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An wen kann oder muss man diese Schreiben richten? Briefe oder E-Mail?
Wenn aufgrund der Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages durch die BEV Zusatzkosten angefallen sein sollten, höhere Preise und Arbeitsaufwand etc. würde ICH diese auch geltend machen, das ist aber sehr von der jeweiligen Streitlust des Kunden abhängig, ich hab meine Ansprüche bisher immer durchsetzen können, notfalls über die Schlichtungsstelle.
Welche Schlichtungsstelle wäre es eigentlich bei der BEV?
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