@Berghaus
Es ist die Frage, wie lange ein Insolvenzverwalter Zeit hat, die Angelegenheiten der Firma, die er nun zu führen hat, zu ordnen. Ich gehe aber davon aus, dass hier die 6-Wochenfrist des EnWG nicht zieht und Sie sich insofern gedulden müssen. Aber selbst WENN die Schlussrechnung erstellt oder Ihre Berechnung anerkannt würde, würden Sie Ihr Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da im Insolvenzfall zunächst alle Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen und erst dann entschieden werden kann, wie hoch das auszuschüttende Vermögen ist und wer mit welcher Quote bedient wird. Gehen Sie mal davon aus, dass da (leider) nicht viel übrig bleibt, wenn überhaupt etwas übrig bleibt. Möglich ist auch, dass mangels Masse gar nichts ausgeschüttet wird.