Energiepreis-Protest > ENTEGA

entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)

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eislud:
@Merit

Ohne wirksame Kündigung besteht der alte Vertrag weiter fort.

Wiedersprechen würde ich nicht, damit geht man nur die Gefahr ein, dass eine Kündigung folgt. Es sei denn, man möchte eine Kündigung, um z.B. in den Grundversorgungstarif zu gelangen. Dann würde ich nicht nur Wiedersprechen, sondern auch noch direkt auf eine notwendige Kündigung hinweisen.

Dass Entega schreibt, dass man bei Wiederspruch in den Grundversorgungstarif "eingestuft" wird, geht natürlich genausowenig.  

Gruss eislud

Napez:
@ eislud

Wie soll man sich denn verhalten? Nicht reagieren? Das führt gem. Entega unweigerlich in die Einstufung nach Basistarif. Widersprochen habe ich der Tarifänderung schon im August 06. Auch da hat Entega gedroht, dass ich nach Basistarif abgerechnet werde. Der seinerzeit abgeschlossene Vertrag läuft bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner. Dies ist bislang nicht geschehen. Also gelten die alten Vertragsbedingungen weiter. Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Napez

RR-E-ft:
@Napez

So lange ein bestehender Sondervertrag nicht wirksam gekündigt wurde, ist eine Abrechnung zum Basistarif als grundversorgter Kunde überhaupt nicht möglich.

Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

Der Lieferant hat deshalb entgegen bestehender Verträge eine "Neueinstufung" überhaupt nicht in der Hand.

eislud:
@Napez

Ich bin, dem Schreiben von Entega folgend, kürzlich vom Entega Komfort in den Entega Clever umgestuft worden. Ich hatte ein ähnliches Schreiben wie das von @Merit erhalten. Zuvor wurde ich schon vom Heizgas-Sonderpreis H-2 in den Entega Komfort umgestuft.

Das interessiert mich aber alles gar nicht. Keine Antwort, gilt schon bei Privatpersonen nicht als Annahme. Ich habe einen schriftlichen Vertrag mit Entega aus dem Jahr 1999, der ungekündigt ist und deshalb mit all seinen Bedingungen gilt.
Zumindest derjenige, der einen schriftlichen Vertrag hat, kann sich leicht darauf berufen.

Eine Umstufung in einen anderen Tarif mit gänzlich anderen Bedingungen durch Zuruf von Entega kann es nicht geben. Wenn es sich um ein Bestpreistarifmodel handelt, wie einst Heizgas-Sonderpreis H-1 und H-2, ist ein Wechsel aufgrund der Verbrauchsdaten sicherlich etwas anderes. Für einen solchen Wechsel gab es damals auch in den allgemeinen Bedingungen von Entega (damals Südhessische Gas und Wasser AG) im § 5 die Möglichkeit einer Wahl durch den Kunden, aber auch schon nicht durch Entega.
Insofern möchte ich auch meine vorangegangenen Beiträge korrigieren.


Ich hätte nur dann Wiederspruch eingelegt, wenn ich Interesse an einer Kündigung durch Entega hätte, um dann anschließend in der Grundversorgung weiter versorgt zu werden mit einem entsprechenden Kürzungsrecht auf 0.

Der vereinbarte brutto Anfangspreis aus dem Jahr 1999 war aber zu verlockend, als dass ich ihn aufgeben wollte. Und die "Preisklausel" im Vertrag sollte man, nach allem was ich bisher über die Anforderungen an Preisklauseln gelernt habe, den Hasen geben können. Ich zahle also derzeit genau den brutto Anfangspreis von 1999, ohne Preiserhöhungen und ohne MWST-Erhöhung.    

Ich werde auch bei meiner nächsten, eigenen Jahresabrechnung nicht auf unzutreffende Tarifbezeichnungen oder Bedingungen hinweisen. Wieso auch, ich erstelle die Jahresrechnung anhand meines Vertrages von 1999.

Mein Ziel ist es auch, nicht unnötig Zeit mit irgendwelchen Schreiben an den Versorger zu vergeuden - Zeit ist doch kostbar. (Manchmal frage ich mich allerdings, warum ich dann ständig zu ewig langen Beiträgen neige.  :mrgreen: )


Nichtreagieren führt auch nicht im Sinne vom Entegaschreiben von @Merit zur Einstufung in den Basistarif. Bitte nochmal lesen. Nur bei Wiederspruch will Entega in den Basistarif einstufen.Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, stellen wir Ihren Vertrag automatisch auf den günstigeren ENTEGA Clever-Tarif um. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte innerhalb der nächsten 14 Tage Bescheid. In diesem Fall werden Sie in den Grundversorgungstarif ENTEGA Basis eingestuft. [/list:u] Vielleicht sollte man aber mal bei Entega anrufen und denen sagen, dass man ihnen dann jetzt "Bescheid geben" will, "Bescheeeeeid".  :lol:

Gruss eislud

eislud:
@Cremer

--- Zitat von: \"Cremer\" ---Heute Schreiben an die SWK und mitgeteilt, dass ich aufgrund fehlendes Vertragsverhältnisses die Abschläge für Gas einstelle.
--- Ende Zitat ---

Sie haben meines Erachtens auf jedenfall irgend ein Vertragsverhältnis. Spätestens dann, wenn Sie Gas entnehmen, und zuvor tatsächlich kein Vertragsverhältnis hatten, sollten Sie als Haushaltskunde zumindest in der Grundversorgung gelandet sein.

Gruss eislud

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