Mein Fall:
Lieferbeginn 01.02.2018 - Ende nach einem Lieferjahr 31.01.2019 24:00
Insolvenz von BEV 29.01.2019 17:15 Da fehlt was an einem Lieferjahr.
Nach den Ausführungen in
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/energie/energieversorger-bev-ist-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-32540werde ich den Neukundenbonus (15 % = ca. 250 €) wohl erst im Insolvenzverfahren als Schadenersatz anmelden können.
In der Belieferungsbestätigung vom 30.12.2017 wird der von mir bei der Bestellung (über check24) genannte Jahresverbrauch von 5.800 kWh für einen Abschlag von 162 €/Monat ab dem 01.02.2018 zugrunde gelegt. Das hatte ich abgehakt, weil 5.800 x 0,2409 + 377,69 = 1.774,91 geteilt durch 11 Monate 161,36 € ergab.
Meine Kündigung per E-Mail vom 14.11.2018 zum 31.01.2019 wurde am 19.11.2018 von der BEV schriftlich bestätigt.
Mit der 11. Abbuchung am 03.12.2018 (11 x 162 = 1.782) war der prognostizierte Verbrauch also bezahlt. Tatsächlich liegt er 400 kWh = 100 € darunter.
Ich habe mir deshalb (heute Nacht) erlaubt, die 12. Abbuchung der 162 € vom 02.01.2019 zurück zu buchen, weil ich meine, dass die BEV selbst 11 Abbuchungen für das erste Lieferjahr angekündigt hat, (wenn auch nur indirekt, weil die Berechnung des Abschlags nicht erklärt wird) und das Ende der Belieferung schon im November bekannt war!?
Den Sofortbonus von 215 € hatte ich am 02.04.2018 erhalten.
Ich kann mir den wahrscheinlichen Verlust von 350 € schönreden durch den Gewinn an Lebenserfahrung (langsam reicht's) und damit, dass die gleiche Strommenge bei meinem Lieblingversorger innogy-klassik (früher RWE) 71 € mehr und bei den örtlichen Stadtwerken (nur) 42 € weniger gekostet hätte.
berghaus 31.01.2019