wir rechnen doch seit dem Widerspruch mit den "alten" Preisen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versorger sein Preismodell überarbeitet oder seinem Produkt andere Namen gibt. Relevant ist der Verbrauch und der wird unsererseits immer mit dem "alten" Preis dargestellt. Daran ändert sich auch in der Zukunft nichts, bis eine gerichtliche Klärung erfolgt ist.
An der Rate gibts nichts zu ändern, so lange sich der Verbrauch nicht ändert.
Ob ein erneutes Musterschreiben notwendig ist weiss ich nicht, ich denke aber eher nein.