Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet  (Gelesen 28143 mal)

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Offline Nicko1998

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #30 am: 01. Februar 2019, 17:04:52 »
Die BEV Servicegesellschaft in Offenburg teilt nun wohl das Schicksal der Mutter. Insolvenz wurde beim Amtsgericht Freiburg angemeldet:

https://de.trustpilot.com/reviews/5c54609897afa10ac0864915

Az.: 1513 IN 222/19
« Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 17:09:44 von Nicko1998 »

Offline Didakt

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #31 am: 01. Februar 2019, 17:12:03 »
@ sixaola

Wenn/da die BEV ihre Kunden infolge Insolvenz nicht mehr beliefern kann, muss dieser bisherige Versorger Ihre Abnahmestelle pflichtgemäß bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber abmelden. Da dem Netzbetreiber dann aktuell die Anmeldung der Abnahmestelle eines neuen Versorgers nicht vorliegt/vorliegen kann, veranlasst der Netzbetreiber automatisch die Ersatzversorgung durch den für Ihre Abnahmestelle zuständigen Grundversorger, damit Sie weiterhin ohne Unterbrechung mit Strom versorgt werden. Im Übrigen gelten meine Ausführungen weiter oben.
Wenn die BEV Sie wider erwarten aber weiter beliefern sollte, fällt vorstehend Gesagtes flach.
Also Abwarten und Tee trinken und alles wird gut! ;)
Es ist davon auszugehen, dass bald Post hinsichtlich einer Ersatzversorgung in Ihrem Postkasten liegen wird.

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #32 am: 01. Februar 2019, 17:28:39 »
Die BEV Servicegesellschaft in Offenburg teilt nun wohl das Schicksal der Mutter. Insolvenz wurde beim Amtsgericht Freiburg angemeldet
Habe ich schon letzte Nacht hier gepostet:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20821.msg120365.html#msg120365

Das Insolvenzantragsverfahren läuft nicht beim Amtsgericht Freiburg (dort ist die Servicegesellschaft im Handelsregister eingetragen), sondern ebenfalls beim Amtsgericht München.
« Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 17:37:09 von Strom-Kunde »

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #33 am: 01. Februar 2019, 18:52:50 »
Zu rückgebuchten SEPA-Lastschriften:
Bei google-books ist ein Teil des folgenden Buches kostenlos zu lesen:
Die SEPA-Lastschrift: Erfüllung - Aufrechnung - Insolvenz
https://books.google.de/books?id=JJp-3RHG4YAC

Das Interessanteste steht auf den Seiten 173 und 174:
Zitat
Ergebnis: Erfüllung tritt sowohl beim SEPA-Basis-Verfahren als auch beim früheren und reformierten Einzugsermächtigungsverfahren erst mit Wegfall der Rückholungsmöglichkeit ein. Maßgeblich sind die allgemeinen Erfüllungsvoraussetzungen: Der Gläubiger muss den Leistungsgegenstand endgültig behalten und frei über ihn verfügen können, und dieser Leistungserfolg muss auf einem Schuldnerverhalten beruhen. Die Autorisation durch den Lastschriftschuldner ist daher notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung.
...
Beim SEPA-Basis-Verfahren (und beim reformierten Einzugsermächtigungsverfahren) ist entscheidend, dass dem Lastschriftgläubiger Buchgeld in Höhe der Lastschriftsumme erst nach Wegfall des Erstattungsanspruchs nach §675x BGB dauerhaft sicher zur Verfügung steht.

Demnach dürfte das zurückgebuchte Geld nicht in die Insolvenzmasse fallen und eine Aufrechnung gegen andere Forderungen wäre möglich.
« Letzte Änderung: 01. Februar 2019, 18:55:55 von Strom-Kunde »

Offline Nicko1998

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #34 am: 11. Februar 2019, 06:38:42 »
Leider nur auf kostenpflichtigem Teil der Bild:

Zitat
DIE GROSSE BEV-PLEITE
Strom-Chef verschenkte Rolex-Uhren - wurden in der Schweiz Akten vernichtet?

https://www.bild.de/bild-plus/news/inland/news-inland/bev-pleite-strom-chef-verschenkte-rolex-uhren-60066130,view=conversionToLogin.bild.html

Das Handelsblatt berichtet ebenfalls:
Zitat
Etwa 250.000 Kunden des Energieversorgers BEV warten nach der Pleite des Billigstromanbieters auf fast 80 Millionen Euro. Das sagte der vorläufige BEV-Insolvenzverwalter Axel Bierbach dem "Handelsblatt". Die Chancen, dass die Kunden ihr Geld tatsächlich wiederbekommen, schätzt der Rechtsanwalt jedoch als nicht sehr hoch ein: "Es sieht leider schlecht für die Kunden aus."

Zitat
Aus dem Insolvenzantrag ergeben sich Verbindlichkeiten von ausstehenden Bonuszahlungen in Höhe von 29,5 Millionen Euro und Kunden-Guthaben von etwa 50 Millionen Euro. Diese Zahlen müssen wir jetzt verifizieren.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/billigstromanbieter-bev-kunden-warten-nach-insolvenz-auf-fast-80-millionen-euro/23968488.html?ticket=ST-4127787-A4tLwyequFduN4F4lwWP-ap5
« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 09:28:09 von Nicko1998 »

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #35 am: 11. Februar 2019, 15:10:23 »
250.000 Kunden betroffen: BEV soll Beiträge absichtlich doppelt abgebucht haben
https://www.focus.de/immobilien/energiesparen/rolex-uhren-luxusautos-sponsorengeld-250-000-kunden-betroffen-bev-soll-beitraege-absichtlich-doppelt-abgebucht-haben_id_10307071.html

Zitat
Im September vergangenen Jahres kam es für 250.000 Kunden besonders schlimm. Ihnen wurde der Monatsbeitrag gleich doppelt abgebucht – angeblich wegen eines Bankfehlers. Wie die „Bild“ unter Bezugnahme auf Aussagen ehemaliger Mitarbeiter berichtet, habe es sich dabei aber um Absicht gehandelt. Demnach habe die BEV so versucht, ihre Liquidität kurzfristig zu sichern.

Offline Strom-Kunde

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #36 am: 20. Februar 2019, 14:20:36 »
Auch Mutter von Pleite-Stromanbieter BEV insolvent - Chancen auf Rückzahlung schwinden
https://www.focus.de/immobilien/wohnen/250-000-kunden-betroffen-auch-mutter-von-pleite-stromanbieter-bev-insolvent-chancen-auf-rueckzahlung-schwinden_id_10349941.html

Zitat
Wie das Konkursamt des Kantons Thurgau mitteilte, wurde das Insolvenzverfahren der Genie Holding am Montag eröffnet. Bierbach sagte: "Es bestehen Forderungen von mehr als 100 Millionen Euro der BEV gegen ihre Muttergesellschaft."

Offline Nicko1998

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #37 am: 07. April 2019, 14:29:51 »
Wurde inzwischen jemand mit einer Verbrauchsrechnung "beglückt"?

Offline bolli

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #38 am: 08. April 2019, 10:43:08 »
Der Insolvenzverwalter wird wohl kein gesteigertes Interesse an diesen Rechnungen haben, da sie zum größten Teil weitere Forderungen begründen dürften, da die Masse der Verträge aufgrund der Berechnungssystematik der Abschläge sicherlich mit einem Guthaben enden wird.
Da lässt er sich dann noch was Zeit bis zum Ende seiner Aufstellung.  ;)

Offline berghaus

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #39 am: 09. April 2019, 15:26:52 »
Sollte man denn schon mal selber die Schlußrechnung erarbeiten und für die Auszahlung des Guthabens eine Frist setzen?

Und an wen schickt man die auf welchem Wege? Brief? E-Mail?

berghaus 09.04.19

Offline bolli

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #40 am: 10. April 2019, 09:09:51 »
@Berghaus
Es ist die Frage, wie lange ein Insolvenzverwalter Zeit hat, die Angelegenheiten der Firma, die er nun zu führen hat, zu ordnen. Ich gehe aber davon aus, dass hier die 6-Wochenfrist des EnWG nicht zieht und Sie sich insofern gedulden müssen. Aber selbst WENN die Schlussrechnung erstellt oder Ihre Berechnung anerkannt würde, würden Sie Ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da im Insolvenzfall zunächst alle Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und erst dann entschieden werden kann, wie hoch das auszuschüttende Vermögen ist und wer mit welcher Quote bedient wird. Gehen Sie mal davon aus, dass da (leider) nicht viel übrig bleibt, wenn überhaupt etwas übrig bleibt. Möglich ist auch, dass mangels Masse gar nichts ausgeschüttet wird.

Offline berghaus

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #41 am: 11. April 2019, 12:24:19 »
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden  noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.

Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?

Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.

Was sollten diese wann tun?

berghaus 11.04.19

Offline bolli

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #42 am: 12. April 2019, 08:27:20 »
Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter für alle Kunden  noch eine Schlussrechnung erstellt und diesen das Ergebnis mitteilt, Nachzahlungen anfordert
Das wird wohl so sein.

...und bei Guthaben höflich fragt, ob der Kunde diese wohl für die Insolvenzmasse anmelden möchte.
Ob er soviel Höflichkeit walten lässt, wage ich zu bezweifeln.

Wie aber ist es bei Kunden, die jetzt erst festgestellt haben, dass der (Neukunden)-Bonus in der Schlussrechnung vom Mai 2018 fehlt?
Diese werden ja nicht angeschrieben und wissen nichts von den Fristen.
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.

Was sollten diese wann tun?
Auf jeden Fall, bevor die Termine des Insolvenzverwalters auf Schluss der Gläubigerliste und vor Ablauf von 3 Jahren seit der Schlussrechnung (Einrede der Verjährung) ablaufen.



Offline Erdferkel

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #43 am: 12. April 2019, 14:12:06 »
...
Mal hat man Pech und mal gewinnen die Anderen. Da kann außer dem "schlafenden Kunden" und dem alten Versorger niemand was zu. Sie werden deswegen nicht vorrangig behandelt/bedient.
@berghaus: Ich fürchte, daß da für den Verbraucher aus der Insolvenzmasse nichts zu holen sein wird. Klar kann man sich die Mühe machen und eine eigene Rechnung aufstellen, würde ich warscheinlich auch machen. Ansonsten muss man das wirklich einfach sportlich sehen, das Geld ist ja nicht weg sondern woanders... an der Börse läufts genauso.
💶💶💶⚰️

Offline jaz

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Re: INSOLVENZVERFAHREN am 29.01.2019 eröffnet
« Antwort #44 am: 13. April 2019, 09:46:45 »
Abrechnungen wirds vermutlich eine ganze Zeit lang nicht geben.

BEV hat nämlich kein Zugriff auf das Abrechnungssystem mehr.
Der Dienstleister, der das bereitgestellt hat, verweigert wohl den Zugriff.

Nebenbei sind auch so ziemlich alle E-Mailadressen abgeschalten wurden.

 

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