Energiepreis-Protest > EWE
EWE
Cremer:
@Gasheizer,
Wenn Sie Lust zuum Briefeschreiben haben:
Weisen Sie die Stellungnahme der EWE zurück und argumentieren genauso.
"Es gibt auch andere Urteile, die besagen, dass Mahngebühren nicht fällig sind. Diese Tatsache ist Ihnen als EWE ebenso bekannt. Deshalb kann ich Ihre Stellungnahme in der Argumentation schon als den konkrekten Versuch der Drohung werten.
Ich erwäge daher, sollten Sie dieses Schreiben nicht zurückzunehmen, einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwalt aus allen rechtlichen Gründen gegen die EWE, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Brinker zu stellen.
RR-E-ft:
@Cremer
Dass in einer unberechtigten Mahnung eine strafbare Handlung gesehen werden kann, ist blanker Unsinn. Das Thema hatten wir seit Herbst 2004 immer wieder umfassend erörtert.
Es steht zu besorgen, dass derjenige, der durch entsprechende Schreiben dokumentiert, dass er blanken Unsinn erwägt, auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Gerichten nicht ernst genommen wird.
Eine unzulässige Mahnung kann vollkommen ignoriert werden, vgl. nur neue Energiedepesche.
Ich wüsste schon nicht, an welchen Straftatbestand man denken sollte.
Sie sind vielleicht im Strafrecht mehr firm.
Derjenige der andere einer (nicht vorhandenen) Straftat bezichtigt, hat selbst eine Strafverfolgung zu besorgen.
Herr Dr. Brinker ist zudem der Vorstandsvorsitzende der EWE.
Als Vorstand wird er vom Aufsichtsrat bestellt.
Manchmal ist weniger mehr.
Man muss nicht alles kommentieren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
ich als Nichtjurist sehe hier in dieser Äußerung des EWE Schreibens
--- Zitat ---Sollte Sie den fälligen Betrag nicht begleichen, so werden Sie weiterhin das Mahnverfahren durchlaufen. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren und von Ihnen zu tragen sind
--- Ende Zitat ---
den Tatbestand der Nötigung/Erpressung für gegeben. Der EWE ist bewußt, dass Mahnungen und Androhungen zu Strafanträgen führen können. Gerade deshalb, dass sie hier so massiv argumentativ, provokativ auftreten, sollte man es auch mal durchziehen.
Sie aus Ihrer juristischen Brille mögen das anders sehen.
Es kann ja jeder selbst über das "Für oder Wieder" entscheiden. Es ist auch gut so, dass hier jeder seine Standpunkt kundtun kann.
Selbstverständlich hatte es bei uns bei den SW KH vor einem Jahr auch nicht "gefruchtet" Die Staatsanwaltschaft hatte letztlich das Verfahren eingestellt.
RR-E-ft:
@Cremer
Und das sehen Sie als Nichtjurist eben falsch.
Deshalb ist es nicht notwendig, diese falsche Auffassung auch noch anderen nahezulegen. Ich wage zu bezweifeln, dass Sie die entsprechenden Tatbestände des Strafgesetzbuches überhaupt kennen. Was man nicht kennt, kann man denknotwendig auch nicht als gegeben ansehen. So redet der Blinde von der Farbe.
Das ist lediglich eine von Anfang an sinnentleerte "Drohung", mehr nicht.
Denn ob man am Ende tatsächlich zusätzliche Kosten zu tragen hat, ergibt sich allein daraus, wer im Falle eines gerichtlichen Rechtstreits unterliegt und deshalb die Kosten zu tragen hat.
Das weiß indes ein jeder und kann es erkennen.
Wieso sollten Mahnungen zu Strafanträgen führen können, wenn es sich schon um keine Straftat handeln kann und weshalb sollte dem Unternehmen deshalb entsprechendes bewusst sein?
Sie müssten es aus der Einstellungsverfügung ganz genau wissen und Sie wissen es ja auch: "Selbstverständlich."
Wer einen Strafantrag stellt, ohne dass eine Straftat vorliegt, macht sich ggf. selbst strafbar wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Verleumdung.....
Allenfalls die widerrechtliche Androhung einer Versorgungseinstellung könnte Anlass zu anderen Überlegungen geben.
Sie haben also ggf. Glück gehabt, dass das Verfahren durch die StA nur eingestellt wurde und nicht sogleich ein neues eingeleitet wurde...
Dieser Gefahr sollte sich indes niemand ohne Not aussetzen.
Weil ich noch genau weiß, was ich Ihnen seinerzeit zu Ihrem Antrag mitgeteilt hatte, ist es für mich vollkommen unverständlich, warum Sie darauf beharren und auch noch andere auf einen Weg schicken wollen, der besorgen lässt, entsprechende Folgen zu zeitigen.
Dass Sie nämlich entsprechende Hinweise erhalten haben, tunlichst davon Abstand zu nehmen, haben Sie ja gerade nicht mitgeteilt.
Wie sollte also jemand entscheiden, ob er der Empfehlung (Standpunkt) folgt oder nicht, wenn es keinen Beipackzettel zu Risiken und Folgen von Ihnen dazu gibt.
Wenn Ihnen die Materie nicht vertraut ist, als Nichtjurist wohl auch nicht sein kann, dann geben Sie eben keine Stellungnahmen dazu ab.
Das hat nämlich gerade nichts mit einem persönlichen Standpunkt zu tun.
Und man möchte dankbar dafür sein, dass es gerade im Strafrecht nicht nach persönlichen Standpunkten, sondern objektiven Kriterien geht. Deshalb ist es in diesem Bereich gerade vollkommen egal, durch welche Brille man schaut.
An Ihrer Stelle wäre ich froh, dass die Stadtwerke die Sache seinerzeit nicht nach entsprechend massiv argumentativem und provokativem Auftreten, so wie durchaus möglich, "durchgezogen haben".
Gerade haben Sie schon wieder kundgetan, dass Sie jemanden bei der StA angeschwärzt haben.
Allein dies könnte für eine öffentliche Verächtlichmachung reichen.
Sie sind sich dessen als Nichtjurist nur eben nicht bewusst und bringen ohne Not auch noch andere auf Abwege.
Und ich ärgere mich, dass es dafür schon wieder so vieler Worte bedurfte, nachdem das Thema gerade auch mit Ihnen persönlich schon längstens lang und breit diskutiert war.
Nicht jeder reagiert gelassen, wenn ein anderer durch den Ort oder im Internet posaunt, er habe ihn angezeigt (zumal wegen einer selbstverständlichen Haltlosigkeit).
Wenn Ihnen selbst solches einmal widerfahren sollte, würden Sie sich wahrscheinlich überhaupt nichts daraus machen, oder?
Offensichtlich haben Sie nicht verstanden, was ich damit meinte, dass weniger manchmal mehr ist, und man also nicht überall noch einmal Senf draufschmieren muss.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Kiwi71:
Guten Tag,
bisher habe ich nur still mitgelesen. Habe damals Einspruch gegen die Preiserhöhung der Ewe eingelegt und als Antwort diesen Wischiwaschibrief erhalten.
Dann kam die Rechnung. Daraufhin habe ich aus der Musterbriefsammlung den Einspruch wiederholt und meine berichtigte Rechnung hingeschickt.
Heute nun kam die Antwort:
"Sehr geehrte Frau xxx
mit Ihrem Schreiben vom .... halten Sie Ihren Widerspruch gegen die Erdgaspreisanpassung weiter aufrecht.
Wir haben Ihnen in unserem Schreiben vom 14.02.2006 umfassend die Umstände dargelegt, aufgrund derer die Erhöhung der Preise für Erdgas für uns unvermeidbar war. Auch nach der Erdgaspreiserhöhung unseres Unternehmens zählt EWE nach wie vor zu den günstigsten Anbietern.
Beide Seiten, Sie und wir, haben ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Übereinstimmung erzielt werden konnte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.
Wir bitten Siue, die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung des zum 01. Februar 2006 geltenden Ergaspreises zu zahlen.
Falls Sie die ERdgaspreiserhöhung nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung nur die alten Preise bezahlen, werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen können.
Ihre Einzugsermächtigung haben wir storniert (die hatten gar keine von mir)
MfG"
Was soll ich jetzt machen? Aussitzen?
Was kann mir im Schlimmsten Fall passieren?
Für Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar. Übrigends finde ich es klasse, das es dieses Forum gibt!
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