Energiepreis-Protest > ENTEGA
entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
Merit:
Oha - das ist brandneu (ich hatte am 06.08.2006 die ENTEGA-Urteilsauflistung als PDF gedruckt/zwecks Weiterleitung, da war das Urteil noch nicht aufgeführt)
Warum ich aber überhaupt hier im Forum reingeschaut habe ...
Wegen einer ganz anderen Sache bin ich gerade auf eine ENTEGA-Seite gestossen, auf der die ENTEGA ihre Berechnung der Abschlagszahlungen erläutert ... für Strom ... aber auch für Gas
Da das schon öfter mal gefragt wurde (und auch mir bisher ein Rätsel war), hier der Link (Titel \"fairer Abschlag\"):
http://www.entega.de/privatkunden/strom/rechnung/abschlagsermittlung/index.php
kleine Anmerkung
--- Zitat ---... oder ... anhand ... \"der Kundenangaben\"
--- Ende Zitat ---
DAVON wollte die ENTEGA aber rein gar nicht wissen, als ich im Frühjahr 2005 = zu Beginn unseres ENTEGA-Gas-Bezugs mit der ENTEGA über eine Reduzierung der geforderten Abschläge diskutiert habe, weil mir die verlangten 85 Euro doch SEHR hoch vorkamen.
Laut ENTEGA: \"üblicher Ansatz für ein Reihen-Mittelhaus\"
ERGEBNIS:
geforderte (und brav gezahlte) Vorauszahlungssumme 2005: 850,00 Euro
Abrechnungsbetrag lt. verlangten Preisen/Preisabrechnung ENTEGA: 386,59 Euro :x ... soviel also zu \"fairer Abschlag\" :evil:
Da fällt mir ein ...
mit einer Frau Bensheimer hatte ich damals gesprochen
Gradzahltage oder Heizmonate/Nichtheizmonate war für die etwas völlig neues
und auch von \"den jahreszeitlichen Schwankungen, denn im Winter benötigen Kunden in der Regel mehr Energie als im Sommer\" hatte diese Dame noch nie etwas gehört
(wir hatten zwar ab Mrz \"übernommen\", sind aber erst im Juni wirklich eingezogen )
[/list:u]... ich hatte dieser Dame damals ja sogar eine kleine Wette vorgeschlagen, nämlich dass nach meiner Einfachst-Berechnung (Abschläge für 6 Heizmonate, Verbrauch aber nur in 3 Heizmonaten) dann wohl mit einer Erstattung von ca 3 bis 6 Abschlägen zu rechnen sei.
Huhu Frau Bensheimer :D ... sehen Sie, das kam dann ja sogar fast mit 6 hin !!!
War doch echt fair ... von uns als Kunden gelle?!
Die kleine Anmerkung wurde doch etwas länger ... aber ich habe mich auch ohne Widerspruch/Preiserhöhungen in der kurzen Zeit schon sooo über die ENTEGA geärgert.
Ich hoffe, ihr verzeiht meinen Ausbruch.
Cremer:
@Merit,
Der Modus für Berechnungen von Abschlagzahlungen ist nicht neu und bekannt.
haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?
Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
Napez:
In der Tat veröffentlicht Entega jetzt auch das angesprochene Urteil des OLG Karlsruhe. aber nicht ohne darauf hinzuweisen, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei! Dies gilt wohl auch für alle anderen Urteile, auf die Entega hinweist. Nur hier handelt es sich durchweg um Entega-gefällige Urteile. Ein Schuft, der Böses dabei denkt.
Lasst Euch nicht verarschen, vor allem nicht beim Preis...
Merit:
Hallo Cremer
--- Zitat ---Haben Sie Widerspruch gegen die preishöhe und gegen die Preiserhöhungen eingelegt?
--- Ende Zitat ---
Ja
--- Zitat ---haben Sie denn Ihr Guthaben erstattet bekommen?
--- Ende Zitat ---
Das Guthaben aus der Jahres-Abr 2005, das die ENTEGA gemäß den von ihr GEFORDERTEN Preisen (3,80/4,28/4,70) errechnet hat, habe ich erstattet bekommen.
Den Differenzbetrag auf den Erstattungsanspruch, der sich nach meiner Berechnung *1) ergibt, nicht.
*1) auf Basis 3,20 Ct/kWh, d.h. der bis VOR der Erhöhung ab 01.08.2004 von ENTEGA geforderte Preis
Nach anfänglichen Mahnungen und div. Schriftverkehr gibt sich die ENTEGA momentan allerdings mit einer monatlichen Abschlagszahlung von 30,00 Euro zufrieden.
Cremer:
@Merit,
8)
Es geht doch
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