Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Cremer:
@eislud,
falsch !
Ich habe und hatte zuvor Vertragsverhältnisse
Wäre richtig, wenn als neuer Kunde kein Vertragsverhältnis bestanden hätte.
eislud:
@Cremer
Bitte begründen Sie doch mal, warum es für Altkunden anders sein soll als für Neukunden.
Ich glaube nicht, dass es sich daran festmachen läßt, dass Sie ein Altkunde sind. Das würde ja beispielsweise auch dazu führen, dass es bei Verträgen mit fester Laufzeit regelmäßig zu einem vertragslosen Zustand kommt, wenn sich der Haushaltskunde nicht um einen anderen Vertrag gekümmert hat.
Wenn Sie keinen Vertrag haben und trotzdem Gas entnehmen, dann kann es doch auch nur Ihr Wille sein, das Gas von Ihrem Grundversorger zu beziehen. Genau auf diesen Willen hebt auch der BGH ab. Es ist dann ein Grundversorgungsvertrag zustandegekommen. Dafür müssen Sie gar nichts unterschreiben oder irgendwo zustimmen. Der Vertrag kommt durch die pure Entnahme zustande.
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie es überhaupt zu einem vertragslosen Zustand bei einem Haushaltkunden kommen kann. Vielleicht dadurch, dass man explizit der Grundversorgung wiederspricht. Dann wäre aber immer noch die Ersatzversorgung als Ausfallversorgung ein Thema. Vielleicht könnte man dann noch der Ersatzversorgung wiedersprechen und hätte dann einen vertragslosen Zustand.
Wenn es sich um einen vertragslosen Zustand handeln würde, dürfte Ihr Versorger bzw. Ihr Netzbetreiber Ihnen unverzüglich den Hahn zudrehen.
Gruss eislud
Cremer:
@eislaud,
vertragslos dahingehend, dass ich das vorgelegte, neue Angebot eines Vertrages (Sondervertrag A) nicht angenommen habe, also einen Vertrag wie von den SWK gewünscht nicht unterschrieben habe.
Angeboten war der Sondertarif A. Im Schreiben stand drin, wenn dieser bis 31.12.2006 nicht angenommen/unterschrieben wird, dann erfolgt die Versorgung ab dem 1.1.07 im Haushaltstarif/Grundtarif.
Man sollte die Diskusion hier beenden und in Grundsatzfragen weiterführen.
nub:
Hallo, auch ich habe im letzten Jahr Widerspruch gegen die Jahresabrechnung bei der Entega eingelegt. Ich sollte plötzlich über 500 € nachzahlen, obwohl ich nie über eine Preiserhöhung informiert wurde und sich an meiner Lebenssituation nichts verändert hatte.
Ich bin jedoch nach der Preiserhöhung von dem Grundtarif Mini/Basis in den Sondertarif Clever gewechselt und hoffe, dass mein Widerspruch dennoch greift? Ich zahle aber übrigens nach wie vor den gleichen Betrag wie vorher, frage mich dann sowieso, warum Entega mir einen anderen Tarif angeboten hat?
Mittlerweile habe ich den Clevertarif wieder gekündigt und möchte zurück in den Grundtarif, bis heute keine Reaktion!
Stattdessen:
--- Zitat ---wir fordern Sie zum letzten Mal auf, den offenen Betrag in Höhe von 536,94 € auf unser KOnto......zu überweisen....Die Höhe unsere Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Endtgelt in voller Höhe zu bezahlen. Paragraph 315 BGB (Unbilligkeit der Preise) kommt, wie in der Zwischenzeit viele Gerichtsurteile beweisen, nicht zur Anwendung.
--- Ende Zitat ---
Nun, soweit ich mich hier durchgelesen habe, mache ich dann erstmal nichts, oder? Sollte ich in irgendeiner Weise reagieren?
Danke übrigens eislud, napez, cremer für Eure wirklich hilfreichen Beiträge.
eislud:
@nub
Guckst de mal noch da:
Wem wurde das Gas abgestell?
1. Haben Sie nach Ihrem Wiederspruch den Tarif gewechselt?
2. Haben Sie etwas unterschrieben oder hat Sie Entega mal einfach "umgestuft"?
3. Haben Sie gegebenfalls einen neuen Anfangspreis mit einer Unterschrift vereinbart?
4. Wie lautet gegebenenfalls der Anfangspreis?
5. Welchen Betrag zahlen Sie jetzt?
Gruss eislud
(Ergänzung: Fragen mit Nummern versehen.)
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