Energiepreis-Protest > E wie Einfach
E wie Einfach, günstiger Anbieter oder neuer Preistreiber
Cremer:
@nomos,
es kommt da keider immer auf den einzelnen Fall drauf an.
Ich zahle ja z.B. nur den Preis September 2004.
:D
Der ist sicherlich der billigste Preis und wird auch in einem von Ihnen geschilderten Fall von E.on nicht unterboten.
Grundsätzlich versuchen die Versorger aus der § 315 - Schlinge rauszukommen.
Eins der Mittel ist ein Festpreisangebot.
Dieses wird in gewissen Zeitabständen dann - 1 Jahr z.B. - immerwieder erneuert.
Wenn viele Kunden haben sich halt in eine solche Falle durch einen billigen Preis treiben lassen.
Damit bestehen für solche Kunden langfristig keine Möglichkeit des Einspruchs nach § 315, es sei denn er legt Widerspruch nach § 315 ein und der Versorger stuft ihn dann in die Grundversorgung zurück.
Treuerabatt ist m.E. auch eine einseitige Preisbestimmung
nomos:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---
......
Treuerabatt ist m.E. auch eine einseitige Preisbestimmung
--- Ende Zitat ---
@Cremer
ich selbst bezahle bei meinen Stadtwerken Gas auf der Basis der bis zum 30.12.2004 berechneten Preise. Aber das tun im Verhältnis nur sehr wenige Verbraucher und der Druck ist einfach zu gering. Dazu kommt, das jetzt einige der Wenigen auch noch auf die neuen Fest- oder Sonderpreisverträge umsteigen.
Aber interessant ist die Frage, ob Treuerabatte auf den Grundversorgungspreis das Widerspruchsrecht nach § 315 BGB verwirken? Hier wird ja kein Preis vereinbart. Den Grundversorgungspreis bestimmen ja immer noch die Stadtwerke, es wird lediglich ein Rabatt bei längerer Laufzeit gewährt. Vielleicht gibt es hier im Forum Experten, die eine begründete Auskunft geben können.
Beispiel:
Ostalbgas
http://www.aalen.de/sixcms/detail.php?id=464&_bereich=6,%206
Gruß
nomos
Cremer:
@nomos,
wenn man sich mal die Preistabelle anschaut, dann werde ich da irgendwie nicht schlüssig draus.
Aufgrund der unterschiedlichen Tarife verschiebt sich doch die Grenze (Break even point) von 6365 kWh ab wo es günstiger ist.
Gibt es denn noch Sonderpreise zum heizen? Ich glaube nein.
M.E. sind das alles "Allgemeine tarife2 und damit unterliegen diese dem § 315.
Übrigens, Ihr habt da ja noch die Bäder bei den Stadtwerken dabei um eine herliche Quersubventionierung aus den Gewinnen der Sparten von Strom, Gas und Wasser zu den defizitären Bädern "zu vertuschen" :wink:
nomos:
--- Zitat von: \"Cremer\" ---@nomos,
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Übrigens, Ihr habt da ja noch die Bäder bei den Stadtwerken dabei um eine herliche Quersubventionierung aus den Gewinnen der Sparten von Strom, Gas und Wasser zu den defizitären Bädern "zu vertuschen" :wink:
--- Ende Zitat ---
@Cremer,
nicht Aalen, das war nur ein Beispiel zum Treuerabatt. Wir in Bietigheim-Bissingen haben die Bäder noch nicht bei den Stadtwerken. Allerdings hat die SPD-Fraktion im Gemeinderat bereits einen Antrag gestellt.
Die Stadträte, egal welche Farbe, nehmen Quersubventionierungen über Energierechnungen gerne als Lösung für Haushaltsprobleme. Der bis jetzt wehrlose Gaskunde darf zahlen, nicht nur für Bäder, da wird über die Stadtwerke und damit zu Lasten der Energieverbraucher noch mehr subventioniert. Da gilt es dagegenzuhalten.
SPD-Antrag Bäder zu Stadtwerken :wink:
Cremer:
@nomos,
ich empfehle Ihnen mal den Geschäftsbericht der Stadtwerke und den Haushaltsplan der Stadt zu lesen.
Da kann man erstaunlich viel rauslesen
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