass die swb, an welcher EWE beteiligt ist, aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht Rückstellungen für Rückforderungen der Kunden bilden möchte (wohl eher muss).
Die Verbraucherzentrale Bremen soll das Volumen auf 50 Mio. EUR schätzen.
Hoffentlich wird Herr Dr. Brinker insoweit schneller und umfassender informiert, um Gelegenheit zu haben, diese Entscheidung zu begrüßen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gasheizer:
Ungeachtet dessen verweist EWE nach wie vor auf eben diese Urteile (AG Oldenburg, AG Leer), um die Verweigerer zu zwingen. Ich habe heute gerade wieder ein Antwortschreiben von EWE bekommen, nachdem ich Einspruch gegen die zweite Mahnung eingelegt habe.
Zitat:
„Des Weiteren haben wir in unseren Schreiben von.... und ... auf die Entscheidungen des Amtsgerichtes in Oldengurg verwiesen, das unsere Argumentation zur Angemessenheit des Ergaspreises, zur Ölpreisbindung und zur Offenlegung der Kalkulation bestätigt hat.
Die geforderte Offenlegung der Kalkulation wurde im Februar 2006 auch vom Amtsgericht Leer zurückgewiesen. Zusätzlich erklärte das Amtsgericht Leer im Urteil die EWE-Gaspreise als billig, weil sie nicht unangemessen seien, sondern EWE vielmehr einer der günstigsten Anbieter sei und dies durch verschiedene Unterlagen nachgewiesen habe.
Unseres Erachtens folgt aus den drei Gerichtsurteilen, dass die Lieferung von Erdgas an Ihre Abnahmestelle keineswegs zu unbilligen oder unangemessenen Preisen erfolgt und somit die aktuellen Preise durch Sie zu bezahlen sind. Deshalb weisen wir Ihren Widerspruch an dieser Stelle ausdrücklich zurück und fordern Sie erneut auf, den fälligen Beitrag an uns zu zahlen (ich zahle 2004er Preise plus 2% per monatlichem Abschlag). Sollte Sie den fälligen Betrag nicht begleichen, so werden Sie weiterhin das Mahnverfahren durchlaufen. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren und von Ihnen zu tragen sind”
Es scheint also keineswegs so zu sein, dass EWE die Mahnverfahren schleifen lässt, sondern durch Gebrauch der Urteile aus ihrer Sicht versucht, die Kunden massiv einzuschüchtern. Und sie tun es, immerhin habe ich schon die zweite Mahnung erhalten, allerdings ist man nicht einmal in der Lage, trotz meiner Aufforderung, die Mahnung zu konkretisieren, etwa, wofür man denn mahnt, und, wie die exorbitanten Sprünge der Summe von einer Mahnung zur anderen zustande kommen. Es wird einfach der Monopol-Holzhammer rausgeholt und gedroht. Z. B. wurde auf meine Verweise auf anhängige Verfahren, z. B. LG Oldenburg und das inzwischen abgeschlossene Verfahren des LG Bremen, mit keinem Wort eingegangen. Die Taktik ist klar - einschüchtern, drohen und wenn möglich, für dumm verkaufen. Ich bin gespannt, wie es weitergeht!
Gruß an alle Mitstreiter!
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