Hallo BEV-Geschädigte, habe erst heute dieses Forum gefunden. BEV / vorl. Inso-Verwalter möchte von mir auch etwas Geld haben, aber da sind folgende Dinge zu beachten: 1. = Gem. Belieferungsbestätigung läuft der Vertrag 1 Jahr. Auch ein Inso-Verwalter muss sich an bestehende Verträge halten. Die "unterjährige" Abrechnung ist überhaupt nicht zulässig. Der Inso-Verwalter selbst weist in seinen Schreiben auf Punkt 3.3 AGB hin, und dort steht ebenfalls "es gilt die in der Belieferungsbestätigung genannte Vertragslaufzeit. Warum der Inso-Verwalter auf diesen Punkt hinweist und im gleichen Zuge sich dagegen verhält ist natürlich merkwürdig (??) 2. = Der Inso-Verwalter verweist weiter auf Punkt 7.5 der AGB, auch das trifft nicht zu. Der Inso-Verwalter ist nicht berechtigt, eine unterjährige Abrechnung vorzunehmen, er darf erst nach 12 Monaten Belieferung eine Abrechnung vornehmen und dann muss (!!) er den Bonus in der Endabrechnung berücksichtigen, so wie es in der Belieferungsbestätigung von BEV vereinbart war.
Also: Gegen die vom Inso-Verwalter willkürlich vorgenommene unterjährige Abrechnung Widerspruch einlegen, nicht zahlen. Wenn sich nach Berücksichtgung des Bonus ein Guthaben für den Stromkunden ergibt, so wird das wohl kein Geld geben. Forderung zur Inso-Tabelle anmelden und warten.
Vielmehr haben wir gegen BEV noch Schadenersatz zu fordern, weil die Belieferung vertragswidrig eingestellt wurde und wir uns neue, teurere Stromlieferanten suchen mussten. Dieser Schaden kann natürlich auch bei einer evtl. tatsächlichen Forderung, bei richtiger Berechnung, gegengerechnet werden.
Der Inso-Verwalter will über Creditreform auch gegen mich vorgehen, ich hoffe, es wird von ihm eine Klage gegen mich geben und dann wird ein Gericht entscheiden, wie es sich verhält. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die vorgenannten Punkte falsch sind und ein Gericht zugunsten des Inso-Verwalters urteilen wird. Bin mal gespannt.