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Autor Thema: Erdgas Südsachsen  (Gelesen 14938 mal)

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Offline boner

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Erdgas Südsachsen
« am: 07. Januar 2006, 09:32:47 »
Hallo Forenfreunde,

Neues Jahr - neue Erhöhung, hab dazu mal eine Frage.

Im letzten Jahr hat der Versorger den zweimonatlichen Abschlag von 148 Euro auf 166 Euro erhöht (die Erhöhung spiegelt lediglich die Verteuerung des Gases wieder, keinen Mehrverbrauch). Ich habe darauf hin 148 Euro + 3 Prozent bezahlt. Jetzt hat die Erdgas Südsachsen die Preise erneut erhöht, sodass ich nun 185 zahlen soll.
Meine Frage lautet jetzt: wieviel sollte ich zahlen bzw. welchen Betrag sollte ich als Grundlage nehmen um 2 oder 3% aufzuaddieren. Die 166 Euro oder die 148 Euro + 3 Prozent. Oder sollte ich grundlegend andres reagieren?
Wäre für Vorschläge dankbar.

Offline PVGF

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #1 am: 07. Januar 2006, 10:35:23 »
Sie sollten gegen beide Preiserhöhungen Einspruch wegen Unbilligkeit gemäß § 315 BGB einlegen und die alte ursprüngliche Rate in Höhe von € 148,- weiter zahlen. Ein Sicherheitsaufschlag von 3% ist nicht zu empfehlen. Einmal gezahlt ist das Geld weg. Legen Sie lieber den Betrag beiseite...

Wichtig ist, daß Sie auch gegen die neuerliche Preiserhöhung Widerspruch einlegen! Entsprechende Dokumente finden Sie hier
http://energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1702&&org_search_str=Einspruch%20Gaspreise&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_4779
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline boner

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #2 am: 07. Januar 2006, 12:04:18 »
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich habe wie geraten einen Musterbrief mit Einspruch wegen Unbilligkeit \'ausgefüllt\'. Ich belass meine Zahlungen allerdings bei den 148 + 3. Das jetzt, ein halbes Jahr später, zurückzunehmen scheint mir nicht angemessen. Hätte ich mich wohl damals besser informieren sollen. Naja, jedenfalls hab ich daraus gelernt und jetzt gibts erstmal keinen cent mehr.

Kann mir einer erklären wie die Gasversorger rechtfertigen, dass zwar aufgrund der Ölpreiskopplung die Gaspreise erhöht werden wenn diese für Öl steigen, im Gegensatz dazu allerdings bei einem sinkenden Ölpreis die Gaspreise nicht fallen?

Und dann würde mich mal noch interessieren ob es irgendwo eine aktuelle Übersicht über die Gaspreise in Deutschland gibt, ist ja auch von Region zu Region unterschiedlich, ne?!

Die aktuellen Preise bei der Erdgas Südsachsen liegen bei 5,7 cent pro Kilowattstunde.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #3 am: 07. Januar 2006, 12:05:51 »

Offline boner

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #4 am: 07. Januar 2006, 12:13:13 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
http://www.gaspreistabelle.de/gas/gas.html


Das ging ja schnell, sehr schön, genau sowas hab ich gesucht.

Offline PVGF

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #5 am: 07. Januar 2006, 12:24:45 »
Zitat

\"Ich belass meine Zahlungen allerdings bei den 148 + 3. Das jetzt, ein halbes Jahr später, zurückzunehmen scheint mir nicht angemessen. Hätte ich mich wohl damals besser informieren sollen. Naja, jedenfalls hab ich daraus gelernt und jetzt gibts erstmal keinen cent mehr.\"

Nicht angemessen ist das Verhalten der Gasversorger! ,

Zahlen Sie jetzt weiter die 3% (zu den 148) oder wie Sie schreiben \"keinen Cent mehr\"?



Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline boner

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #6 am: 07. Januar 2006, 14:12:08 »
Zitat von: \"PVGF\"
Zitat

\"Ich belass meine Zahlungen allerdings bei den 148 + 3. Das jetzt, ein halbes Jahr später, zurückzunehmen scheint mir nicht angemessen. Hätte ich mich wohl damals besser informieren sollen. Naja, jedenfalls hab ich daraus gelernt und jetzt gibts erstmal keinen cent mehr.\"

Nicht angemessen ist das Verhalten der Gasversorger! ,

Zahlen Sie jetzt weiter die 3% (zu den 148) oder wie Sie schreiben \"keinen Cent mehr\"?



Ich zahle weiterhin die 148 + 3%. Mit keinen Cent mehr mein ich, dass ich keinen weiteren Sicherheitszuschlag abführen werde der sich eventuell aus der neuerlichen Erhöhung ableiten könnte.

Offline PVGF

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #7 am: 07. Januar 2006, 14:31:29 »
Boner hat folgendes geschrieben:
Zitat

Ich zahle weiterhin die 148 + 3%. Mit keinen Cent mehr mein ich, dass ich keinen weiteren Sicherheitszuschlag abführen werde der sich eventuell aus der neuerlichen Erhöhung ableiten könnte.


Sie wissen aber, daß die 3% die Sie mehr zahlen, endgültig weg sind?
Mit freundlichem Gruß

PVGF

Offline Monaco

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #8 am: 07. Januar 2006, 18:04:05 »
@PVGF
@boner

Da es sich bei den Abschlägen um Vorauszahlungen handelt, ist damit noch nichts entschieden (verloren ...).
Passen Sie nur stets auf, dass Ihre Abschlagszahlungen eine Nachzahlung (nach alten Preisen) ergibt.
Wenn Ihr Versorger Ihnen dann die Rechnung nach \"seinen\" Preisen aufmacht, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie ihm den \"Zuschlag\" zubilligen möchten. Schließlich wird er sicher Ihr Angebot (+3%) ausschlagen. Dann haben Sie auch keinen Grund mehr, dieses aufrecht zu erhalten.
Also: Showdown ist stets die Jahresabrechnung. Und hier muss eine Nachzahlung herauskommen, damit Sie entscheiden können. Ansonsten ist Ihr Geld leider weg. Mit oder ohne Aufschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #9 am: 16. März 2006, 18:44:07 »
Erdgas Südsachsen, die eben noch Trikots verteilte mit dem Aufdruck

\"Wir geben Euch unser letztes Hemd\"

hatte wohl 13 Kunden verklagt, teils wegen Forderungen in Höhe von sage und schreibe 43 EUR.

(Bei solchen Beträgen läuft der Kläger schon einmal Gefahr, dass der Richter mitleidig das eigene Portemonaie zückt und sagt: Haut ab und lasst mich in Ruhe. Überlastete Richter wären wohl oft dazu geneigt, wenn es denn angängig wäre, so wird wegen Marginalien mit einem Richter, zwei Anwälten und den Parteien langwierig korrespondiert und verhandelt).

Die Gerichte haben ja sonst nichts zu tun....

Möglicherweise resultiert eine gewisse Not auch sehr hohen Energiepreisen in Sachsen:

http://www.erdgas-suedsachsen.de/presseservice/meldung.php?id=610933.html
http://www.erdgas-suedsachsen.de/presseservice/meldung.php?id=586116.html

Soweit bekannt, wurde zu diesen Klagen an verschiedenen Amtsgerichten (u.a. Marienberg, Hainich) von beiden Seiten wegen grundsätzlicher Bedeutung die Zulassung der Berufung beantragt.

Angesichts der von der VZ Sachsen koordinierten Sammelklage vor dem Landgericht Chemnitz wurden solche Klageverfahren vor den Amtsgerichten nun mit Zustimmung der Erdgas Südsachsen zum Ruhen gebracht.

Es steht nicht zu erwarten, dass das Unternehmen vor dem Abschluss des Verfahrens vor dem Landgericht Chemnitz kleinlich weitere Klagen gegen seine Kunden anbringt.

Das Vorgehen des Unternehmens war wohl auch innerhalb der Branche auf Kritik gestoßen, weil ohne Not \"mit Kanonen auf Spatzen\" geschossen wurde.


Vielleicht sollte die Sportjugend Sachsens überlegen, das \"letzte Hemd\" wieder an Erdgas Südsachsen zurück zu geben. Denn man vermittelt wohl einen gewissen Eindruck von Notleidigkeit.

Die Erfahrung lehrt:

Man darf sein letztes Hemd nicht voreilig weggeben.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #10 am: 16. Mai 2006, 18:15:12 »

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #11 am: 20. Juni 2006, 14:30:59 »
Gute Chancen rechnet sich Betz auch bei der Sammelklage von Kunden gegen die Erdgas Südsachsen GmbH aus. Die mündliche Verhandlung werde am 12. September in einem Hörsaal der TU Chemnitz stattfinden, da die meisten der 440 Kläger ihr Erscheinen angekündigt hätten. Mittlerweile gebe es eine Reihe von Präzedenz-Urteilen gegen die Preiserhöhungsklauseln der Versorger, die allesamt für die Verbraucher ausgefallen sein, sagte Betz.

Offline Silla

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #12 am: 26. Juni 2006, 10:28:25 »
Hallo RR-E-ft und alle Forenfreunde,

genau das sind auch meine Informationen!
Die Erdgas Südsachsen behauptete in der letzten Woche aber nun brieflich, das Landgericht Chemnitz habe am 07.04.06 die Preiserhöhung für rechtmäßig erklärt, ohne Aktenzeichen oder nähere Erklärungen. Sie fordert nun daraufhin den Differenzbetrag gemäß der letztjährigen Erhöhung.  
Was ist denn davon zu halten?

Danke im Voraus und viele Grüße!
Silla

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #13 am: 26. Juni 2006, 11:35:09 »
@Silla

Am 07.04.2006 gab es in der Sache vom LG Chemnitz allein einen Hinweisbeschluss.

Das Gericht wies darauf hin, dass § 315 BGB Anwendung findet, dass die Angmessenheit der Preiserhöhung möglicherweise durch WP- Testate nachgewiesen sei, also Linie des LG Heilbronn.

Es gab daraufhin noch einen Schriftsatz der Kläger, wonach es sich erstens um Sonderverträge handelt, wie sich schon aus dem WP- Testat ergibt und demnach in den Verträgen eine wirksame Preisanpassungsklausel gem. §§ 305, 307 BGB vorhanden sein muss, an der es fehlt.

Zudem wurde geltend gemacht, dass sich die Billigkeitskontrolle zwingend auf den erhöhten Gesamtpreis zu richten habe, vgl. LG Hamburg vom 05.04.2006 - zudem das WP- Testat überhaupt nicht nachvollziehbar sei und auch nicht ausreicht, da es sich nicht zu den Gesamtkosten verhält.

Soweit wohl der Stand der Dinge.

Das LG Chemnitz hat also bisher klar festgestellt, dass § 315 BGB Anwendung findet und die Preiserhöhung nicht allein mit gestiegenen Heizölpreisen begründet werden kann. Es hat zugleich ausgeführt, dass der Kunde bis zum Nachweis nicht zur Zahlung verpflichtet ist.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Silla

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Erdgas Südsachsen
« Antwort #14 am: 26. Juni 2006, 16:06:26 »
@ RR-E-ft

Viele herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Also heißt es in jedem Fall abwarten bis September. Ich muss allerdings naiv nachfragen, was ein WP-Testat ist? Ich habe im Internet und hier im Forum auch nichts wirklich Aufschlussreiches darüber entdecken können.
Im Übrigen finde ich es unglaublich, welche Methoden Erdgas Südsachsen anwendet, noch dazu bei langjährigen, stets pünktlich zahlenden Kunden.

Danke und viele Grüße aus dem Vogtland,
Silla

 

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