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Autor Thema: Widerspruch Versorger gegen selbst festgelegten Abschlags  (Gelesen 4821 mal)

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Offline eifrigerLeser

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Ich habe mich vor etwa 2 Jahren dem Gaspreisprotest angeschlossen und die Gaspreissteigerungen (+ 3%) nicht mehr gezahlt. In den letzten beiden Jahresabrechnungen  kam es aufgrund der sehr hohen Abschläge zu Überzahlungen, wodurch die gewünschte Kürzung der Preise nicht machbar war, die Kürzung verpuffte.
Deshalb entschloss ich mich Anfang diesen Jahres, die Abschläge der zu erwartenden Jahresabrechnung anzupassen, um eine Überzahlung zu vermeiden.  Ich ermittelte auf Grundlage der Jahresverteilung des Gasverbrauchs den zu erwartenden Jahresverbrauch, multiplizierte Ihn mit dem von mir als nachvollziehbar befundenen Preis/kWh, hinzu Grundpreis und MWst.  Dies stellte ich der Erdgas Südsachsen sehr nachvollziehbar auf Grundlage Ihrer eigenen Daten mit.
Nun kam folgende Antwort:
„In Beantwortung des Schreibens teilen wir Ihnen mit, dass Sie gemäß §25 AVBGasV verpflichtet sind, Abschlagszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen für den entsprechenden Abrechnungszeitraum auf Grundlage der Tarifpreise und des Gasverbrauches im vorangegangenen Abrechnungszeitraum zu zahlen…. Zu einer eigenmächtigen Herabsetzung der Abschläge ist der Kunde nicht berechtigt.“
Was soll ich tun? So verpuft doch jede Kürzung!

Offline Cremer

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Widerspruch Versorger gegen selbst festgelegten Abschlags
« Antwort #1 am: 06. Mai 2007, 16:56:49 »
@eifrigerLeser,

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Das was Ihr Versorger da schreibt ist ein alter Hut. :wink:

Der Versorger versucht es immerwieder, vielleicht fällt doch noch einer seiner Kunden auf diesem plumpen Versuch herein.

Bei Widerspruch nach § 315 kann gekürzt werden um eine Überzahlung zu vermeiden. Dies aber bitte dem Versorger schriftlich mitteilen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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