Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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nub:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@nub

Ihre andernorts geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl. Warum sollte ich auch ?!

Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:

Entega Urteil OLG Karslruhe / PDF

Aus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.
--- Ende Zitat ---


Vielen Dank für Ihre Hilfe, aber ich verstehe das Urteil einfach nicht.

Danke an alle, ich werde wohl wirklich einen Anwalt konsultieren müssen, der sich meinen Fall genauer anschaut.
Leider habe ich für den Bereich 6 keinen gefunden. Kennt jemand hier im Rhein/Main Gebiet einen Anwalt?

RR-E-ft:
@nub

Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.

nub:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@nub,

Sie schrieben:

--- Zitat ---1) 2)Ich habe mit meiner Unterschrift freiwillig im Juli 2006 den Tarif gewechselt, von Basis auf Clever. Widerspruch habe ich im Januar 2007 eingelegt und damit gleichzeitig den Clever Sondertarif gekündigt. Mein Widerspruch gründet sich nur auf die fetten Nachzahlungen, nicht auf den monatlichen Abschlag.
--- Ende Zitat ---


Es ist m.E. gerundsätzlich ein Fehler, wenn man Widerspruch gemäß Musterbrief eingelegt hatte, den Tarif freiwillig zu wechseln.

Damit erkennt man die Bdingungen des Versorgers an.
--- Ende Zitat ---


ja, ich weiß, habe aber herausgefunden, dass ich nur telefonisch in den Clever Tarif gewechselt bin, also laut der Info hier im Board, noch Tarifkunde bin.

 
--- Zitat ---@nub

Vielleicht sollte man das Urteil einfach von Passage zu Passage ganz langsam durchgehen und dann überlegen, welche Passage man ganz konkret noch nicht verstanden hat, um ggf. nochmals eine entsprechende Frage nur zu diesem konkreten Punkt anzubringen.
--- Ende Zitat ---

Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?


--- Zitat ---Probleme könnten hier vielleicht dadurch entstehen, dass man Ihnen nachsagen könnte, Sie hätten deshalb gekündigt um dann anschließend trotz Kenntniss der Grundversorgungstarife auf 0 zu kürzen....

 ...Ein Widerspruch erfolgt nicht gegen eine Nachforderung. Eine Nachforderung ist nur gegebenenfalls Anlaß für einen Widerspruch.


--- Ende Zitat ---

Meinen Sie jetzt die erste Kündigung, also von Basis zu Clever?

RR-E-ft:
@nub


--- Zitat ---Ist es also richtig, dass die Klägerin, also der Gaslieferant, den Prozess verloren hat, sogar dann noch in der Berufung?
--- Ende Zitat ---


Nun haben Sie das Urteil ja doch noch richtig verstanden. :wink:

eislud:
@nub
Ich meinte Ihre letzte Kündigung des Clever Tarifes.

Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4621  

Gruss eislud

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