Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Napez:
Hallo zusammen,
seit kurzem gibt es mit "E WIE EINFACH" (EON-Tochter) einen neuen Mitbewerber im Gebiet der Entega-Geschädigten. Sieht auf den ersten Blick zumindest interessant aus. Günstiger als GGEW (als Entega sowieso, wer hätte das gedacht) und ohne lange Vertragsbindung. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt oder liebäugelt mit dem Wechsel? Möglicherweise ist das aber auch - wie wohl bei e-ben - eine temporäre Aktion mit dem Ziel der Mitbewerberverdrängung. Sind die erstmal abgeschossen, steigen die Preise wieder. Mich würden mal andere Meinungen dazu interessieren.
Danke und Gruß
Napez
svenschmi:
Hallo liebe Mitstreiter,
nach 6 Monaten hat Entega scheinbar mal wieder einen Mahnlauf gestartet.
Zusätzliche Mahngebühren und die üblichen Floskeln (§315 ist, wie viele Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen; Dies kann nur für Monopolisten angewendet werden).
Neu ist eine Frist für den Zahlungseingang, da man sich sonst vorbehält, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Da dies ja wohl die übliche heiße Luft ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich darauf überhaupt noch reagieren soll? Habe schon zweimal die Mahnungen beantwortet und die Unrechtmäßigkeit dieser und der Mahngebühren erwähnt. Soll ich dies nun wieder machen oder einfach abwarten. Spart ja auch Porto ;-)
Gruß
Sven
Napez:
Ich habe auch schon mehrfach Mahnungen von Entega bekommen, auch mit Fristsetzung und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Am besten ignorieren. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid kommen, was ich für äußerst unwahrscheinlich halte, sofort widersprechen. Das Risiko für Entega, durch einen selbst angestoßenen Prozess doch noch die Hosen `runter lassen zu müssen, ist unkalkulierbar.
Nur nicht unterkriegen lassen!
Gruß
Napez
svenschmi:
Wenn ich mich nicht irre, hat oder wird die Entega auch die Grundpreise erhöhen. Wenn ich dann meine 2te Gegenrechnung nach Arbeitspreis von 2004 erstelle, welchen Grundpreis kann ich dann anwenden? Muss ich den neuen akzeptieren oder kann ich gegen diese Erhöhung auch Widerspruch einlegen und den alten zahlen? Dieser entspricht doch ebenfalls einer einseitigen Preisfestsetzung, oder?
Gruß
Sven
Cremer:
@svenschmi,
natürlich gilt dies auch gegen die Grundpreis-erhöhungen,
also alten Preis nehmen
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